• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Der gedehnte Versicherungsfall – Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen, in denen der Versicherungsfall als zeitlich punktuelles Ereignis ein tritt (z. B. Lebensversicherung, Unfallversicherung), erstreckt sich der Versicherungsfall in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung über einen längeren Zeitraum. Man spricht deshalb vom gedehnten Versicherungsfall.
Eine Ausnahme gilt für die Ereignisse Entbindung und Tod, die nach den MB/KK 94 auch als Versicherungsfälle gelten.
• Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, wenn nach medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr vorliegt.
• Krankentagegeldversicherung
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
• Private Pflegeversicherung

Der Versicherungsfall beginnt mit der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Er endet, wenn die Pflegebedürftigkeit nicht mehr besteht. In der privaten Pflegeversicherung muss die versicherte Person für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, damit ein Versicherungsfall vorliegt. Die Bedeutung des gedehnten Versicherungsfalles besteht darin, dass der VR trotz Wartezeit teilweise leistungspflichtig werden kann. Das ist dann gegeben, wenn der Versicherungsfall in der Wartezeit eingetreten ist und über das Ende der Wartezeit hinaus andauert.

Beispiel:
Krankheitskosten-Vollversicherung mit Versicherungsbeginn am 01. April d.J. Die allgemeine Wartezeit kommt zur Anwendung.
Fall A: Heilbehandlung in der Zeit vom 26. März – 09. April d.J. grippaler Infekt
Fall B: Heilbehandlung in der Zeit vom 20. Mai – 10. Aug. d. J. Magen-Darm-Beschwerden
Fall C: Heilbehandlung in der Zeit vom 12. Juli. – 04. Sept. d. J.
Herzrhythmusbeschwerden

Der gedehnte Versicherungsfall – Private Krankenversicherung24

Behandlung A: VR ist nicht leistungspflichtig (26. März – 09. April d.J.)
Behandlung B: VR ist teilweise leistungspflichtig (01. Juli – 10. Aug. d.J.) Behandlung C: VR ist voll leistungspflichtig (12. Juli – 04. Sept. d.J.)
Kommt die allgemeine Wartezeit in obigem Beispiel nicht zur Anwendung (z. B. aufgrund eines Wartezeiterlasses oder einer Wartezeitanrechnung), dann tritt folgende Leistungspflicht des VR ein:
Behandlung A: VR ist teilweise leistungspflichtig (01. April – 09. April d.J.) Behandlung B: VR ist voll leistungspflichtig (20. Mai – 10. Aug. d.J.)
Behandlung C: VR ist voll leistungspflichtig (12. Juli – 04. Sept. d.J.)
Die Wartezeit hat die Funktion einer Karenzzeit, also einer leistungsfreien Zeit. Versicherungsfälle, die über den Ablauf der Wartezeit andauern, sind daher für diesen Teil erstattungspflichtig. Die Bedeutung des gedehnten Versicherungsfalles wird weiterhin deutlich beim Zahlungsverzug, bei außerordentlicher Kündigung aus dem Zahlungsverzug und bei Vertragsbeendigung durch Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Beispiel:
Der VN Willi Kremer hat seinen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt. Der VR leitet das Mahnverfahren nach § 38 WG i. V.m. § 194 (2) VVG ein: 02. Sept. d. J. Zugang der Mahnung beim VN 02. Nov. d. J. Ablauf der Mahnfrist von 2 Monaten 06. Dez. d. J. Zahlung durch den VN

Versicherungsfälle:
1. 09. Sept. – 22. Sept. d. J. Magenschleimhautentzündung
(mehrere Behandlungstermine)

2. 20. Nov. – 12. Dez. d. J. Lungenentzündung Lösung:

3. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Mahnfrist eintreten, ist der VR voll
leistungspflichtig. Die Leistungspflicht besteht also auch während der Zeit des
Zahlungsverzuges.

4. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der Mahnfrist und vor einer evtl.
Wiederinkraftsetzung des Versicherungsschutzes eintreten, ist der VR nicht
leistungspflichtig.

Die Zahlungsfrist für eine Folgeprämie beträgt in der PKV mindestens zwei Monate.
Weiterhin hat der VR den VN darauf hinzuweisen, dass der Abschluss einer neuen Krankenversicherung nach der Kündigung des VR mit einer neuen Gesundheitsprüfung, einer Einschränkung des Umfangs des bisherigen Versicherungsschutzes sowie einer höheren Prämie verbunden sein kann.

Aug 15, 2015gesundhe-admin
Reine Verschuldenshaftung und Deliktsfähigkeit – HaftpflichtversicherungBeitragsregulierung und Beitragsangleichung – Haftpflichtversicherung
  Weitere Artikel  
 
Angebote einholen, bei der Auswahl und Antragstellung beachten – private Kranken-zusatzversicherung
 
Ergänzungen des Versicherungsschutzes- Elementarschadenversicherung
 
Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung – weitere Tipps und Angebote
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Überblick über die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages und Verjährung

    Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages: Pflichten aus Kauf­vertrag Lieferung der Ware durch den Verkäufer Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer Annahme […]

    Feb 24, 2016gesundhe-admin
  • Die private Rentenversicherung PKV als Altersvorsorge in Deutschland Teil 1

    Eine unter Umständen günstige Alternative zu der klassischen Kapitallebensversicherung bietet die Form der privaten Rentenversicherung, auch Leibrente genannt. Die private Rentenversicherung enthält keinen Todesfallschutz wie die KLV und ist deshalb […]

    Jul 17, 2017gesundhe-admin
  • Sonstige Verrechnungen mit der Direktion im Agenturbetrieb – hilfreiche Information

    Beispiel 1: Jonny Hildebrand hat bestelltes Werbematerial von der Direktion geliefert bekommen und wird mit 300,00 € Kostenbeteiligung belastet. Buchungssatz Soll Haben € € Werbe- und Reiseaufwand 300,00 an Forderungen […]

    Jan 21, 2016gesundhe-admin
  • Private Pflegeversicherung, Herabstufung nach bindender Leistungszusage

    Private Pflegeversicherung Sachverhalt: Der Kläger ist als Postbediensteter beihilfeberechtigt und bei der beklagten Gemeinschaft von Krankenversicherungsunternehmen ergänzend privat pflegeversichert. Wegen der Folgen einer Kinderlähmung ist er auf den Rollstuhl angewiesen. […]

    Nov 26, 2017gesundhe-admin
  • Dauer einer Betreuung und gesetzlichen Betreuung – Pflegeversicherung in Deutschland

    Dauer einer Betreuung Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Dem Vormundschaftsgericht ist mitzuteilen, wenn eine Betreuung vorzeitig aufzuheben oder zu ändern ist. Gleiches gilt für den Wunsch nach […]

    Jan 9, 2018gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr