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Checkliste, eine kleine Versicherungsinventur – welcher Versicherungstyp bin ich

… und da hab ich dann auch diese Versicherungen alle, also sieben insgesamt, Sturm und Wasser und was man halt so braucht, gell, auf mich genommen, also unterschrieben hab‘ ich’s, nett, und ich hab’s dann zusammengerechnet, und die Summe ist dann halt doch beträchtlich, also wenn man’s zusammenrechnet.
(Gerhard Polt als Gabelstaplerfahrer Perdinand Weitei im Film Kehraus)

Mit einer kleinen Versicherungsinventur sollten Sie Kosten und Nutzen jeder einzelnen Versicherung noch einmal überprüfen. Die Versicherungssumme muss dem Risiko angemessen sein. Bei einer Überversicherung zahlen Sie zu viel Geld für Ihr Risiko, bei einer Unterversicherung zahlt die Versicherung im Schadenfall zuwenig. Achten Sie auch auf die Zahlungsweise: Am günstigsten ist die jährliche Zahlung. Bei fast allen Versicherungen können Sie über eine Selbstbeteiligung Beiträge sparen.

So berechnen Sie Ihre Versorgungslücke
Der Träger der Rentenversicherung gibt jederzeit Auskunft über die voraussichtliche Rente. Allerdings ist diese Berechnung erst einige Jahre vor dem Rentenalter verlässlich. Der Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit wird dagegen definitiv mitgeteilt. Als Faustregel gilt: Wenn der Versicherte ohne große Unterbrechungen die Beiträge gezahlt hat, erhält er eine Grundrente von etwa 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis höchstens der Bemessungsgrenze.

Vers.-NehmerGesellschaftVers.-NummerVers.-SummeLaufzeit bisJahresbeitrag
Lebens­

-versicherung

Risiko/Kapital

Kranken­

-versicherung

Zusatz­

-versicherungen

Haftpflicht
Berufs­unfähigkeit
Unfall
Hausrat (VHB 74 oder VHB 84)
Kraftfahrzeug

(Haftpflicht,

Kasko,

Insassen­

-unfall)

Schutzbrief
Rechtsschutz
Tierhalter­

-haftpflicht

Haftpflicht für Haus- u, Grundstücks­besitzer
Öltank­

haftpflicht

Wohngebäude
Reise

(Gepäck,

Kranken)

Hobby­

-haftpflicht

Sonstige
Summe der Jahresbeiträge

Die Betriebsrente beträgt meist rund 20 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Als Rentenlücke wird gewöhnlich die Differenz zwischen Rentenansprüchen und dem letzten Nettoeinkommen definiert. Als Ideal der Altersversorgung gilt der Beamte, der nach 35 Jahren Dienstzeit 75 Prozent seines letzten Nettoeinkommens erhält. Für Arbeiter und Angestellte gelten 66 Prozent des letzten Nettoeinkommens als ausreichend.

So berechnen Sie Ihre Versorgungslücke:

VersicherterRenten­

-anspruch

Rente bei Berufs­unfähigkeitJahres­

-beitrag

Gesetzliche Rente
Betriebsrente
Summe
Okt 13, 2016gesundhe-admin
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