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Die Hausratversicherungen im Test Teil II – wichtige Versicherungsarten

Die Hausratversicherungen im Test Teil I

Zuschauerfragen an die Redaktion
Frau Müller aus Bad Lauchstädt:
„Mir wurde das Fahrrad aus meinem Keller gestohlen. Von der Polizei wurde der Einbruch bestätigt. Die Versicherung lehnt die Leistung ab, da kein zusätzlicher Einschluss für Fahrräder vereinbart wurde. Hat die Versicherung Recht?“ Hier liegt Versicherungsschutz vor. Der Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäude auf demselben Grundstück. Demgemäß zählt der eigene Keller zum Versicherungsort.

Tipp: Wenn der Keller gemeinschaftlich genutzt wird
Doch Vorsicht: Räume, die der Versicherungsnehmer mit Dritten nutzt, z. B. ein gemeinschaftlicher Fahrradkeller, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hier müssten Sie den Risikofall Fahrraddiebstahl extra in den Versicherungsschutz einschließen.

Frau Schulz aus Holzkirchen:
„Ich hatte einen Leitungswasserschaden. Werden nun zusätzlich zu den zerstörten Sachen auch weitere Kosten übernommen?“
In den Versicherungsbedingungen sind verschiedene Kostenarten versichert. Im vorliegenden Fall wäre die Erstattung folgender Kosten möglich:
● Aufräumungskosten: Kosten für das Aufräumen, Wegräumen und den Abtransport versicherter Sachen, z. B. Reinigen, Ordnen etc.
● Bewegungs- und Schutzkosten: Kosten, die entstehen, wenn zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
● Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten: Maßnahmen, die zur Abwendung oder Minderung des Schadens notwendig werden.

Tipp: Kostenaufstellung
Der Ausgleich der Kosten muss anhand einer Aufstellung bei der Versicherung angemeldet werden. Angegeben werden müssen die einzelnen Arbeiten, der (Zeitumfang und der von Ihnen geforderte Stundenlohn. Sollte eine Firma eingesetzt werden, ist es immer ratsam, den Kostenvoranschlag vom Versicherer bestätigen zu lassen.

Frau Sommer aus Merseburg:
„In vielen Fernsehberichten wird darauf verwiesen, das kein Versicherungsschutz besteht, wenn man seine Waschmaschine anstellt und einkaufen geht. Entsteht dann ein Schaden, ist dieser nicht versichert.“ Seit Jahren streiten die Juristen, ob dieses Verhalten grob fahrlässig ist und somit der Versicherungsschutz vom Versicherer versagt werden kann. Ein neues Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz geht davon aus, das eine Abwesenheitszeit von zwei bis zu melden. Da wir für den Schaden nicht verantwortlich sind, muss dies doch über die Versicherung des Obermieters bezahlt werden, oder? Den Rat des Versicherungsvertreters können wir nicht nachvollziehen.“ Der Hinweis Ihres Vertreters ist goldrichtig. Es gibt eine Regelung: Eigenversicherung geht vor Fremdversicherung. Der Anspruch, den Sie an den Obermieter haben, besteht darin, den Zustand so wiederherzustellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Das heißt, dass die Entschädigungsgrundlage der Zeitwert der zerstörten Sachen ist. Sollte die Couch total zerstört sein, wird der Zeitwert wie folgt berechnet:

Beispiel: Berechnung des Zeitwerts
Als erstes wird die Lebensdauer der Sache ermittelt. Nehmen wir als Beispiel eine Couch mit ca. acht Jahren Lebensdauer. Ist die Couch nun bereits vier Jahre alt und normal abgenutzt, wird auch nur die Hälfte des Kaufpreises als Zeitwert angesetzt. Dies ist dann die Entschädigungszahlung. Bei der Hausratversicherung wird in der Regel der Neuwert versichert. Dadurch ist die Entschädigungsleistung weitaus höher. Des Weiteren gibt es in der Hausratversicherung keine Höherstufung im Schadensfall, wie dies im ^Kaskobereich der Fall ist. Somit ergibt sich hieraus keine Beitragserhöhung. Allerdings Vorsicht: Wenn Sie bereits einige Schäden gemeldet haben, kann die Versicherung den Schadensfall zum Anlass einer Vertragskündigung nehmen.

