• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Formen der Versicherungsleistung bei Erstversicherung

Eine Darstellung der verschiedenen Leistungsformen nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Abgrenzung von Summen- und Schadenversicherung im Sinne abstrakter bzw. konkreter Bedarfsdeckung. Für die Bildung verschiedener Versicherungszweige war die weitergehende Ausgestaltung des Prinzips der Schadenversicherung, wie die Gefahrendifferenzierung, eine wesentliche Ursache: Je spezieller die der Kalkulation zugrunde gelegte Schaden Verteilung ist, desto eindeutiger fällt die darauf basierende Risikoeinstufung und -abschätzung aus. Unzureichende Spezialisierungsmöglichkeiten der Schaden Verteilung können die Versicherbarkeit eines Risikos ganz oder teilweise infrage stellen.

Die verschiedenen Leistungsformen werden vielfach auch als Transformationsregeln bezeichnet, weil sie ein Verfahren definieren, nach dem Schäden in Versicherungsleistungen umgerechnet werden.

Die Hauptformen von Versicherungsleistungen werden nachfolgend kurz skizziert. Die Formen der Schadenversicherung können dabei mit einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, auch Franchise genannt, verknüpft werden. Die Leistung wird dabei zunächst nach einer der Hauptformen ermittelt, anschließend entsprechend der vereinbarten Selbstbeteiligungsregel gekürzt.

• Versicherungsform:
a) Summenversicherung:
Die Bedarfsdeckung ist abstrakt, da die Leistung im Versicherungsfall ohne konkreten Nachweis zur tatsächlichen Schadenhöhe erbracht wird. Hauptanwendungsbereich ist die Lebensversicherung.
b) Schadenversicherung:
Die Leistung wird im Versicherungsfall als Entschädigung erbracht, da ein konkreter Zusammenhang mit der Höhe des entstandenen Schadens besteht.

Folgende Unterformen werden unterschieden:
ba) Unbegrenzte Interessenversicherung: Die Versicherungsleistung entspricht der Schadensumme S. Eine Obergrenze für S ist nicht festgelegt, in der Regel aber implizit durch die versicherte Gefahr gegeben, zum Beispiel in der Kraftfahrzeugkaskoversicherung. Hauptanwendungsbereiche sind die Krankheitskostenversicherung und die Kraftfahrzeugkaskoversicherung.

bb) Erstrisikoversicherung oder begrenzte Interessenversicherung: Die Versicherungsleistung entspricht der Schadensumme, höchstens aber der vereinbarten Versicherungssumme VS. Schadenanteile, die die Versicherungssumme übersteigen, bleiben im Risiko des Versicherungsnehmers. Hauptanwendungsbereiche sind die diversen Zweige bzw. Arten der Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung.

bc) Vollwertversicherung: Als dritte Bezugsgröße neben Versicherungssumme VS und Schadensumme S geht bei der Vollwertversicherung der so genannte Versicherungswert VW in die Berechnung ein, der im Versicherungsfall aktuell ermittelt wird. Der Versicherungswert entspricht dem Wert der unbeschädigten Sache(n).

Stellt sich im Schadenfall der Versicherungswert als höchstens so groß wie die Versicherungssumme heraus, werden die Schäden wie in der Erstrisikoversichcrung entschädigt. Übersteigt der Versicherungswert hingegen die Versicherungssumme, wird die Entschädigung im Verhältnis VS/VW gekürzt. Man spricht in diesem Fall von Unterversicherung. Hauptanwendungsbereiche sind die meisten Sachversicherungszweige wie zum Beispiel die Hausratversicherung.

Formen der Versicherungsleistung bei Erstversicherung11

Unbegrenzte Interessenversicherung (links), Erstrisikoversicherung (Mitte), Vollwertversicherung (rechts) mit Schadensumme S und Versicherungsleistung VL

bd) Bruchteilversicherung: Sie kombiniert die Prinzipien der Erstrisiko- und der Vollwertversicherung. Zu diesem Zweck wird bei Vertragsabschluss zusätzlich ein angezeigter Wert AW als Schätzung für den Versicherungswert vereinbart und die Versicherungssumme VS als Bruchteil dieses angezeigten Wertes festgelegt.

Die Entschädigung wird ähnlich wie in der Vollwertversicherung berechnet. Unterversicherung liegt jetzt aber vor, wenn der angezeigte Wert den Versicherungswert unterschreitet. Teilschäden können bis zur Höhe der Versicherungssumme voll ersetzt werden. Diese Versicherungsform reduziert also den Versicherungsbeitrag bei hohen Versicherungswerten, wenn Totalschäden für unwahrscheinlich gehalten werden. Hauptanwendungsbereiche sind die Einbruchdiebstahl- oder Leitungswasserversicherung.

Beispiel: Ein Maschinenbauuternehmen versichert einen großen Lagerbestand gegen Leitungswasserschäden und nennt einen angezeigten Wert AW von 20 Mio. Die Versicherungssumme wird auf 1/4 dieses Wertes, also auf 5 Mio. € festgesetzt. Bei einem Versicherungsfall entsteht ein Schaden von 3 Mio. €. Da jedoch ein Versicherungswert VW der Lagergüter von 25 Mio. € ermittelt wird, zahlt der Versicherer dem Maschinenbauer nur eine Entschädigung von AW/VW = 80% des entstandenen Schadens als Entschädigung, also 2,4 Mio. €. Ohne Unterversicherung würden die 3 Mio. € Schaden in voller Höhe ersetzt.

