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Ergänzungen des Versicherungsschutzes- Elementarschadenversicherung

Unter dem Eindruck der Naturkatastrophen aus jüngerer Zeit (Münchener Hagelsturm 1984, Orkane in Deutschland im Frühjahr 1990, Erdbeben im April 1992 im Rheinland, Überschwemmungen durch den Rhein und andere Flüsse im Winter 1993/94 und Frühling 1994) hat sich die Notwendigkeit gezeigt, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden anzubieten.
Zur Hausratversicherung nach VHB 2005 kann eine solche Elementarschadenversicherung als Ergänzung vereinbart werden.
Grundlage hierfür sind die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH 2005).

a)Umfang des Versicherungsschutzes
Versichert sind die Gefahren:
• Überschwemmung des Versicherungsortes
• Erdbeben • Erdfall
• Erdrutsch • Schneedruck und Lawinen
• Rückstau • Vulkanausbruch

Beispiele:
(1)Durch heftigen Regen kommt es zu einem Rückstau im Kanalnetz. Häusliche Abwässer, die nicht abfließen können, gelangen in den Keller und beschädigen Hausrat.
Es liegt ein ersatzpflichtiger Schaden infolge Rückstau vor.
(2)Anhaltende Regenfälle lassen einen nahe gelegenen Bach über die Ufer treten. Das Wasser dringt in das Wohnhaus des VN ein und beschädigt Hausrat. Es liegt ein ersatzpflichtiger Überschwemmungsschaden vor, da ein oberirdisches Gewässer ausgeufert ist.

Entschädigt werden auch versicherte Kosten gemäß §2 VHB 2005.
Der Gesamtentschädigungsbetrag wird ggf. um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

b)Risikoeinschätzung und Beitrag
Für die Einschätzung des Überschwemmungsrisikos setzen die deutschen Versicherer die Software ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) ein.
In dieser Software werden die Überschwemmungsgebiete in unterschiedliche Gefährdungsklassen eingeteilt, Rückstau und Starkregen dagegen werden deutschlandweit einheitlich bewertet.
Nach Eingabe der Adressinformationen (Wohnort, Straße, Hausnummer) wird die ZÜRS-Zone (Gefährdungsklasse) angezeigt, soweit die Adresse in ZÜRS erfasst ist. Ca. 90 Prozent aller Adressen sind bereits erfasst.

ZÜRS-Zonen:
-Gefährdungsklasse 4: statistisch 1 mal in 10 Jahren ein Hochwasser
-Gefährdungsklasse 3: statistisch 1 mal in 10 – 50 Jahren ein Hochwasser
-Gefährdungsklasse 2: statistisch 1 mal in 50 – 200 Jahren ein Hochwasser
-Gefährdungsklasse 1: statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser
-Gefährdungsklasse 0: keine Zuordnung möglich

Für das Risiko Erdbeben kennt man ferner eine Zoneneinteilung nach Postleitzahlen.
Das Elementarschadenrisiko kann gegen einen Beitragszuschlag zur Hausratversicherung oder gegen einen Festbeitrag, jeweils in Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse und Erdbebenzone, versichert werden. Bei besonders hohem Überschwemmungsrisiko wird der Antrag jedoch regelmäßig abgelehnt.

Jun 6, 2015gesundhe-admin
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