Die deutsche Pflegeversicherung hat erstmals Leistungen für eine dauerhaft im Ausland lebende Deutsche bewilligt. Eine 91 Jahre alte Berlinerin in einem Altenheim auf Mallorca erhält rückwirkend vom Tag ihrer Antragstellung im Herbst 1998 monatlich damals 1.300 EURO Pflegegeld. Das entspricht der Stufe 3 der Pflegeversicherung. Die Frau lebt seit fast fünf Jahren in einer Seniorenresidenz auf der Balearen-Insel. Seit einem Schlaganfall muss sie gepflegt werden.
Derzeit werde ein Vertrag zwischen einem deutschen Ärzteteam auf Mallorca und dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen vorbereitet, um das Gutachterverfahren zu erleichtern. Die Pflegeversicherung zahlt nur an Deutsche im europäischen Ausland. Dabei kommen insbesondere die klassischen Gebiete rund um das Mittelmeer in Frage. Zu den Zahlungen an im EU-Ausland lebende Deutsche ist die gesetzliche Pflegeversicherung erst seit März 1998 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet.