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Die klassische Kapitallebensversicherung in Deutschland richtig verstehen Teil III

Kurze Erläuterung zum Kapitallebensversicherungsbeitrag:
Der KLV-Beitrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen: dem Risikoanteil für den Todesfallschutz, dem Kostenanteil für die Bezahlung des Vermittlers sowie den Kosten für die Verwaltung und dem Kapitalanteil für den Sparvorgang.

Bewertung einer KLV mittels ABC-Analyse

ABC-AnalyseKapitallebensversicherungsgesellschaft
>>
Fakto­renGe­wich­tungFaktorErgeb­nisFaktorErgeb­nisFaktorErgeb­nis
Progno­se20%2,880,5762,770,5542,510,502
Vergangen-

heits-

wert

35%2,310,8092,610,9142,270,795
Abschluss-

kosten-

quote

15%2,430,3642,440,3662,400,360
Stomoquote5%2,450,1232,390,1192,450,123
Lfd.

Durchschnitts-

verzin-

sung

15%2,570,3862,450,3682,430,365
Rückkaufwert nach 2 Jahren10%2,340,2342,210,2211,490,149
BewertungSumme= 2,492Summe= 2,542Summe= 2,294

 
Das Ergebnis der ABC-Analyse zeigt die meines Erachtens beste Gesellschaft. Die Kapitallebensversicherung B Ist sozusagen mein persönlicher Testsleger. Nochmals erwähnt sei, dass selbst die genaueste und ausgefeilteste Analyse keine Aussage darüber treffen kann, welche Gesellschaft tatsächlich die beste in 12, 20 oder 30 Jahren ist, aber sie gibt zumindest eine Richtlinie.

Allgemeine Hinweise zur Kapitallebensversicherung
• Frauen/Männer
Laut Statistik leben Frauen in Deutschland länger als Männer. Schließt eine Frau einen Lebensversicherungsvertrag ab, geht das Versicherungsunternehmen somit ein kleineres Risiko ein als bei einem Mann, zumindest der Statistik nach. Daraus resultiert, dass Frauen für den gleichen Versicherungsschutz weniger Beitrag zahlen müssen. Dies gilt ebenso für die Risikolebensversicherung.

• Rückdatierungen
Eine Rückdatierung einer KLV bedeutet, dass der Versicherungsbeginn auf einen bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit zurückgelegt wird. Dies hat seit Neuestem aber steuerliche Auswirkungen für den KLV-Vertrag.

Für Verträge, deren Policierung nach dem 30.12.1990 erfolgt ist, gilt die so genannte Drei-Monats-Regelung. Das bedeutet, dass KLV-Verträge um nicht mehr als drei Monate rückdatiert werden dürfen. Sinnvoll wäre es, wenn aufgrund der Rückdatierung ein niedrigeres Eintrittsalter angerechnet würde.

Legt man den Versicherungsbeginn trotzdem davor, werden diese Beiträge wie Einmalbeiträge behandelt. Somit sind sie weder bei den Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, noch sind die daraus resultierenden Zinserträge steuerfrei. Voraussetzung für die Einhaltung der Drei-Monats-Regelung ist neben der Policierung des Vertrages die Zahlung des Erstbeitrages. Wird eine Einzugsermächtigung bzw. ein Abbuchungsauftrag erteilt, so gilt die Voraussetzung der Beitragszahlung als geleistet.

Was geschieht bei der Kündigung der Kapitallebensversicherung?
Die Kündigung einer KLV bringt immer Nachteile. Je kürzer die fortgeschrittene Laufzeit und Beitragszahlungsdauer, umso geringer ist der Rückkaufswert im Verhältnis zu den bereits eingezahlten Beiträgen. Auch dies kann man in der Tabelle der KLV-Tarif-Analyse erkennen. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist:

Ist die Kündigung einer KLV eventuell das kleinere Übel? Die Frage ist in der Regel nur individuell zu beantworten. Pauschal würde ich die Frage bei den Endaltertarifen bejahen und verneinen bei den klassischen Tarifen, sofern es sich um eine der führenden Versicherungsgesellschaften handelt.

