Förderung
Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können private Altersvorsorgeverträge abschließen, die vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben gefördert werden.
Zulage:
Die Zulage setzt sich aus Grundzulage und Kinderzulage zusammen. Sie fließt direkt in den Altersvorsorgevertrag und erhöht Ihre Rente.
Veranlagungs -zeitraum | Grundzulage | Kinderzulage pro Kind |
2002 und 2003 | 38 EUR | 46 EUR |
2004 und 2005 | 76 EUR | 92 EUR |
2006 und 2007 | 114 EUR | 138 EUR |
ab 2008 | 154 EUR | 185 EUR |
Wenn ein Ehegatte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch er Anspruch auf eine eigene Grundzulage. Voraussetzung dafür ist, dass für ihn ein eigenständiger Altersvorsorgevertrag besteht, der pflichtversicherte Ehegatte für seinen Altersvorsorgevertrag den Mindesteigenbeitrag zahlt und sie steuerlich zusammen veranlagt sind. Die Kinderzulage wird nur einem Elternteil gewährt.
Sonderausgabenabzug:
Zusätzlich können Sie die Beiträge für Ihren Altersvorsorgevertrag (Eigenbeiträge und Zulage) in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die erhaltene Zulage, wird die Differenz direkt an Sie (den Steuerpflichtigen) erbracht.
Förderfähige Beiträge:
Pro Jahr sind höchstens folgende Beiträge (einschließlich Zulage) förderfähig:
Veranlagungszeitraum | förderfähiger Beitrag pro Jahr |
2002 und 2003 | bis zu 525 EUR |
2004 und 2005 | bis zu 1 050 EUR |
2006 und 2007 | bis zu 1 575 EUR |
ab 2008 | bis zu 2 100 EUR |
Mindesteigenbeiträge:
Die vollen Zulagen werden gewährt, wenn für den privaten Altersvorsorgevertrag die Mindesteigenbeiträge gezahlt werden; sonst werden die Zulagen proportional gekürzt.
Veranlagungszeitraum | Mindesteigenbeitrag |
2002 und 2003 | 1 % |
2004 und 2005 | 2 % |
2006 und 2007 | 3% |
ab 2008 | 4% |
Der Mindesteigenbeitrag bemisst sich in Prozent Ihres in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen (begrenzt auf den förderfähigen Beitrag), vermindert um die Zulage. Unabhängig davon ist jedoch mindestens der Sockelbetrag zu zahlen. Er beträgt in den Jahren 2002 bis 2004 bei Zulageberechtigten ohne Kinderzulage 45 EUR, mit einer Kinderzulage 38 EUR und mit 2 oder mehr Kinderzulagen 30 EUR pro Jahr; ab 2005 erhöht er sich auf jeweils 90 EUR, 75 EUR und 60 EUR pro Jahr.
Kosten des Vertrages
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Aufschubzeit Ihres Altersvorsorgevertrages. Die Aufschubzeit ist die Dauer ab Versicherungsbeginn bis zum Rentenbeginn.
1. Abschluss- und Vertriebskosten
Aufschubzeit | Abschluss- und Vertriebskosten | |
für Eigenbeiträge | für Sonderzahlungen | |
größer als 10 Jahre | in den ersten 10 Jahren der Aufschubzeit jedes Jahr 0,4 % der Summe aller Beiträge (maximal für 35 Jahre) | einmalig 4 % des Einmalbeitrages |
10 Jahre oder weniger | in jedem Jahr der Aufschubzeit 0,4 % des Jahresbeitrages pro Jahr der Aufschubzeit | einmalig 0,4 % des Einmalbeitrages pro Jahr der Aufschubzeit |
Für die Zulagen, die Sie auf Antrag vom Staat erhalten, werden keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben.
2. Verwaltungskosten
– Verwaltungskosten während der Aufschubzeit
Aufschubzeit | Verwaltungskosten | |
für Eigenbeiträge | für Zulagen und Sonderzahlungen | |
10 Jahre oder mehr | in jedem Jahr der Aufschubzeit 7 % des Jahresbeitrages | einmalig 5 % des Einmalbeitrages |
kleiner als 10 Jahre | in jedem Jahr der Aufschubzeit 0,7 % des Jahresbeitrages pro Jahr der Aufschubzeit | einmalig 0,5 % des Einmalbeitrages pro Jahr der Aufschubzeit |
Wenn Sie die Eigenbeiträge nicht jährlich zahlen, wird ein Ratenzuschlag auf den Beitrag erhoben. Er beträgt bei monatlicher Beitragszahlung 2,0 %, bei vierteljährlicher Beitragszahlung 1,5% und bei halbjährlicher Beitragszahlung 1,0 % des Beitrags.
– Verwaltungskosten während der Rentenbezugszeit
Während der Rentenbezugszeit betragen die Verwaltungskosten in jedem Jahr 2,5 % der Rente – unabhängig davon, ob die Rente aus Eigenbeiträgen, Zulagen oder Sonderzahlungen gebildet wurde.
– Verwaltungskosten während der Aufschubzeit, bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Verträgen
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beitragsfrei stellen, betragen die Verwaltungskosten in der verbleibenden beitragsfreien Aufschubzeit in jedem Jahr 2,5 % der beitragsfreien garantierten Rente.
3. Kosten bei Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden, können Sie Ihr bisher gebildetes Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Die Kosten bei Wechsel betragen 50 EUR plus 1 % des bereits gebildeten Kapitals (ohne Berücksichtigung von Überschüssen).