I. Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten
1. Verantwortlichkeit für die Angaben im Antrag
Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig beantwortet. Ich weiß, dass die Gesellschaft bei Verletzung dieser Pflichten vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern kann. Die Vermittler selbst sind ferner nicht berechtigt
(Neben-)Gebühren zu erheben.
2. Datenschutz
Ich willige ein, dass die Gesellschaft im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rück-versicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Bonn und den Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Köln, zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Gesellschaften der Südstern Versicherung, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vermittler weitergeben. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass die Gesellschaft und der Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss mit diesem Antrag überlassen wird.
3. Ermächtigungen
Ich ermächtige die Gesellschaft, zur Nachprüfung und Verwertung der von mir über meine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben, alle Ärzte, Krankenhäuser und sonstigen Krankenanstalten sowie Pflegeeinrichtungen, bei denen ich in Behandlung oder zur Pflege war oder sein werde sowie andere Personenversicherer über meine Gesundheitsverhältnisse bei Vertragsabschluss zu befragen. Dies gilt für die Zeit vor der Antragsannahme und die nächsten drei Jahre nach der Antragsannahme. Die Gesellschaft darf auch die Ärzte, dir die Todesursachen feststellen, die Ärzte, die mich im letzten Jahr vor meinem Tode untersuchen oder behandeln werden sowie Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – über die Todesursachen oder die Krankheiten, die zum Tode geführt haben, befragen. Werden Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beansprucht, darf die Gesellschaft die in Absatz 1 Satz 1 dieser Ziffer genannten Personen und Einrichtungen, die Ärzte, die mich untersucht haben sowie die Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – auch über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit sowie über diejenigen Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben, befragen. Insoweit entbinde ich alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über meinen Tod hinaus.
4. Widerspruchsrecht ab Antragstellung
Ich erhalte von der Gesellschaft alle Verbraucherinformationen spätestens mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – und kann dem Versicherungsvertrag schriftlich widersprechen. Meine Widerspruchsmöglichkeit beginnt am Tag der Antragstellung und endet 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen, die dem Versicherungsschein beiliegen und schriftlicher Belehrung über das Widerspruchsrecht. Sind diese Unterlagen nicht vollständig, fehlt die schriftliche Belehrung oder ist sie unvollständig, so erlischt das Recht zum Widerspruch 1 Jahr nach Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an die Gesellschaft. Auf dieses Widerspruchsrecht werde ich bei Übersendung des Versicherungsscheins nochmals ausdrücklich hingewiesen. Sofern ich nicht rechtzeitig Widerspruch einlege, gilt der Versicherungsvertrag als abgeschlossen.
5. Vorläufiger Versicherungsschutz (WS) und Verzicht auf die Verbraucherinformationen/Versicherungsbedingungen
Der vorläufige Versicherungsschutz wird gemäß den Bedingungen für den WS mitbeantragt, sofern die Einzugsermächtigung erteilt oder der Einlösungsbeitrag gezahlt wurde. Die Höchstgrenzen der Leistungen sowie Beginn und Ende meines WS ergeben sich aus diesen Bedingungen. Ich verzichte für den WS auf die vollständigen Verbraucherinformationen, Versicherungsbedingungen und weiteren Vertragsunterlagen (Ziffer II. 1.).
6. Versicherungsnehmerwechsel
Der Versicherungsnehmer und der Versicherte beantragen hiermit, dass bei Tod des Versicherungsnehmers während der Dauer dieses Vertrages der Versicherte neuer Versicherungsnehmer sein und zu diesem Zeitpunkt in alle dann bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten soll. Diese Erklärung gilt nur für sog. Fremdversicherungen, also wenn Versicherungsnehmer und Versicherter verschiedene Personen sind. Sie gilt nicht,
– wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers noch minderjährig ist oder
– wenn die Versicherung vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) im Rahmen des Betriebsrentengesetzes aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer (Versicherten) als Direktversicherung oder Rückdeckungsversicherung abgeschlossen worden ist.
II. Besondere Hinweise
1. Vertragsgrundlagen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ferner gelten für Ihre Versicherung(en) – außer diesem Antrag – die Allgemeinen Bedingungen, die Tarifbestimmungen, die Allgemeinen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz, das Merkblatt zur Datenverarbeitung und unsere Satzung; ggf. auch die Zusatzbedingungen für die Dynamik und die Bedingungen für die Zusatzversicherungen. Das Merkblatt zur Datenverarbeitung ist hier abgedruckt. Die anderen Unterlagen werden Ihnen spätestens mit dem Versicherungsschein – auf Wunsch auch früher – übersandt.
2. Rückkaufswert, beitragsfreie Versicherungssumme
Einzelheiten zum Rückkaufswert und zur beitragsfreien Versicherungssumme entnehmen Sie bitte den in Ziffer 1. genannten Vertragsgrundlagen. Über die Entwicklung der garantierten Werte gibt eine Tabelle im Versicherungsschein Auskunft.
3. Überschussbeteiligung
Die Höhe der Überschussanteile kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie den unter Ziffer 1. genannten Vertragsgrundlagen.
4. Aufgabe bestehender Versicherungen
Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des Abschlusses einer Versicherung bei demselben oder einem anderen Unternehmen ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für beide Unternehmen unerwünscht.
5. Beschwerdestellen
Sollten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll zunächst an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Darüber hinaus können Sie sich an den Vorstand der Südstern Versicherung oder an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn wenden.