Die meisten Gesellschaften garantieren eine Mindestrückvergütung von 85% der ab dem zweiten Versicherungsjahr gezahlten Versicherungsprämien. Andere vereinbaren eine Rückvergütung von 50% der ab dem Versicherungsbeginn gezahlten Prämien. Eines ist allerdings sicher, der finanzielle Verlust für den Versicherungsnehmer!

Wer vorübergehend in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist und die KLV nicht kündigen will, hat folgende Möglichkeiten:
1. Die Versicherungssumme kann gesenkt werden, womit sich auch die Prämien erniedrigen.
2. Bei Arbeitslosigkeit können die Prämien für ein halbes bzw. ein Jahr gestundet werden, die später nachgerichtet werden müssen. Es fallen dafür Zinsen an.
3. Der Vertrag kann beitragsfrei weiterlaufen, wobei die Versicherungssumme reduziert wird.
4. Die Überschüsse können in den Beiträgen verrechnet werden. Dadurch verringert sich die Leistung.

Auswirkungen der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie der Risikoprämie auf die Todesfall-Leistung, der Rückkaufswertentwicklung sowie der Ablaufleistung
Beispiel: Alter: 35 Jahre, Laufzeit: 25 Jahre, männlich, Jahresprämie: € 3000,-

Ungezillmerter

Vertrag1

Vertrag mit hohen Abschluss- und VerwaltungskostenDirektversichererVertrag mit geringen Abschluss- und Verwaltungskosten
JahrJahres­Rückkaufs­Todes­RückkaufsTodes­Rückkaufs­Todes­Rückkaufs­Todes­
prämiewertfall-Leis­wertfall-Leis­wertfall-Leis­wertfall-Leis­
(kumuliert)tungtungtungtung
199430002 61092 789092 633215697566159894515
199560005414931452 04993 3685087978973 31394729
19969 0008428936764526944688 22298391519795113
199712 00011666943987410957051157499061787195687
1998150001514495 3281060897 09415 158999231158796469
19991800018884964841405398650189931009921562497481
2000210002290397 88417988100 38923 098102 28620 01098746
20012400027 2259954922 296102 32927492103 82324774100 289
20022700032138101 5012701910449032 27610562429947102 139
200330 00037 240103 76532 1381068923736010771035563104325
200433 00042 748106 3663769010955842 82311010541659106 880
200536 00048699109 33343 7151125134869611283248272109841
20063900055130112 69750 251115 78355 01511592055445113 247
200742 00062 08611648957347119 3976182611939663 225117 140
200845 00069616120 74565054123 38569181123 29171662121563
20094800077777125500733861275987714412764180814126 564
20105100086632130 79482 432132 2568579013248190 744132194
20115400096 2511366688769213739895 206137854101885138508
201257000106 713143171107 399143 069105495143801113 532145567
201360 000118 104150 352118801149 316116 778150 372126176153 438
201463 000130 524158 265131109156 189129200157 618139902162 192
201566000144081166971144404163 745142 937165596154805171906
201669000158904176531158772172 045158205174367170989182664
201772 000175134187014174315181154175 269184001188 570194555
201875 000198431198431186847186847194432194432207621207621
Rendite: 6,85%Rendite: 6,46%Rendite: 6,71%Rendite 7,15%

 
1 Zillmerung: Verfahren bei der steuerlichen Preisnutzung von Vorsorgeaufwendungen
Sammel- und Gruppenversicherungsverträge
Meist mittelständische bis Großunternehmen haben im Rahmen der betrieblichen Vereinbarungen Verträge mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen geschlossen, die zu rabattierten Versicherungsverträgen fuhren. Daraus resultieren günstigere Beiträge für die gleiche Leistung bzw. eine höhere Leistung bei gleich bleibendem Beitrag.

Erwähnt sei, dass eine Einzelversicherung bei einem führenden Unternehmen günstiger sein kann als ein Vertrag bei einem durchschnittlichen Versicherer mit Rabatt.

