• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Freiwillig in einer Kasse oder doch Privat Versichern – einfache Tipps und gute Angebote

Die Entscheidung Krankenkasse oder privat betrifft auch die Pflege-Pflichtversicherung, die grundsätzlich der Krankenversicherung folgt. PKV-Angebote sind derzeit keine zuverlässige Entscheidungsgrundlage. Also kann die Devise nur lauten: Abwarten und weiter in Ruhe informieren. Raus aus der Krankenkasse kommt man immer noch, aber im Allgemeinen nicht wieder zurück. Jeder, der die Möglichkeit hat, zwischen Krankenkasse und Privatversicherung zu wählen, muss sich als Erstes darüber im Klaren sein, dass ein Vergleich der PKV-Anfangsprämie und des Krankenkassenbeitrages wie auch ein reiner Leistungsvergleich keine ausreichende Entscheidungsgrundlage ist. Dabei darf nicht vergessen werden, dass zum PKV-Beitrag die im Allgemeinen übliche Selbstbeteiligung hinzugerechnet werden muss wie auch der Beitrag für eine private Krankentagegeldversicherung.

Vergleich von PKV- und GKV-Leistungen
Es gibt bei den Arten der Leistungen – außer der beitragsfreien Mitversicherung von Unterhaltsberechtigten bei den Krankenkassen – eigentlich nur kleine Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese sollten für die Entscheidung zwischen GKV und PKV nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Nachfolgend eine Gegenüberstellung der Leistungsunterschiede:

PrüfsteinGKVPKV
Beiträge imeinkommensabhängigerisikoabhängige Prämien,
BerufslebenBeiträge, bestimmterd. h. Alter, Geschlecht,
Prozentsatz vom Brutto­Gesundheitszustand und
verdienst (maximal vongewählte Leistungen sind
3375 €)ausschlaggebend
Beiträge fürEhepartner und Kinderfür jedes Familienmitglied
Familienohne Einkommen sindmuss eine eigene Prämie
beitragsfrei versichertgezahlt werden
Beiträge imbei Krankengeldbezugkeine Beitragsfreiheit, bei
Krankheits­-BeitragsfreiheitWegfall des Arbeitgeber­
fallzuschusses müssen die Prämien in voller Höhe weitergezahlt werden
BeiträgeDie Beiträge verringernDie Beiträge ändern sich
bei Berufs-/sich, weil sie nach dernicht und werden ohne
Erwerbs­-Rente bzw. nach demRücksicht auf geringeres
unfähigkeitverminderten Einkom­Einkommen weiter er­
men berechnet werdenhöht
Beiträge beiBeitragsfreiheitDer Versicherte kommt
längerer/►in die GKV, eine pro­-
dauernderblemlose Rückkehr in die
Arbeits­PKV würde aber den Ab-
losigkeitschluss einer Anwart­schaftsversicherunger­fordern
Beiträgebei Mutterschaftsgeldbe-­keine Beitragsfreiheit,
bei Mutter­zug Beitragsfreiheit, inPrämien müssen in voller
schaftvielen Fällen auch bei Er­-Höhe weitergezahlt wer­
ziehungsgeldbezugden
Beiträge imauch im Alter einkom­im Alter trotz erhöhter
Altermensabhängige Beiträge,Alterungsrückstellungen
bestimmter ProzentsatzBeitragssteigerungen mög-
von Renten und sonstigen lieh; Wechsel in Stan-
Einnahmen, in der Regeldardtarif wegen Leistungs­-
geringere Beiträge als imkürzung nicht empfehlens­-
Berufslebenwert, aber oft einzige Chance für Bezahlbarkeit
Risiko­-keine Risikozuschläge,Risikozuschläge für alle
zuschlägeSolidaritätsprinzip(wesentlichen) Erkran-­
auf denkungen, die bei Beginn
Beitragder Versicherung bereits vorliegen
WechselKassenwechsel jederzeitWechsel der Versiche­-
derbei zweimonatiger Kündi­-rung wegen Wegfalls der
Kranken­gungsfrist möglich, abAlterungsrückstellung
versiche­-2002 18-monatige Bin­nicht zweckmäßig, daher
rungdung an gewählte Kasse,kaum Wettbewerbsdruck
dann erneuter Wechsel möglichhinsichtlich des Bestandes
Streitig­-Von Kassenärzten Ver-PKV-Unternehmen
keiten umordnetes wird bezahlt.können Leistungen
LeistungenBei sonstigen Streitigkei­-verweigern, ablehnen
ten kostenfreies Wider­oder kürzen. Zivil­-
spruchsverfahren, danachgerichte, Anwaltszwang
Sozialgerichte, kein An­bei Landgerichten,
waltszwang, daher in der Regel kein Kostenrisikohohes Kostenrisiko
Ärztliche,freie Wahl unter den Ver­freie Wahl unter allen
zahn­tragsärzten, BehandlungÄrzten, Behandlung gegen
ärztlichegegen Vorlage der Chip­Privatrechnung, Versi­
Behandlungkarte, Arzt rechnetcherter reicht Rechnung
direkt mit Krankenkassebei Versicherung zur
abKostenerstattung ein
Kranken­-Behandlung durch dieabhängig vom gewählten
haus­-Ärzte der jeweiligenTarif, Behandlung durch
behandlungAbteilungen, Mehrbett­Chefärzte und Unter­
zimmer, Zuzahlung 9 €bringung im Ein- oder
pro Tag (maximal für 14 Tage im Jahr)Zweibettzimmer möglich
Vorsorge-ambulante Vorsorgeleis­-Leistungen nur bei zu­
undtungen in anerkanntensätzlichem Kurkostentarif
Rehabili­Kurorten: Übernahme
tationsmaß­der medizinischen–
nahmenAnwendungen und täglicher Zuschuss von 8 €. Stationäre Rehabili­tationsmaßnahme: Über­nahme der Behandlung und Unterbringung, Zu­zahlung wie im Kranken­haus
Arznei­-Arzneimittel mit Festbe­keine Beschränkungen,
mitteltrag: Kostenübernahmealle Arzneimittel müssen
bis zum Festbetrag, Arz­zunächst selbst bezahlt
neimittel ohne Festbe­werden, später Kosten­
trag: Zuzahlung 4 €, 4,50erstattung durch die
€ oder 5 € je nachVersicherung, Selbst­
Packungsgröße, jährliche Höchstgrenze für chro­nisch Krankebeteiligungsregelungen
Kranken­

geld

70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % vom Nettogehaltbei Abschluss eines Krankentagegeldtarifs, angemessenes Tagegeld versicherbar
Kranken­geld bei Er­krankung eines Kin­desbis zu 10 Tage pro Jahr und Kind, wenn Kind mitversichert und noch unter 12 Jahre alt, bei Ledigen und mehr Kindern bis zu 50 Tagekeine Leistung
Mutter­-

schaftsgeld

während der Schutzfrist 13 € pro Tag, insgesamt 1287 €, bei Mehrlings­- und Frühgeburten längere Bezugsdauerkeine Leistung der PKV, privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig 210 € vom Staat (Bundesversicherungs­amt)
Zahnersatzbis zu 65 % der Kosten für Behandlung und Materialje nach Tarif zwischen 50 % und 80 %, häufig in den ersten Jahren Summenbegrenzung
Unkonven­-

tionelle

Heilmetho­

den

unter bestimmten Vor­aussetzungen und soweit von einem Vertragsarzt erbracht, aber keine Heilpraktikerbehandlungje nach Tarif auch Heil­praktiker eingeschlossen
Häusliche

Kranken­

pflege

wenn hierdurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann, bis zu 4 Wochen je Krankheits­fallkeine Leistung

 

Haushalts­-

hilfe

unter bestimmten Vor­aussetzungen zusätzlich zur häuslichen Kranken­pflege oder für die Dauer eines Krankenhausaufent­halts des Versichertenkeine Leistung
Pflegeversi­-

cherung

automatisch soziale Pfle­geversicherung bei der gewählten Krankenkasse, einkommensabhängige Beiträge (einheitlich 1,7 %)Pflegepflichtversicherung muss bei einem privaten Versicherer abgeschlos­sen werden, risikoabhän­gige Prämienkalkulation
Sterbegeld1050 € beim Tod eines Mitglieds, 525 € bei mit­versicherten Angehöri­gen, Voraussetzung: Verstorbener war am i. 1. 1989 gesetzlich versichertkeine Leistung
Auslands­-

schutz

in allen EU-Ländern und in Ländern mit Sozial­versicherungsabkommen, Abschluss einer privaten Reisekrankenversiche­rung wird ergänzend empfohlenje nach Tarif, in der Regel europaweiter Schutz, weltweit bis zu einem Monat

Kassenmitglieder können den Vorteil der privaten Vollversicherung, Privatpatient im Krankenhaus zu sein, durch den Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung erreichen.

Beitragsvergleich
Die GKV- und PKV-Prämien werden sich in nächster Zeit weiter erhöhen. Dabei wurden schon in der Vergangenheit junge PKV-Versicherte mit erheblichen Beitragserhöhungen überrascht. So hat sich – wie oben schon erwähnt – beispielsweise der Anfangsbeitrag einer jungen Werbefachfrau innerhalb von 20 Monaten von 306,60 Mark auf 485,76 Mark erhöht. Einige erhielten sogar eine Police mit einer Prämie, die sich bereits in den wenigen Wochen zwischen Antragstellung und Policierung erhöht hatte.

