Während die Privathaftpflicht in ihrem Deckungsumfang auch die eigengenutzte Immobilie umfasst, sind vermietete Immobilien selbständig zu versichern. Eigentümer vermieteter Häuser oder von Eigentumswohnungen kommen mit der Privathaftpflicht nicht aus. Die Beiträge richten sich nach der Bruttojahresmiete.
Die Wassersporthaftpflicht
Versichert werden können Risiken, die durch Surfbretter oder Segelboote entstehen sowie durch eigene und fremde Motorboote. Während sich die Wassersporthaftpflicht auf eigene Geräte bezieht, reicht die Privathaftpflicht beim Nutzen fremder Surfbretter bzw. Segelboote.
Fährt man ins Ausland, sollte man eine in mehreren Sprachen verfasste Versicherungsbestätigung mitnehmen. Bei Segelbooten richten sich die Prämien nach der Segelfläche, bei Motorbooten nach PS, und die Surfer können in einer Police bis zu drei Bretter versichern.
Eine Empfehlung: Man sollte sich auf jeden Fall bei seinem Versicherer über die Bedingungen des gewählten Urlaubslandes erkundigen und eventuell notwendige Maßnahmen ergreifen.