Elementarschäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen können durch die erweiterte Elementarschadenversicherung in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden, die von einigen Versicherungsunternehmen angeboten wird (z.B. durch Patria, Sach- vers. des Bäckerhandwerks [nur Erdbeben], VHV, Bund der Versicherten). Allerdings werden strenge Risikoprüfungen vorgenommen.
Keinen Versicherungsschutz erhalten in der Regel Haubesitzer, die bereits von Vorschäden betroffen wurden oder deren Gebäude in den folgenden Postleitzahlenbereichen gelegen sind:
04103-04342, 06901-08267, 08393, 08451-08459, 71000-71199, 72000-72149, 72181, 72300-72599, 72654, 72700-72829, 78500- 78699, 88151, 88605, 88631, 88637.
Probleme haben Hausbesitzer auch dann, wenn ein stehendes oder fließendes Gewässer (auch Trockenbett) weniger als 1 km von der Wohnung entfernt ist oder das Niveau der Wohnung sich nicht mindestens drei Meter über dem mittleren Wasserspiegel des Gewässers befindet. Wer Versicherungsschutz erhält, muss bei jedem Elementarschaden zehn Prozent selbst zahlen, mindestens 500, höchstens 5000 Euro.