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Die Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland

Altersruhegeld
Altersruhegeld wird gewährt:
a) nach Vollendung des 60. Lebensjahres an Versicherte, die in den letzten 11/2 Jahren 52 Wochen arbeitslos gewesen sind und die Wartezeit von 180 Kalendermonaten erfüllt haben und innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 8 Jahre eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt haben. Bei der Ermittlung des 10- Jahreszeitraumes werden Ersatz-, Anrechnungs und Rentenbezugszeiten nicht mitgezählt, d. h. der Zeitraum von 10 Jahren verlängert sich um diese Zeiten.
b) nach Vollendung des 60. Lebensjahres an weibliche Versicherte, die in den letzten 20 Jahren mindestens 121 Pflichtbeiträge entrichtet und die Wartezeit von 180 Kalendermonaten erfüllt haben;
c) nach Vollendung des 60. Lebensjahres für anerkannte Schwerbeschädigte, Berufs- und Erwerbsunfähige, wenn 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre zurückgelegt sind.
d) nach Vollendung des 63. Lebensjahres an alle sonstigen Versicherten, die 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre zurückgelegt haben.
e) nach Vollendung des 65. Lebensjahres an alle Versicherten, die die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllen.

Die oben aufgeführten Ruhegelder werden nur dann gewährt, wenn von dem Versicherten ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen Versicherungsträger (z. B. BfA, LVA) gestellt wurde.

Berufsunfähigkeitsrente (BU)
Die Berufsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn der Versicherte in seinem bisherigen oder einem anderen vergleichbaren Beruf um mehr als die Hälfte erwerbsgemindert ist.

Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird gewährt, wenn der Versicherte so stark erwerbsgemindert ist, dass er nur noch einer unregelmäßigen Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung nachgehen oder nur geringfügige Verdienste erzielen kann. Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist nur dann erwerbsunfähig und somit zum Rentenbezug berechtigt, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird.

BU- oder EU-Rente wird nur gezahlt, wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt ist und in den letzten 60 Kalendermonaten (KM) vor Eintritt der BU/EU mindestens 36 KM mit Pflichtbeiträgen für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind (Ausnahme: Wartezeitfiktion, z. B. BU/EU durch Arbeitsunfall). Bei der Ermittlung der letzten 60 KM werden Ersatz-, Anrechnungs- und Rentenbezugszeiten nicht mitgezählt.

Viele Selbständige und Hausfrauen zahlen zur Erhaltung ihrer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentenansprüche freiwillige Beiträge zum Mindestwert. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung kann sich dies sehr ungünstig auf die spätere Altersrente auswirken.

Große Witwenrente/Witwerrente (W-Rente)
Nach dem Tode der/des Versicherten erhält der Ehegatte eine W-Rente. Die W-Rente beträgt 60% der EU-Rente des verstorbenen Ehegatten (einschließlich Zurechnungszeit), sofern die Witwe/der Witwer 45 Jahre alt oder berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig ist oder mindestens ein waisenrenten-berechtigtes Kind erzieht.

Kleine Witwenrente/Witwerrente (W-Rente)
Liegen die obigen Voraussetzungen nicht vor, beträgt die W-Rente 25% der EU-Rente des verstorbenen Ehegatten (mit Zurechnungszeit).

Waisenrente
Nach dem Tode des Versicherten erhalten seine Kinder Waisenrente. Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Versichertenrente, die Vollwaisenrente 20% der Versichertenrente. Beide Waisenrenten erhöhen sich noch um einen Zuschlag, der sich nach der Anzahl der rentenrechtlichen Zeiten und nach dem Zugangsfaktor des Versicherten richtet.

So funktioniert die Rentenberechnung in der GRV
1. Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Zunächst wird für jedes Versicherungsjahr das jeweilige Brutto-Jahresarbeitsentgelt des Versicherten festgestellt und durch das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten des betreffenden Jahres dividiert.

(Beispiel: 1990 – Jahresentgelt eines Versicherten 60 000€; Durchschnittsverdienst aller Versicherten: 49 663€ = 60 000 : 49 663 = 1,2081 EP)

Kindererziehungszeiten werden mit 0,75 EP und die Pflichtbeiträge der ersten vier Kalenderjahre mit 0,9 EP bewertet, es sei denn, das tatsächliche Entgelt in diesen Jahren liegt höher. Bundeswehr- und Zivildienstzeiten erhalten circa 0,75 EP pro Jahr.

Die Bewertung der Zurechnungszeit und Anrechnungszeiten (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ausbildung) wird aus dem Gesamtleistungswert ermittelt. Dieser ist vom individuellen Versicherungsverlauf abhängig und kann daher nicht pauschal in EP ausgedrückt werden.