Sollte man eine solche Konstellation bei seinem Arbeitgeber feststellen, müsste er darauf aufmerksam gemacht werden. Die Auswahl eines besseren Versicherungsunternehmens gehört meines Erachtens zu den Fürsorgepflichten jedes Arbeitgebers. Falls der Arbeitgeber hierfür nicht zugänglich sein sollte, bleibt noch der Weg zum Betriebsrat.

Neben Firmen können auch Vereinigungen oder Versorgungswerke die Vertragspartner von Lebensversicherungsunternehmen sein. Der Arbeitgeber kann wiederum Mitglied eines solchen Versorgungswerkes werden und damit auf rabattierte Versicherungsverträge zurückgreifen.
Bei einem Gruppenversicherungsvertrag müssen mindestens zehn Arbeitnehmer zusammengefasst werden, tun eine rabattierte Vereinbarung zu installieren. Bei einem Versorgungswerk reichen mitunter zwei Personen aus.

Rabattierungen von 3%, 5,5% bis zu einem Niveau von 8 bis 10% sind, bezogen auf die Normaltarife, möglich. Ein weiterer Vorteil ist, dass vielfach bei installierten Gruppenversicherungsverträgen bzw. Versorgungswerken die Risikoprüfung bei den Gesundheitsfragen zumindest reduziert wird.

Alle genannten Möglichkeiten müssen mit dem Versicherer vereinbart werden. Er muss nicht darauf eingehen. Nur auf eine Kündigung oder Umwandlung in eine beitragsfreie KLV muss das Versicherungsunternehmen eingehen.

Wenn man festgestellt hat, dass man bei einem zweit- bzw. drittklassigen Lebensversicherer gelandet ist, und der Vertrag besteht erst seit einigen Monaten, kann ein Wechsel durchaus sinnvoll sein.

Hierzu noch einige Tipps:
1. Die Beitragszahlung sollte hier sofort eingestellt werden.
2. Bei einem Lastschriftverfahren können die Prämien bis zu sechs Wochen zurückgeholt werden.
3. Auch wenn noch keine volle Jahresprämie in den Vertrag eingezahlt ist, werden die Prämien nicht eingeklagt, obwohl der Versicherungsnehmer laut den Bedingungen dazu verpflichtet ist. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat die Lebensversicherer hierzu angewiesen. Trotzdem versuchen viele Versicherungsunternehmen nach wie vor, die Versicherten mit Klagedrohungen einzuschüchtern.
4. Grundsätzlich besteht nach der Antragstellung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, auch wenn die Policierung bereits erfolgte.
5. Der Vertrag kann für ein Jahr ruhen, wenn er bereits mindestens zwei Jahre besteht. Der Vertragsbeginn wird dann verlegt Hierbei fallen weder Zinsen an, noch müssen Beiträge nachentrichtet werden.
6. Ein Policedarlehen kann zur Beitragszahlung vereinbart werden, jedoch nur in der Höhe des Rückkaufswertes der KLV.
7. Es wird nur der Risikoanteil der KLV für ein bis zwei Jahre weiter gezahlt. Hier fallen wieder Zinsen an, und die fehlenden Prämien müssen nachentrichtet werden.

Der Mindest-Todesfallschutz
Bekanntlich gelten als kapitalbildende Lebensversicherungen (Vertragsabschluss nach dem 31.03.1996) im Sinne des Paragraphen 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG nur solche Versicherungen, bei denen der Todesfällschutz während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 60% der insgesamt zu zahlenden Beiträge beträgt Zweifelhaft war hierbei noch, wie der Begriff Beitragssumme zu definieren ist, ob z. B. Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise, Risikozuschläge und Beiträge für Zusatzversicherungen mit enthalten sein müssen. Hier hat das Bundesfinanzministerium jetzt Klarheit geschaffen: In die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung des Mindest-Todesfällschutzes 60% der zu zahlenden Beiträge sind alle zu zahlenden Beiträge einzubeziehen. Ausnahme: die Beitragsanteile für Berufsunfähigkeit und Pflege, wenn sie gesondert ausgewiesen werden.

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