Herr Meyer aus Henikendorf:
„Mein Fahrrad wurde vor sechs Wochen gestohlen. Die Versicherung hat die Entschädigungsleistung bereits erbracht. Vor drei Tagen bekam ich von der Polizei Bescheid, dass sich das Fahrrad aufgefunden habe. Nun habe ich sowohl Fahrrad als auch Entschädigungsleistung. Was muss ich tun?“ Erst einmal muss unverzüglich die Meldung beim Versicherer erfolgen. Sie können dann entscheiden, ob sie das Fahrrad behalten oder die Entschädigungsleistung. Sie haben das Wahlrecht innerhalb eines Monats nach Empfang der schriftlichen Aufforderung des Versicherers. Lassen Sie die Frist verstreichen, hat der Versicherer das Wahlrecht. Wichtig ist auch: Wenn zum Beispiel nach einen Einbruchdiebstahl einzelne Teile gefunden werden, muss dies der Versicherung ebenfalls unverzüglich gemeldet werden, um nicht den gesamten Versicherungsschutz zu gefährden.

Herr Sauer aus Halle:
„Bei einem Gewitter wurde bei uns durch einen so genannten Überspannungsschaden der Fernseher zerstört. Da wir eine Hausratversicherung haben, meldeten wir den Schaden unserer Versicherung. Jetzt erhielten wir ein Ablehnungsschreiben, dass dieses Risiko nicht versichert sei.“ Blitzschäden, In der Hausratversicherung ist die Grunddeckung Blitzschlag versichert, Überspannung d. h. der direkte Blitzeinschlag in einen Gegenstand und die dadurch entstehenden Folgeschäden. Durch Überspannung entstehende Schäden, d. h. Schäden an elektrischen Geräten nach einem Blitzschlag in das Stromnetz, sind nur durch eine zusätzlich zu vereinbarende Klausel in den Versicherungsbedingungen versichert. Dieser Zusatz ist je Versicherungsgesellschaft beitragsfrei oder mit einem Beitragszuschlag versehen. Allerdings ist die Entschädigungssumme auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme beschränkt.

Beispiel: Beschränkung der Versicherungssumme
Bei einer Versicherungssumme von 30.000 Euro und einer Entschädigungssumme von maximal zehn Prozent der Versicherungssumme ergibt sich eine maximale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Sind in Ihrem Haushalt teure elektrische Geräte oder Computer vorhanden, müssen Sie den Prozentsatz erhöhen. Aufgrund der Ablehnung der Versicherungsleistung hatten Sie sicher keine zusätzlichen Einschlüsse vereinbart. Man kann allerdings im Hinblick verschiedener Rechtsprechungen nochmals eine Prüfung der Sachfrage vornehmen. Einige Gerichte haben den Ausschluss von Überspannungsschäden als Folge von Blitzschlag als unwirksam erklärt. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn im Antragsformular auf die Möglichkeit eines zusätzlichen Einschlusses hingewiesen wurde (Landgericht Gießen, NJWPR 95, 989; Oberlandesgericht Hamburg, Versicherungsrecht 98, 92, Oberlandesgericht München, Versicherungsrecht 98, 93).

Tipp: Klausel vereinbaren
Es ist ratsam, auf die Vereinbarung der Klausel zu achten, um im Schadensfall eine Entschädigung zu erhalten.

Herr Wilhelm aus Meißen;
„Wir haben für die Sommermonate ein Wohnmobil an der Ostsee. Besteht für aus der Wohnung mitgenommene Gegenstände über die Hausratversicherung bei einem Einbruchdiebstahl Versicherungsschutz?“ In verschiedenen Urteilen wurde bestätigt, dass hier die so genannte Außenversicherung nicht greift. Dazu muss nämlich eine Gebäudegebundenheit vorliegen (z. B. Hotelzimmer). Ein Wohnmobil zählt hierzu nicht. Wollen Sie den Inhalt des Wohnmobils versichern, ist dies über eine Campingversicherung möglich. Aber prüfen Sie vorher, ob dieser Versicherungsschutz wirklich notwendig ist (LG Koblenz Vers.R. 1991, 883; OLG Köln Vers.R. 1992,490).

Verträge der staatlichen Versicherung der DDR
In den neuen Bundesländern bestehen oftmals noch die Verträge der ehemaligen staatlichen Versicherung. Kaum einer weiß aber, was darin vereinbart ist. Im Serviceteil. haben wir Auszüge aus dem Wortlaut der allgemeinen Versicherungsbedingungen dieser Haushaltversicherung für Sie zusammengefasst. Aufgrund des Umfangs des Versicherungsschutzes ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oftmals nicht sinnvoll. Dies zeigte die aktuelle Hochwasserkatastrophe. Viele hatten durch den Wechsel des Versicherers keinen Versicherungsschutz mehr für Elementarschäden.

Apr 7, 2016gesundhe-admin
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