Bessere Rendite mit Haken
Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird eine Fondsanlage mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Sie hat in der Vergangenheit bessere Ergebnisse erzielt als normale Kapitallebensversicherungen. Ein Grund ist, dass vor allem gute Aktienfonds bessere Renditen bringen können als festverzinsliche Anlagen. Ein weiterer entscheidender Vorteil im Gegensatz zur normalen Kapitalversicherung ist, dass bei der fondsgebundenen Lebensversicherung klarere Vermögensverhältnisse herrschen. Die Sparanteile der Versichertengelder werden als (Fonds-Sondervermögen gehalten. Sie werden getrennt vom Unternehmenskapital verwaltet und bilanziert und sind damit Manipulationsmöglichkeiten entzogen. Erträge kommen so den Kunden zu Gute und können nicht zum Ausgleich von hohen Kosten missbraucht oder als Unternehmensgewinne verbucht werden.
Wie bei den Kapitallebensversicherungen fallen aber auch hier anfangs hohe Abschlussprovisionen und -kosten an. Bei einer vorzeitigen Kündigung entstehen daher vor allem in den ersten Jahren große Verluste. Nur wenige Gesellschaften haben diese Kosten in der Vergangenheit auf mehrere Jahre verteilt. Seit dem 01.01.2008 müssen die Abschlusskosten für Neuverträge auf die ersten fünf Jahre verteilt werden. Das führt zu etwas höheren Rückkaufswerten als früher üblich, beseitigt den Verlust im Falle einer Kündigung aber noch nicht. Ein weiterer Nachteil ist, wie bei der Kapitallebensversicherung, dass normalerweise kein ausreichender Risikoschutz enthalten ist. Denn die Sparanteile treiben die Beiträge in die Höhe. Damit die Prämien bezahlbar bleiben, wird der Anteil für den Risikoschutz zu niedrig angesetzt. Außerdem sind fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen oft an wenige Fonds gebunden, selbst wenn sie schlecht laufen. Auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, können Sie unter Umständen nicht mehr wechseln, weil Sie anderweitig keinen Versicherungsschutz mehr erhalten. Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, besteht der Vorteil der steuerfreien Auszahlung der Erträge. Dies galt aber für die Zeit vordem 01.01.2009 auch für Kurswertsteigerungen bei Fonds, wenn sie mindestens ein Jahr behalten wurden. Erst seit dem 01.01.2009 gibt es bei der eigenen Fondsanlage die Abgeltungssteuer.
Für nach dem 1.1.2005 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge fällt das Steuerprivileg weg. Die Erträge müssen daher bei Auszahlung der Ablaufleistung zumindest zu 50 Prozent versteuert werden.
→ Auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung gilt grundsätzlich der Rat, Versicherung und Geldanlage zu trennen. Schließen Sie daher statt einer fondsgebundenen Versicherung besser eine Risikolebensversicherung ab und sparen separat in einem guten Investmentfonds oder einer anderen Geldanlage.
→ Eine fondsgebundene Versicherung macht keinen Sinn für die Risikoabsicherung.