Die PKV enthält sowohl Elemente der Schaden- als auch der Summenversicherung. Die Schadenversicherung beruht auf dem Prinzip der konkreten Bedarfsdeckung. In der PKV wird hauptsächlich die Krankheitskostenversicherung als Schadenversicherung betrieben. Die Krankenhaustagegeld- und die Krankentagegeldversicherung sind der Summenversicherung zuzuordnen, da die üblicherweise vereinbarten Leistungen dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung folgen. Bei beiden Versicherungsarten besteht kein Bereicherungsverbot. Nach den Versicherungsbedingungen darf allerdings das Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern den Tagessatz des Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Die im WG zur Krankentagegeldversicherung gewählte Wortwahl vereinbartes Tagegeld einerseits und Ersatz des Verdienstausfalls andererseits gestattet die Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung nicht nur als Summenversicherung, sondern auch als Schadenversicherung. Die Pflegepflichtversicherung geht zunächst vom Grundsatz der konkreten Bedarfsdeckung aus, da sie die Aufwendungen für die Pflege der Versicherten decken soll. Sie enthält aber auch Elemente einer Summenversicherung, da anstelle von Aufwendungsersatz ein Pflegegeld beantragt werden kann. Die Angebotspalette der PKV-Unternehmen umfasst darüber hinaus eine große Anzahl weiterer Versicherungsarten