2. Berechnung der Monatsrente
Wenn Sie die Entgeltpunkte für die einzelnen Versicherungsjahre ermittelt haben, werden diese addiert und in die Rentenformel eingesetzt. Diese lautet:
x Entgeltpunkte
x Zugangsfaktor
x aktueller Rentenwert
x Rentenartfaktor
= monatliche Rente

Rentenansprüche nach dem aktuellen Rentenwert 1996 = 46,67 €
(Gültig für die alten Bundesländer vom 1.7.1996-31.12.1996)
Maßgebend sind die persönlichen Entgeltpunkte pro Jahr in den zurückgelegten Versicherungsjahren. Als Faustregel kann jedoch das letzte Einkommen zugrundegelegt werden. Die so ermittelten Rentenansprüche stellen einen überschlägigen Wert dar und sind nur bei Arbeitnehmern mit normaler Einkommensentwicklung und ohne Lücken rentenrechtlicher Zeiten im Versicherungsverlauf anwendbar.
X = Stimme der eingezahlten Beiträge bei einem Beitragssatz von 19,2%.
1) Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.
2) Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige
3) Höchstbeitrag für Pflichtversicherte
4) Da bis auf die Altersrente bei allen Rentenarten die Zurechnungszeit (i. d. R. 40,6667 Jahre) berücksichtigt wird, sind diese in der Spalte 40 Versicherungsjahre abzulesen.

Durchschn.

Monatsein­

kommen

€

monatl.

Beitrag

EntgeltpunkteRentenart541Versicher ungsjahre

184

 

40

45
100,-19,200,0235Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X5,60 1152,-19,90

4147,20

44.10

44.10

29,40

11,00

26,50

9 216,-

49.60

49.60

33,10

12,40

29,80

10 368,-

590,-0,1385Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X32,50

6796,80

117,00

24468,40

259.90

259.90

173,30

65,00

156,00

54374,40

292.30

292.30

194,90

73,10

175,40 61171,20

1000,-192,-0,2348Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X55,10

11520,-

198,30 41472,-440.50

440.50

293,70

110,10

264,30

92 160,-

495.60

495.60

123,90

103680,-

1500,-288,-0,3522Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X82,60 17 280,-297,40 62 208,-660.70

660.70

165,20

138 240,-

743.30

743.30

495,60

185,80

446,00

155520,-

2 000,-384,-0,4696Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X110,20

23 040,-

396,50

82944,-

881,00

881,00

587.30

528,60

184320,-

1991,10

1 991,10

247,80

207360,-

2 500,-480,-0,5870Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X137,70

28800,-

495,60 103 680,-1101,20 1101,20

734,20

275,30

660,80

230 400,-

1238.80

1238.80

825,90

309,70

743,30

259 200,-

3 000,-576,-0,7044Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X165,20

34560,-

594,70

124416,-

1321.40

1321.40

881,00

330,40

792,90

276480,-

1486.60

1486.60

991,10

371,70

892,00 311040,-

4000,-768,-0,9392Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X220,30

46 080,-

792,90

165888,-

1 761,90

1 761,90

1174,60 440,50

1 057,20 368640,-

1 982,10

1 982,10

1321,40 495,50 1189,30 414720,-

4130,-792,962)0,9697Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X227,40

47577,60

818,60

171 279,30

1819.10

1819.10

1212,80 454,80

1 051,50 380620,80

2 046,50

2 046,50

1364,30 511,60 1227,90 428198,40

4 500,-864,-1,0566Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X247,80 51840,-892,00

186624,-

1982.10

1982.10

1321,40 495,50 1189,30 414720,-

2 229,90

2 229,90

1486,60 557,50 1 338,00

466 560,-

5 000,-960,-1,1740Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X275,30

57600,-

991,10

207 360,-

2 202,40

2 202,40

1468,30 550,60 1321,50 460800,-

2477.60

2477.60

1651,80

619,40

518400,-

6 000,-1152,-1,4088Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X330,40

69120,-

1189,30 248832,-2642,80

2 642,80

1761,90 660,70 1585,70

552 960,-

2 973,20

2 973,20

1 982,10 743,30 1784,00

622 080,-

7000,-1344,-1,6436Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X385,50

80640,-

1387,50

290 304,-

3 083,30

3 083,30

2 055,50 770,80 1850,00 645120,-

3468.70

3468.70

2 312,50 867,20

2 081,30 725760,-

8000,-1536,-3)1,8784Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X440,50

92 160,-

1585,70 331776,-3523.70

3523.70

2 343,20 880,90

2 114,30

737 280,-

3964.20

3964.20

2 642,80 991,10

2 378,50 829440,-

 
Rentenansprüche nach dem aktuellen Rentenwert 1996 = 38,38 €
(Gültig für die neuen Bundesländer vom 1. 7.1996-31.12.1996)
Maßgebend sind die persönlichen Entgeltpunkte pro Jahr in den zurückgelegten Versicherungsjahren . Als Faustregel kann jedoch das letzte Einkommen zugrundegelegt werden. Die so ermittelten Rentenansprüche stellen einen überschlägigen Wert dar und sind nur bei Arbeitnehmern mit normaler Einkommensentwicklung und ohne Lücken rentenrechtlicher Zeiten im Versicherungsverlauf anwendbar.