Ein Schaden von 7 Mio. € würde bei voller Versicherungsdeckung, wenn also AW = VW, nur bis zur Versicherungssumme, also 5 Mio. €, ersetzt werden. Bei gleicher Unterversicherung wie oben betrüge der Schadenersatz sogar noch 20 % weniger, also 4 Mio. €.

• Selbstbeteiligungsform:
a) Absolute Abzugsfranchise: Der Versicherungsnehmer trägt grundsätzlich alle Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selbst. Übersteigt die Schadensumme die Selbstbeteiligung, werden die Überschäden entsprechend der Versicherungsform entschädigt. Durch diese Form der Selbstbeteiligung wird die für das Versicherungsunternehmen relativ kostenintensive Bearbeitung von Bagatellschäden vermieden. Ein Anwendungsbereich ist zum Beispiel die Selbstbeteiligung in der Privathaftpflichtversicherung.

b) Relative Abzugsfranchise: Der Versicherungsnehmer trägt in diesem Fall einen konstanten Prozentsatz der gemäß Versicherungsform bestimmten Entschädigungssumme selbst, nur die Restsumme wird geleistet. Man spricht daher auch von prozentualer Selbstbeteiligung. Ein Anwendungsbereich ist beispielsweise die Versicherung von Zahnersatzleistungen in der Krankenversicherung.

c) Integralfranchise: Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung trägt der Versicherungsnehmer genau wie bei der absoluten Abzugsfranchise selbst. Höhere Schäden werden dagegen nicht um die Selbstbeteiligung gekürzt, sondern in voller Höhe ersetzt. Für den Versicherungsnehmer kann dadurch ein starker Anreiz entstehen, Schäden über die Selbstbeteiligungsgrenze hinaus zu erhöhen, was intensivere Kontrollmaßnahmen seitens des Versicherungsunternehmens erfordert.

d) Zeitfranchise: Der Versicherungsnehmer trägt sämtliche Schäden, die innerhalb einer vereinbarten Frist nach Eintritt des Versicherungsfalls auftreten, selbst. Erst danach greift der Versicherungsschutz. Diese Selbstbeteiligungsform kommt überwiegend in der Betriebsunterbrechungsversicherung vor.

Formen der Versicherungsleistung bei Erstversicherung12

Absolute Abzugsfranchise (links), relative Abzugsfranchise (Mitte) und Integralfranchise (rechts) mit Schadensumme S und Versicherungsleistung VL

Formen der Versicherungsleistung bei Erstversicherung13

Versicherungs- und Selbstbeteiligungsformen im Überblick

Sep 3, 2015gesundhe-admin
Risiko und Versicherung - Kontrollfragen und TestHUK und sonstige Versicherungszweige - mehr Info
  Weitere Artikel  
 
Die Besteuerung von Leistungen der Versicherung und Rentenzahlungen, Versteuerung des Ertragsanteils
 
Versicherungsvertragsrecht richtig verstehen – hilfreiche Information
 
Versicherungsregeln, die richtige Versicherung für jede Lebenslage – empfehlenswerte Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Vorsicht bei Werbung mit Beitragssenkungen – Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung in Deutschland

    Die großen, teuren Gesellschaften, denen seit Jahren die Kunden weglaufen, versuchen trickreich den Eindruck von Prämienverbilligungen zu erwecken, wenn sie die oben beschriebenen oder noch weitere Rabatte anbieten. Und die […]

    Jul 6, 2016gesundhe-admin
  • Preisbildung im Versicherungsmarkt, Beispiele – detailliertere Information

    Verhalten der Marktteilnehmer ► Bestimmungsgründe der Nachfrage *Zielvorstellungen der Nachfrager Die freie Konsumwahl ist ein tragendes Prinzip einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung. Die Nachfrage nach Gütern hängt deshalb von den Konsumwünschen der […]

    Mai 24, 2016gesundhe-admin
  • Kündigungsmöglichkeiten in der privaten Pflegepflichtversicherung

    a) Kündigung durch den VN • Wird eine versicherte Person in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, so kann der VN die private Pflegepflichtversicherung dieser Person binnen zwei Monaten seit Eintritt der […]

    Jul 25, 2015gesundhe-admin
  • Abschluss eines Versicherungsvertrages – Willenserklärungen

    Antrag und Annahme Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande, die dem Vertragspartner zugehen müssen; er ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. a)Wille Der Erklärende muss etwas Rechtserhebliches wollen, […]

    Jun 3, 2015gesundhe-admin
  • Risikoversicherung mit Umtauschrecht und Sofortgewinnbeteiligung – Tarif Ri20W

    Risikoversicherung mit Umtauschrecht und Sofortgewinnbeteiligung konstanter Todesfallsumme, mit UZV (Frauen) Monatsbeiträge für je 1 000 EUR Todesfallsumme (mit UZV) Versicherungsdauer in Jahren EA 1 2 3 4 5 6 7 […]

    Feb 11, 2017gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr