Beispiel: Statt Beratung: Verkaufsgespräch
Nach der Geburt ihres Kindes Franz wollten Michael und Petra Gröber nichts verkehrt machen. Als eines Abends das Telefon klingelt und eine nette Frau sich als Sachbearbeiterin der Familienvorsorge vorstellte, nahmen sie ein Beratungsgespräch dankend an. Ein Termin wurde vereinbart. Doch das Gespräch entpuppte sich bald als ein Verkaufsgespräch für den Abschluss von Versicherungen. Verärgert brachen die Gräbers – mit Recht – das Gespräch ab.
Wenn Sie denken, dass den „schwarzen Schafen“ im Versicherungsbereich die Einfälle ausgehen, müssen wir Sie leider enttäuschen. Es werden immer neue Maschen angewandt, um den Abschluss einer Versicherung zu erhalten.
Kein blindes Vertrauen dem Vermittler gegenüber
Jeder Mensch braucht für seinen Beruf eine Ausbildung und Kenntnisse. Diese müssen Sie bei der Einstellung bei Ihrem Arbeitgeber nachweisen. Leider ist dies im Versicherungsgewerbe nicht eindeutig geregelt. Bis heute ist es möglich, bei Ihnen als Vermittler von Versicherungsprodukten aufzutreten, ohne auch nur die Grundbegriffe des Versicherungsrechts zu kennen.
Es gibt verschiedene Arten von Versicherungsvermittlern:
● den Versicherungsvertreter, der für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen tätig ist,
● den Versicherungsmakler, der Verträge verschiedener Versicherungsunternehmen im Angebot hat. Allerdings wird man auch von diesem nicht unbedingt neutral beraten, da die Versicherungen unterschiedliche Provisionen bieten;
● Allfinanzunternehmen/Strukturvertriebe: Diese verkaufen neben Geldanlagen auch Versicherungen. Lassen Sie sich nicht beeindrucken vom Begriff der „branchenneutralen Beratung“. Fragen Sie nach, für welche Versicherungsunternehmen Verträge vermittelt werden.
Bei einer Beratung zu Ihren Versicherungen vertrauen Sie darauf, dass der Vermittler, der zu Ihnen nach Hause kommt, auch die notwendigen Kenntnisse besitzt. Beim Autokauf sind Sie vorsichtiger. Oder lassen Sie sich da von der Sachbearbeiterin an der Rezeption für die Terminannahme beraten? Fragen Sie doch, wer Ihnen beim Beratungsgespräch gegenübersitzt.
Tipp: Fachliche Qualifikation überprüfen
Prüfen Sie doch einmal, ob der Verkäufer überhaupt in der Lage ist, Sie umfangreich und fachlich richtig zu beraten. Dazu gehört eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Lassen Sie den Vermittler einen entsprechenden Erfassungsbogen ausfüllen. Mithilfe eines solchen Erfassungsbogens können Sie erkennen, wie der Vermittler auch bei nachfolgenden anstehenden Problemen zu erreichen ist, über welche berufliche Ausbildung er verfügt, wie lange er schon tätig ist usw. Dieses Wissen hilft Ihnen bei der Einschätzung seiner Beratungskompetenz. Setzt der Vermittler falsche Daten ein, ist dies eine Täuschung und Sie können bei einer Falschberatung ggf. vor Gericht darauf verweisen. Ein Muster für einen solchen Erfassungsbogen finden Sie übrigens im Serviceteil sowie in unserem Versicherung-Ratgeber, direkt zum Ausdrucken.
Der Trick mit der Unfallversicherung
Oft wird versucht, mit der Armut der Verbraucher noch Geschäfte zu machen. Viele Bürger wollen über einen neuen Kredit alte Schulden abbezahlen. Sie versuchen dann, über unseriöse Kreditvermittler einen Kredit zu erhalten. Beim Gespräch wird die Kreditaufnahme in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist allerdings z. B. der Abschluss einer Unfallversicherung.
Tipp: Banken brauchen keine Unfallversicherung als Sicherheit
Keine Bank benötigt eine Unfallversicherung zur Absicherung eines Kredits. Wenn überhaupt, wird hierzu eine Risikolebensversicherung eingesetzt. Oft erhält der Verbraucher am Ende keinen Kredit, da auch Kreditvermittler nicht zaubern können. Maßgeblich ist auch hier die Prüfung Ihrer finanzillen Situation. Passen Sie auf, wenn Ihnen erklärt wird, dass sie bereits im Vorfeld zur Kreditanfrage eine Unfallversicherung abschließen müssen. Dieser Vertrag wird gültig, auch wenn Sie keinen Kredit bekommen.
Hohe Renditeversprechen
In einem Sparvertrag, z. B. Rentenversicherung oder fondsgebundene Kapitallebensversicherung, wird Ihnen eine hohe Rendite versprochen. Dies wird Ihnen anhand von Berechnungen dargelegt. Sie müssen aber wissen, dass dies nur Modellrechnungen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Renditen nicht garantiert werden.
Tipp: Lassen Sie sich Renditen garantieren
Verspricht Ihnen der Vermittler eine garantierte Rendite von beispielsweise neun Prozent, lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen und hängen Sie diese Unterlagen mit an den Antrag. Nur wenn sie in der Versicherungspolice mit bestätigt wurde, haben Sie das Recht auf Auszahlung der versprochenden Rendite. Sie werden bemerken, was mündliche Aussagen wert sind!
Kündigung bestehender Lebensversicherungsverträge
Bei der Überprüfung Ihrer Versicherungsverträge wird Ihnen gesagt, dass Ihre bestehenden Lebensversicherungen nichts wert seien. Der Vermittler schreibt dann für Sie die Kündigungsschreiben. Dann werden neue Lebensversicherungsverträge abgeschlossen.
Tipp: Häufig finanzielle Verluste
Meist ist es nicht sinnvoll, Lebensversicherungsverträge zu kündigen, die bereits seit Jahren bestehen. Sie haben durch die Auszahlung der Rückkaufswerte einen erheblichen finanziellen Verlust. Durch den Neuabschluss fallen wieder Provisionen und Verwaltungsgebühren an. Ob der Neuvertrag wirklich effektiver ist, bleibt dahingestellt. Dies erfahren Sie nur, wenn Sie sich die konkreten Zahlen des Altvertrags vom Versicherungsunternehmen geben lassen. Einer Pauschalaussage des Vermittlers, dass ein Neuvertrag sinnvoller sei, sollten Sie deshalb nicht trauen. Nur wenn der Vermittler das Zahlenmaterial vom Versicherer anfordert und analysiert, kann von einer korrekten Beratung ausgegangen werden. Zusätzlich bieten hierzu unabhängige Stellen, z. B. Verbraucherzentralen, eine Beratung an, die eine Überprüfung des Vertrags ermöglicht. Es gibt zur Kündigung unterschiedene Möglichkeiten, z. B. Beitragsfreistellung, Herabsetzung des monatlichen Beitrags oder eine Laufzeitverkürzung, die sinnvoller sind.