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Ermittlung der Versorgungslücken und Grundlagen der Rentenberechnung

Merkmale der gesetzlichen Rentenversicherung

RechtsgrundlagenSozialgesetzbuch VI-Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen gern. SGB VI §§ 1-6: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, bestimmte Selbstständige

-freiwillige Versicherung in bestimmten Fällen möglich

TrägerDeutsche Rentenversicherung Bund
VersicherteRisikenBegrenzte Risikoübernahme für Alter (Altersrente), verminderte Erwerbsfähigkeit (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung),Tod (Hinterbliebenenrente) und Rehabilitation
BeiträgeAbhängigkeit der Beiträge vom versicherungspflichtigen Entgelt (= Bruttolohn)Beitragshöhe 2008:

19,9% vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt, höchstens jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze Beitragsbemessungsgrenze 2008:

– West: 63 600,00 € jährlich bzw. 5 300,00 € mtl.

– Ost: 54 000,00 € jährlich bzw. 4 500,00 € mtl.

Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Art der LeistungGesetzlich festgelegte Leistungen gern. SGB VI §§ 9-124 in Form von Rente (außer bei Rehabilitation und Abfindung von Witwen/Witwer bei Wiederheirat)
Fälligkeit der LeistungJe nach Rentenart müssen Wartezeiten (Beitrags-, Ersatz- u. Kindererziehungszeiten) von unterschiedlicher Länge erfüllt und ein bestimmtes Mindestalter erreicht sein. Regelaltersrente: ab 65 Jahre, wenn zuvor die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist.

Rentenformel und Rentenberechnung

Beispiel:

Herr Abetz ist am 22. Dez. 2007 65 Jahre alt geworden und bezieht ab dem 01. Jan. 2008 Altersrente. Wie hoch ist seine monatliche Rente?

 

MonatsrentePersönliche EntgeltpunkteRentenartfaktorAktueller Rentenwert 
MRPEP RAF AR 
  1. a) Persönliche Entgeltpunkte

Die Persönlichen Entgeltpunkte (PEP) werden ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte während der Versicherungszeit mit dem Rentenzugangsfaktor multipliziert wird.

Entgeltpunkte (EP)

EP eines Jahres = persönlicher Bruttoverdienst des jeweiligen Jahres

Bruttodurchschnittsverdienst aller Versicherten des jeweiligen Jahren

EP insgesamt = Summe aller Entgeltpunkte während der Versicherungsjahre Anmerkung:

Zeiten der Berufsausbildung werden höchstens mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bewertet. Auch für Kindererziehungszeiten und andere beitragsfreie Zeiten (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Frühinvalidität) werden EP unter Berücksichtigung der übrigen Gesamtbeitragsleistung angerechnet.

Durchschnittsentgelte (in EUR) aller Versicherten seit 2000
JahrEinkommen
200027 740,00 €
200128 231,00 €
200228 626,00 €
200328 938,00 €
200429 060,00 €
200529 202,00 €
200629 494,00 €
200729 488,00 € (vorl.)
200830 084,00 € (vorl.)
  1. Beispielfortsetzung

Bis zum Ende des Jahres 2002 hat Herr Abetz nach einer Renteninformation seines Rentenversicherungsträgers insgesamt 34,96 Entgeltpunkte auf seinem Rentenversicherungskonto angesammelt.

In den Jahren 2003 bis 2007 hat er folgende anrechenbare Bruttojahresverdienste erzielt:

JahrBruttojahresverdienst
200325 904,00 €
200427 743,00 €
200530 261,00 €
200631 350,00 €
200732 106,00 €

Die Berechnung der Entgeltpunkte für diesen Zeitraum stellt sich wie folgt dar:

 

Jahrpersönlichesjährliches

Bruttoverdienst

jährlicher Durchschnittsverdienst aller Versicherten lt. TabelleEngeltpunkte
200325 904,00 €28 938,00 €
200427 743,00 €29 060,00 €’
200530 261,00 €29 202,00 €
200631 350,00 €29 494,00 €
200732 106,00 €29 488,00 €

Addiert man diese Entgeltpunkte zu den bis Ende 2002 erreichten 34,96 Entgeltpunkten ergibt sich als Summe aller Entgeltpunkte 40.

Rentenzugangsfaktor (ZF)

Beginn der AltersrenteZugangsfaktor
ab dem 65. Lebensjahr1,0
nach dem 65. LebensjahrZuschlag von 0,005 je Monat
vor dem 65. LebensjahrAbschlag von 0,003 je Monat
  1. Beispielfortsetzung

Im Falle von Herrn Abetz ist der Zugangsfaktor 1,0 (Altersrente ab 65. Lebensjahr).

Berechnung der Persönlichen Entgeltpunkte (PEP)

PEP = Summe aller EP • ZF

  1. Beispielfortsetzung

Bei 40 Entgeltpunkten während der Versicherungsdauer und einem Zugangsfaktor von 1,0 ergeben sich für Herrn Abetz 40 Persönliche Entgeltpunkte.

  1. Rentenartfaktor (RAF)

Je nach Art der Rente werden folgende Rentenartfaktoren verwendet:

RentenartRentenartfaktor
Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung1,00
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung0,5
große Witwer-/Witwenrente0,55
kleine Witwer-/Witwenrente0,25
Vollwaisenrente0,20
Halbwaisenrente0,10

4.Beispielfortsetzung

Für Herrn Abetz gilt der Rentenartfaktor 1,0 (Altersrente).

  1. Aktueller Rentenwert (AR)

Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 01. Juli angepasst. Er gibt die Höhe der monatlichen Altersrente an, die ein Durchschnittsverdiener für ein Jahr Beitragsentrichtung mit einem Rentenzugangsfaktor 1 erhält.

Maßgebliche Veränderungsfaktoren für den aktuellen Rentenwert sind:

  • Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
  • Veränderung des Beitragsatzes zur Rentenversicherung
  • Veränderung des Verhältnisses der Aktiven zu den Rentenbeziehern (ausgedrückt im sog. Nachhaltigkeitsfaktor).

Der aktuelle Rentenwert vom 01. Juli 2007 beträgt: 26,27 € (West) und 23,09 € (Ost).

  1. Beispielfortsetzung

Unter Anwendung der Rentenformel ergibt sich für Herrn Abetz folgende monatliche Altersrente (MR) ab dem 01. Jan. 2008:

 MR PEP RAF AR
 40 1 26,27

Die monatliche Altersrente beträgt 1 050,80 €.

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