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Detaillierte Informationen zu Altersvorsorgeverträgen – erfahren Sie mehr

Förderung
Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können private Altersvorsorgeverträge abschließen, die vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben gefördert werden.

Zulage:
Die Zulage setzt sich aus Grundzulage und Kinderzulage zusammen. Sie fließt direkt in den Altersvorsorgevertrag und erhöht Ihre Rente.

Veranlagungs

-zeitraum

GrundzulageKinderzulage pro Kind
2002 und 200338 EUR46 EUR
2004 und 200576 EUR92 EUR
2006 und 2007114 EUR138 EUR
ab 2008154 EUR185 EUR

Wenn ein Ehegatte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat auch er Anspruch auf eine eigene Grundzulage. Voraussetzung dafür ist, dass für ihn ein eigenständiger Altersvorsorgevertrag besteht, der pflichtversicherte Ehegatte für seinen Altersvorsorgevertrag den Mindesteigenbeitrag zahlt und sie steuerlich zusammen veranlagt sind. Die Kinderzulage wird nur einem Elternteil gewährt.

Sonderausgabenabzug:
Zusätzlich können Sie die Beiträge für Ihren Altersvorsorgevertrag (Eigenbeiträge und Zulage) in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Ist die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die erhaltene Zulage, wird die Differenz direkt an Sie (den Steuerpflichtigen) erbracht.

Förderfähige Beiträge:
Pro Jahr sind höchstens folgende Beiträge (einschließlich Zulage) förderfähig:

Veranlagungszeitraumförderfähiger Beitrag pro Jahr
2002 und 2003bis zu 525 EUR
2004 und 2005bis zu 1 050 EUR
2006 und 2007bis zu 1 575 EUR
ab 2008bis zu 2 100 EUR

 

Mindesteigenbeiträge:
Die vollen Zulagen werden gewährt, wenn für den privaten Altersvorsorgevertrag die Mindesteigenbeiträge gezahlt werden; sonst werden die Zulagen proportional gekürzt.

VeranlagungszeitraumMindesteigenbeitrag
2002 und 20031 %
2004 und 20052 %
2006 und 20073%
ab 20084%

Der Mindesteigenbeitrag bemisst sich in Prozent Ihres in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen (begrenzt auf den förderfähigen Beitrag), vermindert um die Zulage. Unabhängig davon ist jedoch mindestens der Sockelbetrag zu zahlen. Er beträgt in den Jahren 2002 bis 2004 bei Zulageberechtigten ohne Kinderzulage 45 EUR, mit einer Kinderzulage 38 EUR und mit 2 oder mehr Kinderzulagen 30 EUR pro Jahr; ab 2005 erhöht er sich auf jeweils 90 EUR, 75 EUR und 60 EUR pro Jahr.

Kosten des Vertrages
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Aufschubzeit Ihres Altersvorsorgevertrages. Die Aufschubzeit ist die Dauer ab Versicherungsbeginn bis zum Rentenbeginn.

1. Abschluss- und Vertriebskosten

AufschubzeitAbschluss- und Vertriebskosten
für Eigenbeiträgefür Sonderzahlungen
größer als 10 Jahrein den ersten 10 Jahren der Auf­schubzeit  jedes Jahr 0,4 % der Summe aller Bei­träge (maximal für 35 Jahre)einmalig 4 % des Einmalbeitrages
10 Jahre oder wenigerin jedem Jahr der Aufschubzeit 0,4 % des Jahresbeitra­ges pro Jahr der Aufschubzeiteinmalig 0,4 % des Einmalbeitrages pro Jahr der Auf­schubzeit

Für die Zulagen, die Sie auf Antrag vom Staat erhalten, werden keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben.

2. Verwaltungskosten
– Verwaltungskosten während der Aufschubzeit

AufschubzeitVerwaltungskosten
für Eigenbeiträgefür Zulagen und Sonderzahlungen
10 Jahre oder mehrin jedem Jahr der Aufschubzeit 7 % des Jahresbeitra­geseinmalig 5 % des Einmalbeitrages
kleiner als 10 Jahrein jedem Jahr der Aufschubzeit 0,7 % des Jahresbeitra­ges pro Jahr der Aufschubzeiteinmalig 0,5 % des Einmalbeitrages pro Jahr der Auf­schubzeit

Wenn Sie die Eigenbeiträge nicht jährlich zahlen, wird ein Ratenzuschlag auf den Beitrag erhoben. Er beträgt bei monatlicher Beitragszahlung 2,0 %, bei vierteljährlicher Beitragszahlung 1,5% und bei halbjährlicher Beitragszahlung 1,0 % des Beitrags.
– Verwaltungskosten während der Rentenbezugszeit
Während der Rentenbezugszeit betragen die Verwaltungskosten in jedem Jahr 2,5 % der Rente – unabhängig davon, ob die Rente aus Eigenbeiträgen, Zulagen oder Sonderzahlungen gebildet wurde.
– Verwaltungskosten während der Aufschubzeit, bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Verträgen
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beitragsfrei stellen, betragen die Verwaltungskosten in der verbleibenden beitragsfreien Aufschubzeit in jedem Jahr 2,5 % der beitragsfreien garantierten Rente.

3. Kosten bei Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden, können Sie Ihr bisher gebildetes Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Die Kosten bei Wechsel betragen 50 EUR plus 1 % des bereits gebildeten Kapitals (ohne Berücksichtigung von Überschüssen).

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