Für einige Gegenstände (Bargeld, Urkunden, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Gold, Platin, Pelze, Teppiche, Kunstwerke und Antiquitäten) gibt es so genannte Entschädigungsgrenzen. Das sind Höchstgrenzen, bis zu denen ein Schaden bezahlt wird. Diese Entschädigungsgrenzen können durch besondere Vereinbarung und gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden. Die Entschädigungsgrenze für Wert- und Kunstgegenstände sowie echte Teppiche liegt nach neueren Bedingungen grundsätzlich bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Wenn sich die folgenden Wertgegenstände außerhalb mehr wandiger Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder außerhalb eingemauerter Stahlwandschränke mit mehr wandiger Tür befinden, sind sie nur bis zu den angegebenen Entschädigungsgrenzen versichert:
Bargeld bis zu ca. 1000 Euro; Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis zu ca. 2500 Euro; Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin bis zu etwa 20000 Euro. Manche Bedingungen schreiben vor, dass Wertgegenstände (z.B. Schmucksachen) mit einem bestimmten Einzelwert (z.B. über etwa 800 Euro) in der Wohnung in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das verschlossen und nicht ohne weiteres mitzunehmen ist. Lesen Sie Ihre Bedingungen und beachten Sie diese Vorschriften genau, da ein Schaden sonst nicht ersetzt wird.
Für den Fall eines Schadens sollten Sie für Gegenstände von großem Wert Belege sammeln, möglichst Verzeichnisse oder Fotos erstellen und alles getrennt vom Hausrat als Beweismittel aufbewahren, etwa im Banksafe. Es gibt besondere Schmuck- und Pelzsachenversicherungen, die einen weitergehenden Versicherungsschutz bieten als die Hausratversicherung. Im Zusammenhang mit Schmuck- und anderen Wertsachen sollten Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen über den Einbau einer Alarmanlage sprechen – auch wegen eines möglichen Beitragsnachlasses. Wenn Sie bestimmte Dinge (z.B. Schmuck, Computer über eine Schwachstrom- oder Einbaumöbel über die Gebäudeversicherung) gesondert versichern, benötigen Sie für diese Werte in der Regel keinen Schutz über die Hausratversicherung, sollten diese Gegenstände dort aber ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausschließen, weil sie sonst bei einem Schaden als mitversichert gelten und zu einer Unterversicherung führen könnten. Wenn Sie Ihren Hausrat verkleinern oder ganz aufgeben, müssen Sie dies Ihrem Versicherungsunternehmen mitteilen, das dann die Versicherungssumme herabsetzen oder die ganze Versicherung aufheben muss.