• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Erklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Personen – Versicherung Ratgeber

Mir ist bekannt:
Krankenversicherung
Annahmefrist
Mein Antrag kann vom jeweiligen Versicherer binnen sechs Wochen angenommen werden. Beantrage ich für die Krankenversicherung den Erlass der allgemeinen Wartezeit auf Grund ärztlicher Untersuchung, beginnt die Annahmefrist an dem Tage, an dem die Untersuchungsberichte zugehen, spätestens jedoch am Tage nach Ablauf der Einreichefrist.

Widerspruchsrecht
Die Versicherungen gelten auf der Grundlage des jeweiligen Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen sowie der Verbraucherinformationen, die mit dem entsprechenden Versicherungsschein ausgehändigt werden, als zu Stande gekommen, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen schriftlich widerspreche. Auf dieses Widerspruchsrecht werde ich im jeweiligen Versicherungsschein/Nachtrag zum Versicherungsschein bzw. im Begleitschreiben nochmals gesondert hingewiesen.

Verantwortlichkeit für den Antragsinhalt
Nach § 16 des Versicherungsvertragsgesetzes muss ich die Fragen in diesem Antrag nach bestem Wissen sorgfältig und vollständig beantworten und dabei auch von mir für unwesentlich gehaltene Erkrankungen oder Beschwerden angeben. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und ggf. Leistungen verweigern.

Vertragsgrundlagen
Für die beantragten Versicherungsverträge gelten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden mir spätestens mit dem Versicherungsschein übersandt, auf Wunsch werden sie mir auch bei Antragstellung ausgehändigt oder unverzüglich danach zugeschickt. Eine Durchschrift des Antrages erhalte ich sofort nach Unterzeichnung.

Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.

Aufsichtsbehörde
Etwaige Beschwerden können an den jeweiligen Versicherer oder an die zuständige Aufsichtsbehörde – Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn – gerichtet werden.

Einwilllgungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Ich willige ein, dass der jeweilige Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Verband der privaten Krankenversicherung (Unfallversicherung und Sterbegeldversicherung: an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch – unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages – für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Krankenversicherung:
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an ihre Vermittler zur Speicherung weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.

Kranken-, Unfall- und Sterbegeldversicherung:
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Kranken-, Unfall- und Sterbegeldversicherung: Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.

Krankenversicherung und Unfallversicherung
Entbindung von der Schweigepflicht
Mir ist bekannt, dass der jeweilige Versicherer – soweit hierzu ein Anlass besteht – Angaben über den Gesundheitszustand und bei anderen Krankenversicherern auch Angaben über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge (Unfallversicherung: auch über frühere Erkrankungen oder Unfälle, und über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge bei anderen Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherern) zur Beurteilung der Risiken eines von mir beantragten Vertragsabschlusses überprüft. Zu diesem Zweck befreie ich Ärzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Heilberufe sowie Angehörige von Krankenanstalten und Gesundheitsämtern, die mich in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten oder behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht – und zwar auch über meinen Tod hinaus – und ermächtige sie, dem Versicherer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Angehörige anderer Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer, mit denen ich bisher in Vertragsbeziehungen stand oder stehe. Diese Ermächtigung endet fünf Jahre nach Antragstellung. Mir ist ferner bekannt, dass der jeweilige Versicherer zur Beurteilung seiner Leistungspflicht auch Angaben überprüft, die ich zur Begründung etwaiger Ansprüche mache oder die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen; Unfallversicherung: z. B. Bescheinigungen, Atteste) sowie von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben.

