Im weiteren Verlauf betrachten wir ausschließlich das Geschäftsfeld der Individualversicherung, dabei die Typisierung nach Erst- und Rückversicherung als zentrales Differenzierungsmerkmal aufgreifend.
Im einleitenden Abschnitt zu diesem Artikel wurden Erstversicherungsunternehmen als Unternehmen gekennzeichnet, die Versicherungsschutzleistungen an Endverbraucher liefern. In diesem Sinne ist das Versicherungsgeschäft mit
• Privathaushalten
• öffentlichen Haushalten
• gewerblichen Unternehmen
Erstversicherungsgeschäft. Historisch bedingt haben sich dabei verschiedene Versicherungszweige herausgebildet, die sich maßgeblich nach den versicherten Gefahren, den dabei zu erbringenden Versicherungsleistungen und der Art der Beitragskalkulation unterscheiden und demzufolge in diverse Versicherungsarten oder Produktklassen weiter untergliedern lassen.
Neben dem Begriff des Versicherungszweiges wird auch der der Versicherungssparte synonym verwendet, so etwa bei Farny und Koch. Daneben wird auch bei der Zusammenfassung von Versicherungszweigen von den Sparten der Lebensversicherung, der Krankenversicherung sowie der Schaden- und Unfallversicherung gesprochen. Im vorliegenden Text wird aus Gründen der Einheitlichkeit das Wort „Sparte“ in diesem letzten Sinne gebraucht, ansonsten nur, sofern Gesetzestexte auf den Spartenbegriff Bezug nehmen.
Nach einigen allgemeinen Bemerkungen zu den in Deutschland üblichen Versicherungszweigen im folgenden Artikel wird auf die unterschiedlichen Formen versicherter Gefahren und der Leistungsstruktur eingegangen. Unser Versicherung-Ratgeber stellt wesentliche Merkmale der wirtschaftlich bedeutendsten Versicherungszweige in Verbindung mit den hauptsächlichen Versicherungsarten dar. Für eine ausführliche Darstellung sei auf das Standardwerk von Farny verwiesen.