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Die private Invaliditätsvorsorge – Wo ist die Unfallgefahr am größten

private Invaliditätsvorsorge
Eine Unzahl von Unfällen geschieht Jahr für Jahr, bei denen sich viele Bundesbürger erheblich verletzen. Einige von ihnen erleiden irreparable Schäden.

Steuer-und Sozialversicherung*-Werte 2000

1. Gesetzliche RentenversicherungAlte

Bundesländer

Neue

Bundesländer

Beitragssatz19,3%19,3%
Aktueller Rentenwert48,29 €42,01 €
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)monatl.8600,- €7100,- €
jährl.103200,- €85 200,- €
Monatliche Bezugsgröße4480,- €3 640,- €
Monatlicher Höchstbeitrag für Pflichtversicherte1 659,80 €1370,30 €
Monatlicher Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte1659,80 €1659,80 €
Monatlicher Mindestbeitrag121,59 €121,59 €
Monatlicher Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte (zur Aufrechterhaltung des BU/EU-Rentenanspruchs)121,59 €100,36 €
Monatlicher Einheitsbeitrag (Regelbeitrag)864,64 €702,52 €
entspricht einem monatlichen Einkommen von4480,- €3 640,- €
Monatliche Entgeltgrenze für versicherungsffeie, geringfügige Beschäftigungen630,- €520,- €
Monatliche Nebenverdienstgrenze bei einer vorgezogenen Vollrente630,00630,00
einer Teilrente von 2/3847,49737,28
einer Teilrente von 1/21267,611102,76
einer Teilrente von 1/31 687,741468,25
Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwenrenten1274,86 €1 109,06 €
Zusätzlicher Kinderfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten (je Kind)270,42 €235,26 €
Grundfreibetrag für die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten849,90 €739,38 €
(Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2000)
2. ArbeitslosenversicherungAlte BundesländerNeue Bundesländer
Beitragssatz6,5%6,5%
Beitragsbemessungsgrenzemonatlich8 600,- €7100,- €
jährlich103200,- €85 200,- €
Höchstbeitragmonatlich559,- €461,50 €
3. Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragssatz013,7%013,0%
Beitragsbemessungsgrenzemonatlich6450,- €5 325,- €
= Vers.-pflichtgrenzejährlich77400,- €63 900,- €
Höchstbeitrag0 883,65 €0 692,25 €
4. Gesetzliche PflegeversicherungAlte BundesländerNeue Bundesländer
Beitragssatz1,7%1,7%
Beitragsbemessungsgrenzemonatlich6450- €5 325,- €
Vers.-pflichtgrenzejährlich77400- €63 900,- €
Höchstbeitragmonatlich109,65 €90,53 €
5. Sozialversicherung, gesamt
Gesamthöchstbeitragmonatlich3 212,10 €2 614,58 €
jährlich38 545,52 €31374,96 €
6. Kindergeldeinheitlich
für das
1.Kind270,-€
2. Kind270,-€
3. Kind300,-€
ab dem 4. Kind350,-€
Als Alternative zum Kindergeld kann ein steuerlicher Kinderfreibetrag gewählt werden. Er beträgt je Kind 3 456,- € (bei gemeinsamer Veranlagung der Eltern 6912,- €) per Anno.
7. Lohn-, Einkommensteuereinheitlich
Steuertarif
ledig/verh.
Grundfreibetrag*13 500,- €/27 000,- €
Eingangssteuersatz*25,9%
Höchststeuersatz*51%
Körperschaftssteuersatz*40%
Pauschaler Lohnsteuersatz für Aushilfskräfte
(§ 40a (1) EStG)25%
geringfügig Beschäftigte (§ 40a (2) EStG)20%
BAV-Direktversicherungen (§ 40b EStG)20%
* Nach dem vom Bundestag im Mai 2000 verabschiedeten Steuerreformgesetz. Weiter sollen jeweils schrittweise bis
zum Jahre 2005 der Grundfreibetrag auf 15 000,— €/30 000,-€, der Eingangssteuersatz auf 15%, der Höchst-
steuersatz auf 45% und der Körperschaftssteuersatz auf 25% sinken. Es sind im Verlauf des Gesetzgebungsver­
fahrens noch Änderungen zu erwarten, die allerdings bei Drucklegung nicht abzusehen waren.
Freibeträge
Kinderfreibetragledig/verh.
statt Kindergeld (auf Antrag)3 456,-€/6 912-€
Sparerfreibetrag
für Kapitalerträge3 100,-€/6 200,-€
Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge100,-€/200,-€
Sonderausgabenpauschbetrag108,-€/216,-€
Arbeitnehmerpauschbetrag2 000,-€
Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen nach
§ 10 EStG):
Vorwegabzug für Versicherungsbeiträgeledig/verh.
bei pflichtversicherten Arbeitnehmern,6 000,- €/12 000,- €
Beamten und Personen mit freier Alters­abzügl.
vorsorge aufgrund Vertrag16% bis max. BBG
Höchstbeträge voll abzugsfähig2 610,-€/5 220,-€
Höchstbeträge halb abzugsfähig2 610,- €/5 220,- €

Die Folge ist die Invalidität, die in der Regel erhebliche Konsequenzen für das weitere Leben des Betroffenen hat. Verliert man zum Beispiel durch einen Unfall einen Arm oder ein Bein, muss der gesamte Ablauf des täglichen Lebens umgestellt werden. Dies hat nicht nur persönliche Folgen, sondern auch finanzielle Konsequenzen. Der Beruf kann eventuell nicht mehr ausgeübt werden, oder die Einrichtungen des Hauses oder Autos müssen angepasst werden. Vater Staat hat auch hier Vorsorge getroffen, nämlich durch die gesetzliche Unfallversicherung. Arbeit-nehmer sind hier zumindest gegen Arbeitsunfalle abgesichert. Zuständig dafür sind die entsprechenden Berufsgenossenschaften. Mitversichert ist ebenfalls der Weg zur Arbeitsstätte und zurück. Allerdings dürfen keine Umwege zurückgelegt werden. Wer auf dem Weg zur Arbeit einkaufen geht, verliert den Versicherungsschutz.

Wie sieht es jedoch mit der Freizeit aus, oder wie steht es um die Rentner, Kinder, Hausfrauen, viele Selbständige und Freiberufler? Hier besteht die Möglichkeit der Absicherung durch die private Unfallversicherung. Unverhofft kommt oft! Unfalle passieren an jeder Ecke.

Was ist eigentlich ein Unfall im Sinne der Versicherungen? In Paragraph 1 Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es: Wenn der Versicherte durch ein von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Wo ist die Unfallgefahr am größten?
Alljährlich verunglücken in der Bundesrepublik mehrere Millionen Menschen – zum größten Teil nur leicht, Hunderttausende jedoch so schwer, dass sie lange oder dauernd darunter zu leiden haben.

In einer repräsentativen Erhebung wurde ermittelt, bei welcher Gelegenheit die Unfälle passiert waren. Die Ergebnisse sprechen für sich: 30 Prozent der unter den Folgen leidenden Personen gaben an, am Arbeitsplatz verunglückt zu sein, nahezu jeder fünfte Unfall ereignete sich im Haushalt. Und bei Sport und Spiel sowie im Straßenverkehr zogen sich rund achtzehn bzw. dreizehn von hundert Befragten Verletzungen zu.

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