Hat der VR den Anspruch des VN dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, ist die Entschädigungszahlung innerhalb von 2 Wochen zu leisten. Häufig dauern die Ermittlungen länger an. Für diesen Fall kann der VN einen Monat nach Meldung des Schadens verlangen, dass der Betrag als Abschlagszahlung zu leisten ist, der voraussichtlich mindestens als Entschädigung anfallen wird.
Entschädigungszahlungen, die später als einen Monat nach Meldung des Schadens erfolgen, sind zu verzinsen. Die Bestimmungen zur Höhe des Zinssatzes sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung identisch. Die genannten Fristen von 2 Wochen bzw. 1 Monat sind gehemmt, solange infolge Verschuldens des VN die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann (Zum Wesen der Hemmung). Bestehen Zweifel an der Empfangsberechtigung des VN oder ist z.B. ein strafgerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet, kann der VR die Zahlung aufschieben.
Entschädigungsleistungen Lernkotrolle und Test
1. Im Anschluss an seine Schadenanzeige über einen Brand in seinem Einfamilienhaus reicht VN Mark Kliche folgende Schadenaufstellung mit Belegen ein:
-Wohnzimmereinrichtung 7 500,00 €
-Reparatur technischer Geräte 300,00€
-aussortierte Hausratgegenstände im Keller 700,00€
•Vertragsdaten
Aus dem Vertragsspiegel und dem Bericht des Schadenbesichtigers entnehmen Sie:
VS 35 000,00 €
Festgestellter Versicherungswert 45 000,00€
Restwert der Wohnzimmereinrichtung 200,00 €
Aussortierte Hausratgegenstände im Neuwert von 150,00 € sind technisch unbrauchbar gewesen und hätten nur einen Verkaufserlös von 10% des Neuwertes erbracht.
•Arbeitsauftrag
Erstellen Sie eine Regulierungsabrechnung für den VN.
2.Ein VN meldet folgenden ED-Schaden:
– Reparaturkosten an der durch die Einbrecher aufgestemmten
Haustür des Mehrfamilienhauses 300,00€
-Reparaturkosten für Beseitigung der Beschädigungen an
der Wohnungstür 250,00 €
-Beseitigung von Vandalismusschäden im Hausflur des Mietshauses 600,00€
-Diebstahl von Schmuck aus dem Wohnzimmerschrank
-Diebstahl der defekten Stereoanlage, 1000,00 €
was die Einbrecher wohl nicht bemerkt haben. Neuwert 1 500,00€
Erlös bei unrepariertem Verkauf 130,00€
Die VS beträgt 45 000,00€, der VW wird mit 60 000,00€ festgestellt. Berechnen Sie die Entschädigung.
3 Auf dem Weg zum Banktresor wird der VN überfallen und beraubt.
-Bargeld 1800,00€
-Schmuck 5 000,00 €
-Briefmarken 3 500,00 €
Die VS des erst kürzlich abgeschlossenen Vertrages ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt lt. Versicherungsschein 40000,00€.
a)Wie hoch ist die Entschädigung?
b)Wie hoch würde entschädigt, wenn die Beraubung in der Wohnung des VN stattgefunden hätte?
c)Berechnen Sie den Entschädigungsbetrag, wenn der VR feststellt, dass der Wert des Hausrates ohne Wertsachen 45 000,00 € beträgt und die Wertsachen einen Gesamtwert von 25000,00€ haben, der sich wie folgt zusammensetzt:
– Bargeld 1800,00€
– Sparbücher 4 500,00€
– Schmuck 5 000,00 €
– Briefmarken 3500,00€
– handgeknüpfte Teppiche 10200,00€
4Der VN zeigt einen Brandschaden in Höhe von 18 750,00 € an und weist an Aufräumungskosten 800,00€ nach. Im Rahmen der Schadenbesichtigung wird festgestellt, dass die VS ohne Vorsorgebetrag um 25 000,00€ unter dem Versicherungswert von 80 000,00 € liegt. Im vorgenannten VW sind Antiquitäten im Wert von 20 000,00€ enthalten.
a)Welcher VW ist für die Entschädigungsberechnung anzusetzen?
b)Wie hoch wird entschädigt, wenn die Wertsachen nicht vom Schaden betroffen sind?
Verjährung von Versicherungsansprüchen
Das WG a. F. und viele Versicherungsbedingungen enthalten eine besondere Bestimmung über die Verjährung, welche die Vorschriften des BGB zum Teil abändert.