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Falsche Versicherungsgesetze durch Missverständnisse um Versicherung Teil II

Falsche Versicherungsgesetze durch Missverständnisse um Versicherung Teil I

In einem Prozess, den der Bund der Versicherten gegen die Nürnberger Lebensversicherung-AG betrieben hat, schrieb diese – eiskalt: Die Art und Weise der Verwendung der Prämien ist allein Sache des Versicherers. Dabei erwecken Branchenfunktionäre ganz andere Vorstellungen bei den Verbrauchern, indem sie von treuhänderischer Geldverwaltung reden. So sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Dr. Bernd Michaels, am 2. Juni 1997 in der Wirtschaftswoche: Wir verwalten für unsere Kunden das Geld nicht nur treuhänderisch. Wir nehmen ihnen auch das Risiko ab, bei der Kapitalanlage schlecht abzuschneiden oder gar Geld zu verlieren. (Anmerkung: In den letzten Jahrzehnten haben die Lebensversicherten Hunderte von Milliarden Mark bei Kündigungen und durch schlechte Versicherungsrenditen verloren!) – Und am 8. April 2001 sagte der Vorstandsvorsitzende der Allianz, Henning Schulte-Noelle, in der Fernsehsendung Sabine Christiansen, die Allianz sei treuhänderisch für ihre Versicherungsnehmer tätig.

Eine repräsentative Meinungsumfrage, die der Bund der Versicherten im Jahre 1998 bei EMNID in Auftrag gegeben hatte, bestätigt, dass die Branche die Bundesbürger mit solchen Sprüchen erfolgreich irregeführt hat. Fast alle sind der Meinung, dass Versicherungsunternehmen die Gelder ihrer Kunden treuhänderisch verwalten und dass Gesetze und eine staatliche Aufsicht den Missbrauch des Geldes verhindern. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Wären Versicherungs- Aktiengesellschaften tatsächlich Treuhänder ihrer Versicherten, müssten alle Vorstände von Versicherungs-Aktiengesellschaften morgen ins Gefängnis, weil sie – in der Praxis – das Geld nicht treuhänderisch verwalten.

Selbst am Ende einer Kapitalversicherung erfährt keiner, was die Gesellschaft mit seinen Prämien eigentlich gemacht hat. Wer aus seiner Lebensversicherung zum Vertragsablauf 47395,60 Euro ausgezahlt bekommt, kann nicht einmal überprüfen, ob dieser Betrag richtig berechnet wurde. Nur das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) könnte Rechenfehler feststellen, was auch schon öfters geschehen ist. Neuerdings hat sich das BAV aber häufig geweigert, solche Überprüfungen vorzunehmen. Da im Bereich des Versicherungssparens alles völlig undurchsichtig ist, können die Verbraucher mit falschen Versprechungen regelrecht betrogen werden – zwei Beispiele: Einem Arzt war gegen Einzahlung einer großen Geldsumme eine private Rente von 4000 Mark im Monat versprochen worden.

Schon nach eineinhalb Jahren wurde die Rente auf 3 300 Mark gekürzt. – Einem Lebensversicherten wurde eine Ablaufleistung von 90000 Mark angekündigt. Ausgezahlt wurden in 1996 nur 81 000 Mark – völlig legal. Die Allianz schrieb in 1996 an einen Versicherten: Sie beklagen, dass der Betrag niedriger ist als in den entsprechenden Schreiben der Vorjahre. Ihre Irritation können wir gut verstehen. Die Allianz sah sich gezwungen, die Gewinnbeteiligung zu reduzieren. Bis vor kurzem wurde in den Medien und in der Werbung zu den Renditen von Lebens- und privaten Rentenversicherungen munter drauflos gelogen.

Fast acht Prozent sollen Versicherte erreichen können. Alles legaler Betrug! – Bei fast allen Gesellschaften erreichten die Renditen im Normalfall nur etwa 4,5 bis sechs Prozent, nur bei den meist kleinen Spitzengesellschaften (bei denen aber die wenigsten versichert sind) über sechs Prozent. Das Bundesaufsichtsamt hat – vor allem wegen der heftigen Kritik des Bundes der Versicherten – im Herbst 2000 ein Rundschreiben an alle Unternehmen verschickt und diesen die Werbung mit irreführenden Renditeangaben und Beispiel-rechnungen untersagt. Der Gesetzgeber hätte auch hier vorschreiben müssen, dass Aktiengesellschaften eine Lebensversicherungsprämie aufteilen müssten – z. B. 1000 Euro Prämie in 50 Euro Versicherungsbeitrag (für Todesfälle), 150 Euro als Preis für die Organisations-Dienstleistungen der Gesellschaften und 800 Euro als Sparanteil.

Das ist aber nicht geschehen. Lebensversicherte zahlen heutzutage eine Prämie von 1000 Euro und keiner weiß, wofür. Keiner weiß, was der Versicherungsschutz kostet und wie viel er für die Dienstleistungen der Unternehmen bezahlt. Keiner weiß, wie viel er mit welcher Rendite anspart. Keiner weiß, wem welches Geld gehört. Die Gesellschaften können dieses nachträglich und einseitig bestimmen, auch wie viel sie den Versicherten von ihrem Spargeld und den daraus erwirtschafteten Erträgen zurückgeben. Noch einmal das Zitat der Nürnberger. Die Art und Weise der Verwendung der Prämie ist allein Sache des Versicherers. – Das erklärt auch, weshalb bei den Lebensversicherten nur Renditen von um die fünf bis sechs Prozent angekommen sind, obwohl die Gesellschaften aus dem Versichertengeld Renditen von zwischen acht und zehn Prozent erzielt haben. Die Differenz ging für Kostenüberschreitungen und Gewinne drauf oder verschwand in irgendwelchen dunklen Kanälen.

Denken Sie noch einmal an die Äußerung der Bundesregierung im Jahre 1982, dass die Beitragsüberschüsse und nicht benötigten Sicherheitszuschläge eigentlich ungeschmälert den Versicherten gutgebracht werden müssten, dass dies aber derzeit nicht der Fall sei, weil die Gesellschaften vorher ihre unternehmerischen Verluste aus allen möglichen Bereichen mit diesen Überschüssen voll zu Lasten der Versicherten saldieren. Bei den Versicherungs-Sparvorgängen stehen den Managern nicht nur Beitragsüberschüsse und Sicherheitszuschläge zur Verfügung, um Kostenüberschreitungen auszugleichen und – selbst nach Missmanagement – Gewinne zu finanzieren, sondern auch noch die Spargelder der Versicherten und deren Erträge.

So ein Abteilungspräsident im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) im Jahre 1980: In der Lebensversicherung gibt es eigentlich kein Regulativ, das die Gesellschaften zwingt, ihre Kosten in Grenzen zu halten. Hier sind es zunächst einmal die Versicherten und meistens nur die Versicherten, die die Konsequenzen von unternehmerischen Fehlentscheidungen oder sogar von Missmanagement zu tragen haben, indem Verluste einfach zu einer Verringerung der Beitragsrückerstattung führen.

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten am Jahresende einen Kontoauszug oder einen Eintrag in Ihr Sparbuch, mit dem Ihre Bank Ihnen mitteilt: Wir haben leider unsere kalkulierten Kosten überschritten und haben zum Ausgleich der Kostenüberschreitungen und für unseren Gewinn 500 Euro von Ihrem Konto abgebucht. Mit besten Wünschen für das nächste Jahr. Sie würden sicher nach dem Staatsanwalt rufen, der auch sofort eingreifen würde. Dieser Veruntreuungsvorgang spielt sich aber tagtäglich bei Versicherungs-Aktiengesellschaften ab – straffrei und scheinbar legal, weil die Beiträge für die Schadenzahlungen, die Spargelder der Versicherten und das Unternehmensgeld nicht – wie es mit den Geldern bei Banken und Fonds geschieht – getrennt, sondern nicht identifizierbar miteinander vermengt sind. Staatsanwälte, die der Bund der Versicherten bei schlimmsten Millionen- Betrügereien und Veruntreuungen von Versichertengeld eingeschaltet hatte, sind tatsächlich der Meinung, alles von den Versicherten bereitgestellte Geld gehöre uneingeschränkt den Gesellschaften, und die Unternehmensvorstände könnten damit machen, was sie wollen. Also brauchen Vorstände von Versicherungs-Aktiengesellschaften Gewinne nicht im Wettbewerb und unter Kostendruck zu erwirtschaften. Vielmehr beschließen sie Gewinne ganz einfach am Jahresende aus den ihnen anvertrauten Versichertengeldern.

So hat ein amerikanischer Banker sehr richtig festgestellt: Dummheit allein kann eine Lebensversicherungsgesellschaft nicht ruinieren – man muss schon böswillig handeln.
Etwa 900 Milliarden Euro und 200 Milliarden Euro an stillen Reserven haben sich inzwischen bei den deutschen Versicherungsunternehmen aus Sicherheitszuschlägen, Beitragsüberschüssen und Spargeldern der Versicherten angesammelt – im Bereich der Lebensversicherung allein etwa 600 Milliarden Euro. Und diese unvorstellbaren Vermögensmassen, mit denen die Bundesregierung nahezu drei Bundeshaushalte finanzieren könnte, sollen den Unternehmen zur weitgehend beliebigen Verfügung stehen!? Das Wirtschaftsmagazin. Capital hat einmal geschrieben: Die Erlaubnis zum Betrieb einer Lebensversicherung kommt der staatlichen Konzession gleich, sich Geld selber drucken zu dürfen.

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