• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Doppelversicherung, Mehrfachversicherung und Sachverständigenverfahren – Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

§ 29 Doppelversicherung; Mehrfachversicherung
1. Doppelversicherung liegt vor, wenn eine versicherte Sache gegen dieselbe Gefahr in mehreren Verträgen versichert ist und entweder die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die auf Grund jedes einzelnen Vertrages ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt. Soweit Doppelversicherung besteht, sind die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie oder der Versicherte können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt auch, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
2. Wenn die Doppelversicherung zu Stande gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, können Sie die Herabsetzung der Versicherungssumme des später geschlossenen Vertrages bzw. dessen Aufhebung verlangen. Bei einer Herabsetzung der Versicherungssumme ist der Beitrag entsprechend zu mindern. Die Herabsetzung oder Aufhebung wird mit dem Ablauf der Versicherungsperiode wirksam, in der sie verlangt wird. Das Recht auf Herabsetzung oder Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht unverzüglich geltend machen, nachdem Sie von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt haben.
3. Haben Sie eine Doppelversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögens-vorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Wir haben, sofern wir bei der Vertragsschließung die Nichtigkeit nicht kannten, Anspruch auf den Beitrag bis zum Schluss der Versicherungsperiode, in der wir diese Kenntnis erlangen.
4. Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus vorliegendem Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag nur in dem vorliegenden Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.

§ 30 Sachverständigenverfahren
1. Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles durch einseitige Erklärung gegenüber uns verlangen, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können Sie und wir auch vereinbaren. Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
2. Für das Sachverständigenverfahren gilt:
a) Jede Partei benennt schriftlich einen Sachverständigen und kann dann die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachverständigen schriftlich auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite Sachverständige nicht innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzuweisen.
b) Beide Sachverständige benennen schriftlich vor Aufnahme ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen sie sich nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.
c) Wir dürfen als Sachverständige keine Personen benennen, die Mitbewerber von Ihnen sind oder mit Ihnen in dauernder Geschäftsverbindung stehen; ferner keine Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis stehen.

Dies gilt entsprechend für die Benennung eines Obmannes durch die Sachverständigen.
3. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
a) ein Verzeichnis der zerstörten, beschädigten und abhanden gekommenen Gegenstände sowie deren Wiederbeschaffungspreis gemäß § 26 Nr. 1 a, c und d und den Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles,
b) bei beschädigten Gegenständen die Beträge gemäß § 26 Nr. 1 d,
c) alle sonstigen gemäß § 26 Nr. 1 und Nr. 2 maßgebenden Tatsachen, insbesondere die Restwerte der von dem Schaden betroffenen Gegenstände,
d) die nach § 2 versicherten Kosten sowie den nach § 3 versicherten Mietausfall.
4. Die Sachverständigen übermitteln beiden Parteien gleichzeitig ihre Feststellungen. Weichen die Feststellungen voneinander ab, so übergeben wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte.
5. Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.
6. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind für Sie und uns verbindlich. Auf Grund dieser Feststellungen berechnen wir die Entschädigung, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.

Feb 10, 2017gesundhe-admin
Allgemeine Bedingungen für die Rentenversicherung-Teil I – detailliertere InformationRisikoversicherung mit Umtauschrecht und Sofortgewinnbeteiligung - Tarif Ri20W
  Weitere Artikel  
 
Wohngebäudeversicherung – Leistungen, Kosten und Versicherung von Bauvorhaben
 
Hausratversicherungen – Zahlung, Leistungen, Kosten und pauschale Absicherung
 
Vertragsspiegel Hausrat und die Tabellen dafür – hilfreiche Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme und Unfallversicherung mit Prämienrückgefahr

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Das hängt unter anderem vom Lebensstandard und von der eventuellen Rente bei einer Vollinvalidität ab, die in der Regel einer Erwerbsunfähigkeit gleichkommt. Liegt der […]

    Nov 20, 2017gesundhe-admin
  • Gefährdungshaftung – Lernkotrolle und Tests

    1. Welche Merkmale kennzeichnen die Gefährdungshaftung und wie sieht die Beweislastregelung im Gegensatz zur Verschuldenshaftung aus? 2. A kauft für seine 6-jährige Tochter Elke beim Spielzeughändler B eine Wipp-Wopp-Schaukel des […]

    Aug 7, 2015gesundhe-admin
  • Versicherte Gefahren und Schäden – Explosion und Implosion

    Explosion Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Zu unterscheiden sind: Substanzexplosion – Behälterexplosion Beispiele: 1.Erdgas strömt durch eine fehlerhafte Dichtung in kleinen Mengen aus der […]

    Mai 10, 2015gesundhe-admin
  • Private Kranken-zusatzversicherung für Die Behandlung Im Krankenhaus – Tipps und Angebote

    Private Kranken-Zusatzversicherungen bieten Ergänzungsmöglichkeiten für alle Krankenversicherten, also zur Krankenkasse, zur privaten Vollversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge. Die Angebote sind auch hier sehr vielfältig. Ein Kassenpatient kann sich durch eine private […]

    Jul 25, 2016gesundhe-admin
  • Leistungsberechnung in der Lebensversicherung

    Beispiel: Ein VN hat für sich eine gemischte Lebensversicherung über 100000,00€ abgeschlossen. Als Versicherungsperiode wurde ein Jahr (01. Juli-01. Juli) vereinbart. Der monatliche Beitrag einschließlich UZV-Zuschlag für eine Verdoppelung der […]

    Jun 25, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr