Merkmale der gesetzlichen Rentenversicherung
Rechtsgrundlagen | Sozialgesetzbuch VI-Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen gern. SGB VI §§ 1-6: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, bestimmte Selbstständige -freiwillige Versicherung in bestimmten Fällen möglich |
Träger | Deutsche Rentenversicherung Bund |
VersicherteRisiken | Begrenzte Risikoübernahme für Alter (Altersrente), verminderte Erwerbsfähigkeit (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung),Tod (Hinterbliebenenrente) und Rehabilitation |
Beiträge | Abhängigkeit der Beiträge vom versicherungspflichtigen Entgelt (= Bruttolohn)Beitragshöhe 2008: 19,9% vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt, höchstens jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze Beitragsbemessungsgrenze 2008: – West: 63 600,00 € jährlich bzw. 5 300,00 € mtl. – Ost: 54 000,00 € jährlich bzw. 4 500,00 € mtl. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. |
Art der Leistung | Gesetzlich festgelegte Leistungen gern. SGB VI §§ 9-124 in Form von Rente (außer bei Rehabilitation und Abfindung von Witwen/Witwer bei Wiederheirat) |
Fälligkeit der Leistung | Je nach Rentenart müssen Wartezeiten (Beitrags-, Ersatz- u. Kindererziehungszeiten) von unterschiedlicher Länge erfüllt und ein bestimmtes Mindestalter erreicht sein. Regelaltersrente: ab 65 Jahre, wenn zuvor die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. |
Rentenformel und Rentenberechnung
Beispiel:
Herr Abetz ist am 22. Dez. 2007 65 Jahre alt geworden und bezieht ab dem 01. Jan. 2008 Altersrente. Wie hoch ist seine monatliche Rente?
Monatsrente | Persönliche Entgeltpunkte | Rentenartfaktor | Aktueller Rentenwert |
MR | PEP | RAF | AR |
- a) Persönliche Entgeltpunkte
Die Persönlichen Entgeltpunkte (PEP) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte während der Versicherungszeit mit dem Rentenzugangsfaktor multipliziert wird.
Entgeltpunkte (EP)
EP eines Jahres = persönlicher Bruttoverdienst des jeweiligen Jahres
Bruttodurchschnittsverdienst aller Versicherten des jeweiligen Jahren
EP insgesamt = Summe aller Entgeltpunkte während der Versicherungsjahre Anmerkung:
Zeiten der Berufsausbildung werden höchstens mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bewertet. Auch für Kindererziehungszeiten und andere beitragsfreie Zeiten (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Frühinvalidität) werden EP unter Berücksichtigung der übrigen Gesamtbeitragsleistung angerechnet.
Durchschnittsentgelte (in EUR) aller Versicherten seit 2000 | |
Jahr | Einkommen |
2000 | 27 740,00 € |
2001 | 28 231,00 € |
2002 | 28 626,00 € |
2003 | 28 938,00 € |
2004 | 29 060,00 € |
2005 | 29 202,00 € |
2006 | 29 494,00 € |
2007 | 29 488,00 € (vorl.) |
2008 | 30 084,00 € (vorl.) |
- Beispielfortsetzung
Bis zum Ende des Jahres 2002 hat Herr Abetz nach einer Renteninformation seines Rentenversicherungsträgers insgesamt 34,96 Entgeltpunkte auf seinem Rentenversicherungskonto angesammelt.
In den Jahren 2003 bis 2007 hat er folgende anrechenbare Bruttojahresverdienste erzielt:
Jahr | Bruttojahresverdienst |
2003 | 25 904,00 € |
2004 | 27 743,00 € |
2005 | 30 261,00 € |
2006 | 31 350,00 € |
2007 | 32 106,00 € |
Die Berechnung der Entgeltpunkte für diesen Zeitraum stellt sich wie folgt dar:
Jahr | persönlichesjährliches Bruttoverdienst | jährlicher Durchschnittsverdienst aller Versicherten lt. Tabelle | Engeltpunkte |
2003 | 25 904,00 € | 28 938,00 € | |
2004 | 27 743,00 € | 29 060,00 € | ’ |
2005 | 30 261,00 € | 29 202,00 € | |
2006 | 31 350,00 € | 29 494,00 € | |
2007 | 32 106,00 € | 29 488,00 € |
Addiert man diese Entgeltpunkte zu den bis Ende 2002 erreichten 34,96 Entgeltpunkten ergibt sich als Summe aller Entgeltpunkte 40.
Rentenzugangsfaktor (ZF)
Beginn der Altersrente | Zugangsfaktor |
ab dem 65. Lebensjahr | 1,0 |
nach dem 65. Lebensjahr | Zuschlag von 0,005 je Monat |
vor dem 65. Lebensjahr | Abschlag von 0,003 je Monat |
- Beispielfortsetzung
Im Falle von Herrn Abetz ist der Zugangsfaktor 1,0 (Altersrente ab 65. Lebensjahr).
Berechnung der Persönlichen Entgeltpunkte (PEP)
PEP = Summe aller EP • ZF
- Beispielfortsetzung
Bei 40 Entgeltpunkten während der Versicherungsdauer und einem Zugangsfaktor von 1,0 ergeben sich für Herrn Abetz 40 Persönliche Entgeltpunkte.
- Rentenartfaktor (RAF)
Je nach Art der Rente werden folgende Rentenartfaktoren verwendet:
Rentenart | Rentenartfaktor |
Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,00 |
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
große Witwer-/Witwenrente | 0,55 |
kleine Witwer-/Witwenrente | 0,25 |
Vollwaisenrente | 0,20 |
Halbwaisenrente | 0,10 |
4.Beispielfortsetzung
Für Herrn Abetz gilt der Rentenartfaktor 1,0 (Altersrente).
- Aktueller Rentenwert (AR)
Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 01. Juli angepasst. Er gibt die Höhe der monatlichen Altersrente an, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr Beitragsentrichtung mit einem Rentenzugangsfaktor 1 erhält.
Maßgebliche Veränderungsfaktoren für den aktuellen Rentenwert sind:
- Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
- Veränderung des Beitragsatzes zur Rentenversicherung
- Veränderung des Verhältnisses der Aktiven zu den Rentenbeziehern (ausgedrückt im sog. Nachhaltigkeitsfaktor).
Der aktuelle Rentenwert vom 01. Juli 2007 beträgt: 26,27 € (West) und 23,09 € (Ost).
- Beispielfortsetzung
Unter Anwendung der Rentenformel ergibt sich für Herrn Abetz folgende monatliche Altersrente (MR) ab dem 01. Jan. 2008:
MR | PEP | RAF | AR |
40 | 1 | 26,27 |
Die monatliche Altersrente beträgt 1 050,80 €.