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Ermittlung des Versicherungsbedarfs und Zustandekommen des Vertrages

Die Tarife der Unfallversicherer halten im Rahmen der Annahmerichtlinien regelmäßig Empfehlungen für die Wahl der Versicherungssummen bereit.
Beispiel aus dem Tarif eines Versicherers:

InvaliditätskapitalEs sollte nach folgender Faustformel ermittelt werden:Vi Brutto-Monatsverdienst • 100 (Mindest-VS 50000,00€)
Übergangsleistung10% der Invaliditätssumme, mindestens 1000,00€ und höchstens 25 000,00 €
Todesfallkapitalhöchstens ‚Ades Invaliditätskapitals (Mindest-VS 5000,00€)
TagegeldTagegeld wird nur in Verbindung mit der Invaliditätsversicherung geboten, und zwar bis zu 0,25%o des Invaliditätskapitals, höchstens 50,00€ (Mindesttagegeld: 15,00€). Es darf nur Personen angeboten werden, die bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall einen Verdienstausfall erleiden.
Krankenhaus-Tagegeld mit GenesungsgeldEs wird immer in Verbindung mit dem Genesungsgeld angeboten und mit bis zu 0,5%<> des Invaliditätskapitals, höchstens mit 75,00€ übernommen. Der Mindestumsatz beträgt 10,00€ Krankenhaus-Tagegeld und 10,00€ Genesungsgeld.

Ausgangspunkt für die richtige Bedarfsermittlung ist also im Regelfall der Brutto- Monatsverdienst, von dem aus zunächst das zu versichernde Invaliditätskapital ermittelt wird. Durch Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel beim Invaliditätskapital lässt sich dieser Versicherungsschutz noch erweitern. Die Summenwahl bei den übrigen Leistungsarten nimmt ihren Ausgang vom Invaliditätskapital, wobei die dargestellten Berechnungsempfehlungen als Erfahrungssätze gelten.

Zustandekommen des Vertrages
a) Antragstellung (Vertragserklärung)
Die Angaben des Antragstellers sollen darüber Aufschluss geben, welches Risiko zu versichern ist. Deshalb sind alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
Der Antrag ist vom Antragsteller und ggf. von der bzw. den namentlich bestimmten Personen zu unterzeichnen, auf die sich die Versicherung erstrecken soll. Die Bindefrist an den Antrag beträgt einen Monat.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Soll der Vertrag länger als ein Jahr über das 18. Lebensjahr hinaus mit laufender Beitragszahlung fortbestehen, ist zusätzlich die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes notwendig (s. auch D 5.2.2).
Es gelten die in den anderen Artikel unseres Versicherungsportals dargestellten Informationspflichten und das Widerrufsrecht nach § 8 VVG.
b) Aufnahmefähigkeit nach Altersstufen

AlterFolge
Nach Vollendung der GeburtVersicherungsmöglichkeit in der Kinder-Unfallversicherung.
17 JahreHöchsteintrittsalter für die Versicherung nach der Tarifart Kinder.
18 JahreMöglichkeit, für sich selbst eine Unfallversicherung mit ein- oder mehrjähriger Dauer abzuschließen. Umstellung einer Unfallversicherung nach dem Kindertarif auf die Tarifart Erwachsene.
Ab dem 65. LebensjahrVerträge können nur noch für den Freizeitschutz abgeschlossen werden (Ausschnittsversicherung).
Ab dem 80. LebensjahrKeine Neuversicherung mehr möglich.
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