• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Der gedehnte Versicherungsfall – Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen, in denen der Versicherungsfall als zeitlich punktuelles Ereignis ein tritt (z. B. Lebensversicherung, Unfallversicherung), erstreckt sich der Versicherungsfall in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung über einen längeren Zeitraum. Man spricht deshalb vom gedehnten Versicherungsfall.
Eine Ausnahme gilt für die Ereignisse Entbindung und Tod, die nach den MB/KK 94 auch als Versicherungsfälle gelten.
• Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr vorliegt.
• Krankentagegeldversicherung
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
• Private Pflegeversicherung

Der Versicherungsfall beginnt mit der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Er endet, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht mehr besteht. In der privaten Pflegeversicherung muss die versicherte Person für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, damit ein Versicherungsfall vorliegt. Die Bedeutung des gedehnten Versicherungsfalles besteht darin, dass der VR trotz Wartezeit teilweise leistungspflichtig werden kann. Das ist dann gegeben, wenn der Versicherungsfall in der Wartezeit eingetreten ist und über das Ende der Wartezeit hinaus andauert.

Beispiel:
Krankheitskosten-Vollversicherung mit Versicherungsbeginn am 01. April d.J. Die allgemeine Wartezeit kommt zur Anwendung.
Fall A: Heilbehandlung in der Zeit vom 26. März – 09. April d.J. grippaler Infekt
Fall B: Heilbehandlung in der Zeit vom 20. Mai – 10. Aug. d. J. Magen-Darm-Beschwerden
Fall C: Heilbehandlung in der Zeit vom 12. Juli. – 04. Sept. d. J.
Herzrhythmusbeschwerden

Der gedehnte Versicherungsfall – Private Krankenversicherung24

Behandlung A: VR ist nicht leistungspflichtig (26. März – 09. April d.J.)
Behandlung B: VR ist teilweise leistungspflichtig (01. Juli – 10. Aug. d.J.) Behandlung C: VR ist voll leistungspflichtig (12. Juli – 04. Sept. d.J.)
Kommt die allgemeine Wartezeit in obigem Beispiel nicht zur Anwendung (z. B. aufgrund eines Wartezeiterlasses oder einer Wartezeitanrechnung), dann tritt folgende Leistungspflicht des VR ein:
Behandlung A: VR ist teilweise leistungspflichtig (01. April – 09. April d.J.) Behandlung B: VR ist voll leistungspflichtig (20. Mai – 10. Aug. d.J.)
Behandlung C: VR ist voll leistungspflichtig (12. Juli – 04. Sept. d.J.)
Die Wartezeit hat die Funktion einer Karenzzeit, also einer leistungsfreien Zeit. Versicherungsfälle, die über den Ablauf der Wartezeit andauern, sind daher für diesen Teil erstattungspflichtig. Die Bedeutung des gedehnten Versicherungsfalles wird weiterhin deutlich beim Zahlungsverzug, bei außerordentlicher Kündigung aus dem Zahlungsverzug und bei Vertragsbeendigung durch Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Beispiel:
Der VN Willi Kremer hat seinen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt. Der VR leitet das Mahnverfahren nach § 38 WG i. V.m. § 194 (2) VVG ein: 02. Sept. d. J. Zugang der Mahnung beim VN 02. Nov. d. J. Ablauf der Mahnfrist von 2 Monaten 06. Dez. d. J. Zahlung durch den VN

Versicherungsfälle:
1. 09. Sept. – 22. Sept. d. J. Magenschleimhautentzündung
(mehrere Behandlungstermine)

2. 20. Nov. – 12. Dez. d. J. Lungenentzündung Lösung:

3. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Mahnfrist eintreten, ist der VR voll
leistungspflichtig. Die Leistungspflicht besteht also auch während der Zeit des
Zahlungsverzuges.

4. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der Mahnfrist und vor einer evtl.
Wiederinkraftsetzung des Versicherungsschutzes eintreten, ist der VR nicht
leistungspflichtig.

Die Zahlungsfrist für eine Folgeprämie beträgt in der PKV mindestens zwei Monate.
Weiterhin hat der VR den VN darauf hinzuweisen, dass der Abschluss einer neuen Krankenversicherung nach der Kündigung des VR mit einer neuen Gesundheitsprüfung, einer Einschränkung des Umfangs des bisherigen Versicherungsschutzes sowie einer höheren Prämie verbunden sein kann.

Aug 15, 2015gesundhe-admin
Reine Verschuldenshaftung und Deliktsfähigkeit – HaftpflichtversicherungBeitragsregulierung und Beitragsangleichung – Haftpflichtversicherung
  Weitere Artikel  
 
Besondere Gefahren der Vertreterberatung bei der privaten Krankenversicherung – weitere Hinweise
 
Versicherungswert, Versicherungssumme – Neuwert und gemeiner Wert
 
Laufende Beaufsichtigung – Private Krankenversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Beitragssätze für Fahranfänger, nach Schadenfreiheit und bei Rückstufung nach einem Schaden

    Die in der Beitragstabelle angegebenen Grundprämien verändern sich • nach oben (für Fahranfänger, bei der Zulassung eines Zweitwagens oder nach Schäden) und • nach unten (bei schadenfreiem Fahren). Heute gibt […]

    Jun 25, 2016gesundhe-admin
  • Neue Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungen, Pflegebedürftigkeit, Kündigung und Zusatzversicherung

    Warnung: Bedingungsfallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung! Durch die Deregulierung des Versicherungsbinnenmarktes und das damit verbundene Wegfallen der Staatsaufsicht haben die meisten Versicherungsgesellschaften im Laufe der Jahre 1994/1995 ihre alten Versicherungsbedingungen überarbeitet […]

    Jul 7, 2017gesundhe-admin
  • Wohngebäudeversicherung Lernkotrolle und Test

    Brand 1) Prüfen Sie, ob die folgenden Ereignisse unter den Brandbegriff nach § 5 Nr. 1 VGB 2005 fallen. a)Eine qualmende Lampe beschädigt die Tapeten. b)Durch Funkenflug gerät das Dach […]

    Mai 31, 2015gesundhe-admin
  • Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Tarife für Beamte und Landwirte – Tipps und Angebote

    Diskriminierend für Normalbürger sind auch Tarife, die auf den Beruf des Fahrzeughalters abstellen (wie Landwirte sowie die so genannten Beamtentarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die neuerdings sogar erweitert worden […]

    Jun 12, 2016gesundhe-admin
  • Hilfe beim inhalieren, bei der Vorbereitung und Desinfektion des Inhaliergerätes- Pflegeversicherung Urteile

    das Desinfizieren der Toilette und des Bades sowie die Überwachung der Medikamenteneinnahme – Pflegeversicherung Urteile Sachverhalt: Der 1982 geborene, an Mukoviszidose leidende Kläger streitet um die Gewährung von Pflegegeld ab […]

    Jan 30, 2018gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr