Mehr Rechte und verbesserte Leistungen
Die neuen Bedingungen enthalten ganz überwiegend Leistungserweiterungen.
So sind z. B. mitversicherte Personen, wie Ehegatten, bei neuen Verträgen besser gestellt. Sie können selbständig Rechtsschutz beantragen, der Ehepartner kann dem nicht mehr widersprechen.
Mehr Rechte haben Versicherte auch bei so genannten Spätschäden; die Nachmeldefrist für Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages entstanden sind, aber erst später als solche erkannt werden, wurde von zwei auf drei Jahre verlängert.
Neu in die Bedingungen aufgenommen wurde ein Rechtsschutzpaket für kleinere Firmen und ihre Inhaber; mit dem neuen Paket können sie für geschäftliche, verkehrsrechtliche und private Auseinandersetzungen Rechtsschutz vereinbaren.
Eine Verbesserung für jedermann bedeutet die Versicherung von Streitigkeiten aus Garantieverträgen, denn vielfach gilt heute die Garantie des Herstellers weitaus länger als die gesetzliche Sechs-Monats-Frist des Händlers.
Der Vertragsrechtsschutz umfasst zudem mm jegliche Form von privatrechtlichen Schuldverhältnissen. Dies ist besonders bei der so genannten ungerechtfertigten Bereicherung wichtig, wenn zum Beispiel nach einer Fehlüberweisung der Empfänger das Geld nicht herausgeben will.
Erweiterter Rechtsschutz in Auslandsfallen
Ausgedehnt wurde auch der Rechtsschutz für Auslandsreisende. So gilt die Versicherung mm weltweit, wenn für die Auseinandersetzung ein Gericht in Europa zuständig ist.
Bei einer in der Pauschalreise eingeschlossenen Bootsfahrt in Indien erleidet ein deutscher Tourist einen Schaden, weil der Veranstalter nicht ausreichend für Sicherheit gesorgt hat. Wurde die Reise bei einem europäischen Reiseveranstalter gebucht, kann dieser auf Kosten der Rechtsschutzversicherung verklagt werden.
Bei Verfahren im Ausland werden künftig nicht nur Kosten für den dortigen Anwalt getragen, sondern auch die des deutschen Korrespondenzanwaltes. Bei Auslandsfallen erledigt der Versicherer außerdem die Übersetzung von Schriftstücken. Beratungsrechtsschutz in Ehe- und Familienangelegenheiten gibt es nun auch, wenn ausländisches Recht zugrunde gelegt wird.
Verbesserungen beim Autokauf
Für Autofahrer entfällt beim Kauf oder bei Leasing von Neuwagen die bisherige Wartefrist von drei Monaten. Verkehrsrechtsschutz wird außerdem auch bei gemieteten Kraftfahrzeugen gewährt.
Klarstellungen und Einschränkungen
Halte- und Parkverstöße, also Bagatellschäden im Verkehrsbereich, die bisher nur eingeschränkt versichert waren, sind in den neuen Bedingungen nicht mehr vorgesehen. Eindeutig vom Rechtsschutz ausgeschlossen sind nach den neuen Bedingungen auch jegliche Termin- und sonstigen Spekulationsgeschäfte.
Neu: Schiedsverfahren
Mit der Einführung eines Schiedsgutachtens tragen die Rechtsschutzversicherer einer bereits ins deutsche Recht übertragenen EG-Richtlinie Rechnung. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits zwischen Anwalt und Versicherer kann ein weiterer, nicht am Verfahren beteiligter Rechtsanwalt als Gutachter eingeschaltet werden. Der Schiedsanwalt muss innerhalb eines Monats entscheiden. Kommt er zu dem Schluss, dass Erfolgsaussichten bestehen, muss der Versicherer Rechtsschutz gewähren. Sieht der Obergutachter keine Erfolgschancen, kann der Versicherte die Einstandspflicht des Versicherers trotzdem gerichtlich klären lassen.
Dieses Schiedsverfahren stellt meines Erachtens eine klare Verschlechterung der Bedingungen gegenüber den alten ARB/75 dar, denn nicht mehr alleine.
Dir Hausanwalt entscheidet (Stichentscheid) darüber, ob ein Prozess Erfolgsaussichten hat oder nicht, sondern auch der Versicherer. Sind die Meinungen unterschiedlich, wird ein Obergutachter tun eine Stellungnahme gebeten. Zeitliche Verzögerungen sind schon vorprogrammiert.
Einige Versicherer haben dieses Schiedsverfahren nicht in ihre neuen Bedingungen übernommen.