Mallorca-Police
Die so genannte Mallorca-Police ist sinnvoll, wenn Sie im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind.
Wenn Sie im Ausland einen Leihwagen mieten, sind Sie grundsätzlich nur entsprechend den nationalen Vorschriften für die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Dabei gelten teilweise sehr niedrige Deckungssummen. Wenn im Schadensfall höhere Schadenssummen entstehen, müssen Sie dafür aus der eigenen Tasche aufkommen. Um sich gegen diese Falle abzusichern, sollten Sie prüfen, ob bereits in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung dieser erweiterte Versicherungsschutz integriert ist. Alternativ können Sie eine so genannte Mallorca-Police abschließen. Dann sind Sie auch bei einem Mietwagenunfall im Ausland mit der höheren deutschen Deckungssumme geschützt.
→ Achten Sie bei Reisen ins außereuropäische Ausland darauf, dass Sie weltweiten Versicherungsschutz erhalten (so genannte Traveller-Police).
Grüne Karle
Die Grüne Karte wird vom Kfz-Versicherer ausgestellt und enthält Informationen über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung. Sie dient im Ausland als Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. In den meisten europäischen Ländern ist sie zwar nicht mehr erforderlich. Dennoch ist es sinnvoll, sie mitzuführen. Dies gilt beispielsweise für die neuen EU-Länder und Italien. Denn teilweise besteht die Polizei bei Unfällen unverändert auf Vorlage der Grünen Karte.
→ Prüfen Sie vor Reisebeginn, ob Ihre Grüne Karte noch gültig ist. Ist der Versicherungsnachweis abgelaufen, stellt Ihr Versicherer kostenlos eine neue Grüne Karte aus. ACHTUNG: Damit die Grüne Karte gültig ist, müssen Sie diese unterschreiben!