Es gibt zwei Arten von Fahrzeugversicherungen (Kaskoversicherungen):
1. Fahrzeug-Teil-Versicherungen (Teilkasko)
2. Fahrzeug-Voll-Versicherungen (Vollkasko)
Im Jahre 2002 sollte es eigentlich eine Reform der Fahrzeugversicherungen geben (z. B. einen Schadenfreiheitsrabatt auch in der Teilkasko, Wildschäden sollten von der Vollkasko übernommen werden. Das Fahrzeugalter sollte die Prämien mit bestimmen). Diese Reform ist aber im Jahre 2001 offenbar wieder abgeblasen worden.
Eine Fahrzeug-Teil-Versicherung braucht jeder Fahrzeughalter, der durch den Verlust seines Fahrzeugs infolge eines Brandes oder Diebstahls in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde.
Aus der Teilkaskoversicherung erhalten Sie das nötige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen, wenn ein Schaden durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glasbruch, Schmor- oder Haarwildschäden (zusätzlich meist auch Marderbiss) entstanden ist. Fast alle Gesellschaften nehmen beim Diebstahl des Fahrzeugs einen Abzug von zehn Prozent vor, wenn der Wagen nicht durch eine von der Gesellschaft anerkannte, sich selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert ist. Welche Diebstahlsicherungen anerkannt sind, sollte bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft schriftlich erfragt werden. Nicht versichert ist der Diebstahl von Gegenständen, die nicht fest im Auto eingebaut oder nicht Zubehör des Wagens waren (wie z. B. Kleidung, Gepäck, CDs, Brille, Handy). Sturmschäden setzen mindestens Windstärke 8 voraus.
Bei Wildschäden muss ein Zusammenstoß mit Haarwild vorliegen. Sie müssen also den Zusammenstoß und – durch die Haare – das Haarwild nachweisen. Deshalb ist unbedingt nötig, Spuren und Zeugen für den Zusammenstoß mit Haarwild zu sichern und sofort der Polizei, einem Förster und der Gesellschaft Meldung zu machen. Der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 202/90) hat allerdings im Jahre 1991 entschieden, dass Leistungen auch beanspruchen kann, wer dem Wild ausweicht, um einen Zusammenprall zu vermeiden, und dadurch zu Schaden kommt. Er muss die Behauptung aber beweisen können (z. B. durch die Zeugenaussage eines Mitfahrers).
Die Teilkaskoversicherung gibt es in zwei Formen:
1. mit einer Selbstbeteiligung (von 150, 330 oder 500 Euro)
2. ohne Selbstbeteiligung
Der Zuschlag für die Mitversicherung der ersten 150 Euro bei einem Schaden beträgt etwa 75 Prozent. Nach der richtigen Versicherungs- Philosophie sollte man einen 150 Euro Schaden nicht versichern, schon gar nicht, wenn man dafür 50, 100 oder einige hundert Euro mehr als gegenüber der Teilkaskoprämie für eine Versicherung mit Selbstbeteiligung zahlen muss. Also heißt die Empfehlung: Teilkasko mit Selbstbeteiligung abschließen!