X = Summe der eingezahlten Beiträge bei einem Beitragssatz von 19,2%.
1) Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte zur Aufrechterhaltung des BU/EU-Rentenanspruchs (für Versicherte, die in den letzten 12 Monaten vor dem 19. 5.1990 Beiträge gezahlt haben)
2) Mindestbeitrag für übrige freiwillig Versicherte
3) Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständige
4) Höchstbeitrag für Pflichtversicherte, Basis Beitragsbemessungsgrenze Ost
5) Da bis auf die Altersrente bei allen Rentenarten die Zurechnungszeit (i. d. R. 40,6667 Jahre) berücksichtigt wird, sind diese in der Spalte 40 Versicherungsjahre abzulesen.
Durchschn.

Durchschn.

Monatsein­

kommen

€

monatl.

Beitrag

EntgeltpunkteRentenart55Versicheri

1851

jngsjahre

40

45
100,-19,200,02865Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X5,60

1152,-

19,90

4147,20

44.10

44.10

29,40

11,00

26,50

9216,-

49.60

49.60

33,10

12,40

29,80

10 368,-

500,-96,-“0,014325Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X28,00

5760,-

99,50

20 736,-

220.50

220.50

147,000

55,10

46 080,-

248.00

248.00

165,50

62,00

51840,-

590,-113,28®0,16885Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X32,50

6796,80

117,00

24468,40

259.90

259.90

173,30

65,00

156,00

54374,40

292.30

292.30

194,90

73,10

175,40 61171,20

1000,-192,-0,28624Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X55,10

11520,-

198,30 41472,-440.50

440.50

293,70

110,10

264,30

92 160,-

495.60

495.60

123,90

103680,-

1500,-288,-0,42937Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X82,60

17 280,-

297,40

62 208,-

660.70

660.70

165,20

138 240,-

743.30

743.30

495,60

185,80

446,00

155520,-

2 000,-384,-0,57249Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X110,20

23 040,-

396,50

82 944,-

881,00

881,00

587.30

528,60

184320,-

1991.10

1991.10

247,80

207 360,-

2 500,-480,-0,71561Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X137,70

28800,-

495,60

103 680,-

1101,20 1101,20

734,20

275,30

660,80

230 400,-

1238.80

1238.80

825,90

309,70

743,30

259 200,-

3 000,-576,-0,85873Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X165,20

34560,-

594,70

124416,-

1 321,40

1 321,40

881,00

330,40

792,90

276480,-

1486.60

1486.60

991,10

371,70

892,00 311040,-

3 500,-672,-3)1,00186Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X196,00

40 320,-

696,50

145 152,-

1543.50

1543.50

1029,00 385,70

927,50

322 560,-

1736.00

1736.00

1158,50

434,00

362880,-

4000,-768,-1,14498Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X220,30

46080,-

792,90

165888,-

1 761,90 1761,90

1174,60 440,50 1057,20 368640,-

1 982,10 1982,10

1321,40 495,50 1189,30 414720,-

5000,-960,-1,43122Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X275,30

57600,-

991,10

207360,-

2 202,40

2 202,40

1468,30 550,60 1321,50 460800,-

2 477,60

2477.60

1651,80

619,40

518400,-

6800,-1305,601,94820Altersrente EU-Rente Berufsunfähigkeits- rente Kleine Witwenrente Große Witwenrente X374,70

78 336,-

1348,40

282009,60

2 995,40

2 995,400

748,70

626688,-

3370,10

3 370,10

2 246,70 842,50

2 022,30

705 024,-

 
• Der Zugangsfaktor gleicht unterschiedlich lange Rentenbezugszeiten aus. Er beträgt 1, wenn die Rente zum Rentenregelalter 65 in Anspruch genommen wird. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente mindert sich der Zugangsfaktor um 0,003 pro Monat; die Rente wird also je vorgezogenem Monat um 0,3% gekürzt. Beim Hinaus- schieben des Rentenbezugs über 65 Jahre erhöht er sich tun 0,005 pro Monat.
• Der aktuelle Rentenwert dient zur Anpassung der erworbenen Rentenanwartschaft an die steigenden Lebenshaltungskosten und die Einkommensentwicklung bei den Erwerbstätigen. Er wird jährlich neu festgesetzt (Rentendynamik) und beträgt derzeit € 46,00.
• Der Rentenartfaktor berücksichtigt die unterschiedlichen Rentenarten. Er beträgt z. B. für Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten 1,0, für Berufsunfähigkeitsrenten 0,6667, für die große Witwenrente 0,6 usw.

Ein Pflichtversicherter, der stets nach Durchschnitt verdient, erwirbt für jedes Versicherungsjahr 1 EP. Nach beispielsweise 45 Versicherungsjahren hat er somit 45 EP gesammelt, die – wenn er mit 65 in Rente geht – folgende monatliche Altersrente ergeben: 45 x 1 x 46,- x 1 = 2 070€.

Jul 2, 2017gesundhe-admin
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