Auch zu diesem Zweck befreie ich die Angehörigen von Heilberufen oder Krankenanstalten, die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an der Heilbehandlung beteiligt waren, von ihrer Schweigepflicht; dabei hat die Geltendmachung eines Leistungsanspruches die Bedeutung einer Schweigepflichtentbindung für den Einzelfall. Von der Schweigepflicht entbinde ich auch zur Prüfung von Leistungsansprüchen im Falle meines Todes. Die Schweigepflichtentbindung für die Leistungsprüfung bezieht sich auch auf die Angehörigen von anderen Kranken- und Unfallversicherern (Unfallversicherung: Unfall-, Kranken- und Lebensversicherern), die nach dort bestehenden Versicherungen befragt werden dürfen. Diese Erklärung gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die von mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die Bedeutung dieser Erklärung nicht selbst beurteilen können.

Krankenversicherung Zustandekommen des Vertrages
Der Versicherungsvertrag kommt erst zu Stande, wenn der Vorstand schriftlich die Annahme des Antrages erklärt hat oder der Versicherungsschein bzw. der Nachtrag zum Versicherungsschein ausgehändigt oder angeboten wird. Die Zahlung des
Erst-(Mehr-)beitrages an den Vermittler gilt nicht als Annahme des Antrages. Wird der Antrag auf Umwandlung nicht angenommen bleibt der bisherige Versicherungsvertrag unverändert bestehen,

Fälligkeit des Erstbeitrages
Der erste Beitrag wird nicht vor Versicherungsbeginn fällig.

Umwandlung:
– AVB
Bei Umwandlung eines Krankenversicherungsvertrages gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (einschließlich Umwandlungsregelungen) der beantragten Tarife von dem im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten Umwandlungstermin an.
– Widerspruchsrecht
Kommt eine beantragte Umwandlung nicht zu Stande, weil von dem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht der Vertrag mit dem bisherigen Inhalt fort.
– Anrechnung der Laufzeit
Die Laufzeit der bisherigen Versicherung wird bei Umwandlung auf die Fristen der neuen Versicherung angerechnet.
– Versicherungsjahr
Bei der Umwandlung von Krankentagegeldversicherungen ändert sich das Versicherungsjahr nicht, bei allen anderen Versicherungen ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.

Mrz 26, 2017gesundhe-admin
Auszug aus dem Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit Pflege-Versicherungsgesetz – PflegeVGZusatzbedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung mit Dynamik - hilfreiche Information
  Weitere Artikel  
 
Tarifbeiträge Ambulante Heilbehandlung – Versicherung Ratgeber
 
Krankentagegeldversicherung abschließen – Absicherung und Leistungsdauer
 
Gesetzlich oder privat versichert, Verteile und Nachteile – hilfreiche Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Worauf man eigentlich bei einem neuen Kredit achten sollte

    Worauf man eigentlich bei einem neuen Kredit achten sollte Die Zinsen sind so günstig wie nie, weshalb zahlreiche Häuslebesitzer über einen Kredit zur Modernisierung oder Sanierung nachdenken. Auch Familien, die […]

    Jun 26, 2021gesundhe-admin
  • Heimdialyse, Begleitung zur Schule wegen freiliegendem Bauchkatheter – Pflegeversicherung Urteile

    Sachverhalt: Der 1985 geborene Kläger, der bis zur erfolgreichen Transplantation einer Niere im Januar 1997 ab März 1996 wegen Nierenversagens auf eine Heimdialyse angewiesen war, verlangt für diese Zeit seine […]

    Dez 10, 2017gesundhe-admin
  • Neue Regionalklassen – unterschiedlich nummeriert und unterschiedlich für Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

    Die Beiträge für die Kfz-, Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko Versicherung eines Personenkraftwagens richten sich auch nach der Region, in der der Pkw zugelassen ist. Die Regionen werden nicht mehr – […]

    Jun 10, 2016gesundhe-admin
  • Leistungspflichten des Versicherers – Haftpflichtversicherung

    Prüfung der Haftpflichtfrage Beispiel: Der Nachbar eines privat-haftpflichtversicherten Vaters fordert von diesem Schadenersatz mit der Begründung, der 5-jährige Sohn habe beim Fahrradfahren auf der Straße sein geparktes Auto gestreift und […]

    Jul 12, 2015gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr