Sonderrisiken
Wassersportler: Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn zum Beispiel ein Surfer auf eigenem Brett oder ein Segler im eigenen Boot einen Schwimmer verletzt. Nur bei Leihbrettern oder -booten tritt die private Haftpflicht ein. Die Segelboot-Haftpflichtversicherung kostet rund 80 € im Jahr und gilt dann bis zu einer Segelfläche von 10 Quadratmetern oder für drei Surfbretter bis zu jeweils 6,5 Quadratmetern. Motorboote brauchen dagegen in jedem Fall eine eigene Versicherung. Die Tarife sind sehr unterschiedlich und sollten bei spezialisierten Maklern erfragt werden. Einige Privathaftpflichtverträge beinhalten bereits Surfbretter oder verlangen dafür nur einen Zuschlag. Günstige Segelboot-Versicherer sind die HUK-Coburg, Albingia, Barmenia und Alte Leipziger. Teure Gesellschaften nehmen über 100 €; je nach Segelfläche bzw. Motorstärke auch bis zu 500 €.
Haus- und Grundbesitzer: Wer ein Haus hat, hat auch ein Risiko. Wenn der Gehweg im Winter nicht gestreut war oder die Treppe zu glatt und jemand verletzt sich dabei oder ein Dachziegel rutscht herab, haftet der Eigentümer. Diese Verkehrssicherungspflicht betrifft vor allem die Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern und nicht bebauten Grundstücken. Eigentümer selbstbewohnter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind dagegen aus dem Schneider: Ihr Haftungsrisiko wird von der Privathaftpflicht gedeckt. Die Höhe des Jahresbeitrags ist abhängig von den aus der Immobilie erzielten Einnahmen, also dem Bruttojahresmietwert oder dem Bruttojahrespachtwert. Als Deckungssumme kann zwischen 1 Million für Personen- und 300 000 € für Sachschäden und gegen einen Zuschlag von rund 10 Prozent einer Pauschale von 1 Million € gewählt werden. Eingeschlossen sind meist Vermögensschäden, mit gleicher Deckungssumme wie in der Privathaftpflicht, also zwischen 5 000 und 12 000 € Daneben gibt es Einzeltarife für Wohnungen und Garagen. Bei günstigen Versicherern kostet die Pauschaldeckung über 2 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden ab 4,00 € je angefangenen 1 000 € Bruttoeinnahme bis zu einem gesamten Bruttojahresmiet- oder -pachtwert von 50 000 € Günstige Versicherer sind: Cosmos Direkt, Grundeigentümer, R + V, Telcon und HUK-Coburg.
Tierhalter: Der Tierhalter ist für alle Schäden verantwortlich, die seine Katze, Vögel, Hamster oder Bienen anrichten – auch ohne Verschulden. Die meisten Haustiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert. Die wichtigsten Ausnahmen sind Hund und Pferd. Für sie gibt es eigene Haftpflichtversicherungen. Da die Unterscheidung zwischen menschlichem und tierischem Fehler manchmal nicht ganz leicht ist, kann bei manchen Versicherungen das Tier nur in Verbindung mit der menschlichen Privathaftpflicht versichert werden.
Hundehalter: Wenn der Hund den Briefträger oder kleine Kinder anfällt oder gar einen Verkehrsunfall verursacht – immer haftet der zweibeinige Besitzer für den Schaden. Jedes Jahr haben die Versicherungen mehr als 300 000 Schäden zu regulieren. Eine Tierhalter- Haftpflichtversicherung kostet bei günstigen Anbietern ab 140 € pro Jahr bei einer Deckungssumme von 2 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden. Günstige Versicherer: Cosmos Direkt, WGV Schwäbische Allgemeine, R+V, Medien Versicherung und HUK-Coburg.
Pferdebesitzer: Auch Pferdebesitzer müssen eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen. Werden dagegen lediglich fremde Pferde zu privaten Zwecken geritten, haftet die Privathaftpflichtversicherung des Reiters. Bei günstigen Versicherern kostet die Pferde-Police ab 160 € Jahresbeitrag. Günstig: WGV Schwäbische Allgemeine, R+V oder Grundeigentümer.
Öltankbesitzer: Ein Liter Heizöl kann 1 Million Liter Grundwasser verseuchen. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz haftet dafür der Eigentümer des Öltanks – ebenso wie für Schäden am Erdreich – unabhängig vom Verschulden. Die Kosten für Abbaggern und Entsorgen des verseuchten Erdreichs oder die Anlage von Sperr- und Beobachtungsbrunnen können schnell sechsstellige Summen erreichen. Außerdem deckt eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung Eigenschäden an Haus und Garten. Die Prämienunterschiede sind erheblich: Für einen durchschnittlichen Tank von 5 000 Liter Fassungs-vermögen, der im Keller gelagert ist und vorschriftsmäßig in einer öldichten Wanne steht, liegen sie zwischen gut 60 und 165 € Allerdings bieten viele Gesellschaften diese Police nur zusammen mit der Privathaftpflicht an. Günstige Versicherer sind Grundeigentümer Versicherung, HUK-Coburg, Medien Versicherung, Sach- und Haftpflichtversicherung des Bäckerhandwerks und VHV.
Jäger: Sie müssen eine besondere Jagd-Haftpflichtversicherung abschließen. Kostenpunkt ab 150 € pro Jahr. Günstig: Barmenia, HDI und Medien Versicherung.
Modellflieger: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, wenn das Fluggerät nicht schwerer als fünf Kilogramm ist. Dies wird von ferngesteuerten Flugmodellen schnell überschritten. Sie müssen in einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden.
Bauherren: Versicherungsschutz besteht oft nur bis zu einer Bausumme von 20 000 € je Bauvorhaben. Darüber hinaus muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Wohnhäuser bis 300 000 € Bausumme kostet dies ab 175 € aufwärts. Gedeckt sind Personen- und Sachschäden bis 5 Millionen €. Günstige Anbieter: Helvetia, Medien Versicherung und Interrisk.
Berufliche oder nebenberufliche Tätigkeit: Die Privathaft-pflicht gilt nicht bei Schäden, die bei beruflicher Tätigkeit eintreten. Auch eine Freizeitbeschäftigung mit Erwerbscharakter bleibt unversichert, ebenso Ehrenämter und verantwortliche Tätigkeiten in Vereinigungen aller Art. Selbständige brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.
Verhalten im Schadenfall
Wie immer sollte der Versicherte den Schaden so schnell wie möglich – in diesem Fall spätestens nach sieben Tagen – seiner Gesellschaft schriftlich melden. Dabei müssen Sie den Schadenshergang ausführlich schildern. Sie können ruhig zugeben, dass es Ihr Fehler war: Die Haftpflichtversicherung gilt verschuldensunabhängig. Nur gegenüber dem Geschädigten sollten Sie – wie bei einem Verkehrsunfall – keine Schulderklärung abgeben. Denn sonst muss die Versicherung unter Umständen nicht zahlen. Der Versicherer muss außerdem unterrichtet werden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ein Mahnbescheid oder Strafbefehl erlassen wird, wenn der Geschädigte seine Forderung gerichtlich geltend macht oder Prozesskostenhilfe beantragt oder wenn eine einstweilige Verfügung, ein Beweissicherungsverfahren oder ein Arrest eingeleitet wird. Im Gegensatz zur Kraftfahrzeug-Haftpflicht hat der Geschädigte keine Ansprüche gegen den Versicherer. Er muss sich also an den Schädiger halten. Der Versicherte sollte dem Geschädigten aber kein Geld zahlen, bevor dies nicht mit seiner Versicherung abgestimmt ist. Dies könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Auch wenn ihm eine Mahnung des Geschädigten ins Haus flattert, sollte der Versicherte zuerst mit seiner Versicherung sprechen. Bei einem Prozess muss der Versicherte der Versicherung die Führung des Prozesses per Vollmacht für den Anwalt des Versicherers überlassen. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadenersatz muss er fristgemäß Widerspruch erheben.
Kündigung
Zur ordentlichen Kündigung kann der Vertrag spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ab 25. Juli 1994 geschlossene Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren können zum Ende des fünften Jahres und danach jedes Jahr gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungen sind in folgenden Fällen möglich:
Schadenfall. Sowohl Kunde als auch Versicherung können innerhalb eines Monats nach einem Schadenfall kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden akzeptiert oder abgelehnt hat.
Beitragserhöhungen. Wichtig ist, dass der Kunde bei Beitragserhöhungen kündigen darf. Allerdings nur, wenn der Versicherungsumfang gleichgeblieben ist.
– Bei vor dem 1. Januar 1991 geschlossenen Verträgen darf der Versicherte kündigen, wenn die Beiträge innerhalb eines Versieherungsjahres um mehr als 10 Prozent oder in drei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 20 Prozent steigen. Die Frist beträgt einen Monat nach Eingang der Mitteilung.
– Bei Verträgen, die zwischen dem 1. Januar 1991 und dem 24. Juli 1994 geschlossen wurden, darf der Versicherte kündigen, wenn die Prämie um mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um 25 Prozent gegenüber der Erstprämie erhöht wird. Die Frist beträgt zwei Wochen.
– Bei Verträgen, die nach dem 24. Juli 1994 geschlossen wurden, darf nach jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Eingang der Mitteilung.
Tod. Bei der Haftpflicht ist der Tod allein kein Kündigungsgrund: Wenn der Versicherte stirbt, gehen Vertrag und Schutz zunächst auf die Kinder und den Ehegatten über. Wenn der Ehegatte bei der nächsten Beitragsfälligkeit zahlt, gilt der Vertrag weiter.
Heirat. Bei zwei bestehenden Privathaftpflichtverträgen ist der zuletzt abgeschlossene Vertrag vom Versicherer auf Antrag aufzulösen.
Wegfall des versicherten Risikos. Wenn ein versichertes Tier stirbt oder der Heizöltank beseitigt wird, erlischt der Vertrag. Der Versicherte muss dem Versicherer nur den Fortfall des Risikos mit- teilen.
Verkauf des versicherten Gebäudes. Der Vertrag der Haus- und Grundbesitzer- sowie Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung geht ab dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung auf den Erwerber über. Der Verkauf muss dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Die Prämie muss jedoch bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gezahlt werden.
Günstige Versicherungen. Bei einer Deckungssumme von 5 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden sind günstige Anbieter: WGV Schwäbische Allgemeine (90 €), Haftpflicht Darmstadt (92 €), Auto Direkt (118 €), Medien (115 €), VHV Vereinigte Haftpflicht (129 €). Als Spezialanbieter (regionale oder für bestimmte Personengruppen) empfehlen sich: DEVK Deutsche Eisenbahn, GW Kommunalbedienstete, GHV Darmstadt und Württembergische Gemeinde. Die teuerste Versicherung fordert eine Jahresprämie von mehr als 250 €.