Vorsicht vor Billigtarifen!
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten Einsteigern neuerdings besonders billige Tarife an (Elementar- oder Basistarife) – wohl wissend, dass durch den Pauschalzuschlag von zehn Prozent auf die Prämien von Neuabschlüssen der Abstand zu den GKV-Höchstbeiträgen geringer geworden ist. Die Leistungen entsprechen oft gerade den Kassenleistungen. Es wird aber damit geworben, dass der Versicherte später ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge auch in höherwertige Tarife umsteigen könne. Dieses Umsteigerecht ist aber oft befristet (z.B. auf 19 Monate) und kostet natürlich einen wesentlich höheren Beitrag.

Wirtschaftswoche: Private Krankenversicherung: Teure Falle – Billigangebote sollen Neukunden locken. Neben zahlreichen Leistungsausschlüssen werden Billigtarife mit geringen Kosten belastet, was später nachgeholt wird. Beitragserhöhungen sind bedingungsgemäß vorgesehen und eingeplant. Denn die PKV arbeitet nicht – wie sie immer vortäuscht — nach einem Kapitaldeckungs-, sondern nach einem Prämienanpassungsverfahren.

Auch junge Ärzte stehen vor der Wahl: GKV oder PKV. Sie sind ein beliebtes Objekt von scheinbar seriösen Vermittlern (z. B. MLP). Gegen Ende ihres Studiums werden sie zu Seminaren eingeladen und mit kleinen Versicherungen eingedeckt, aber auch schlechte fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen und vor allem spezielle private Krankenversicherungen für Ärzte im Praktikum (AiP) werden ihnen verkauft. Die scheinbar günstigen AiP-Krankenversicherungen werden eingesetzt, um den jungen Arzt an die Gesellschaft zu binden und ihn aus der gesetzlichen Krankenversicherung rauszulocken (obwohl ein Arzt nach der AiP-Zeit – möglicherweise mit Familie – wieder in die für ihn günstigere GKV zurückkönnte, was er aber meistens nicht weiß).

Wesentlicher Unterschied: die Prämienkalkulation
Für eine vernünftige Entscheidung muss jeder erkennen, worin sich die beiden Systeme gesetzlich oder privat hauptsächlich unterscheiden, nämlich in der Beitragskalkulation, und wie sie dabei mit dem Problem der Kostensteigerungen umgehen (siehe dazu die vorangegangenen Abschnitte). Es geht dabei vor allem um die dauernde Bezahlbarkeit des Krankenversicherungsschutzes und der Pflege-pflichtversicherung. Hierzu kann vorweg festgestellt werden: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist immer bezahlbar, weil sie die Beiträge in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt. Die private Kranken- und Pflegeversicherung ist für viele im Alter – jedenfalls mit dem Luxusschutz – kaum oder gar nicht mehr bezahlbar, weil sie die Beiträge nicht in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, sondern gerade im Alter die Prämien ständig erhöht.

Wer die Wahl hat, für den sollte aber die dauernde Bezahlbarkeit seiner Kranken- und Pflegeversicherung das entscheidende Kriterium sein; denn was – auf Dauer – nicht bezahlbar ist, steht auch nicht zur Wahl, weil es grundsätzlich keinen Weg oder kein Zurück in die Krankenkasse gibt, wenn man sich für die PKV entschieden hat (außer beim erneuten Entstehen der Versicherungspflicht vor dem 55. Lebensjahr). Also ist für denjenigen, der einen Wechsel in die Privatversicherung erwägt, nicht die gegenwärtige Situation maßgebend, sondern sein künftiges Leben.

Wer sich hier vernünftig entscheiden will, muss seine Zukunftspläne im Hinblick auf Familie und Finanzen prüfen und sich danach fragen:
• Was kostet der Privat-Schutz auf Dauer?
• Ist der bessere Privat-Schutz einen gegenwärtigen oder späteren Mehrbeitrag wert?
• Wenn die Privatversicherung in jungen Jahren für Ledige oder kinderlos Verheiratete billiger sein kann als die gesetzliche: Bleibt man ledig oder kinderlos, wie lange noch, wie viel Beitrag kann in der Zeit angespart werden?
• Wie groß ist das Risiko einer späteren Unbezahlbarkeit im Falle der Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im Alter?
• Will man im Alter (wenn man häufiger krank ist) auf den Standardtarif absteigen? Welche Leistungen bietet der Standardtarif? Ist der Standardtarif dann bezahlbar? Welche Alternativen gibt es?

Einige Fragen sind nicht zu beantworten, Entscheidungshilfen zu den anderen Fragen bieten die vorausgegangenen Informationen, Tabellen und Grafiken. Die Alternative zur PKV-Vollversicherung ist die GKV plus Zusatz- und Ergänzungsversicherungen. Dadurch können sich Kassenpatienten z.B. einen Komfortschutz im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung verschaffen (siehe Private Kranken-Zusatzversicherung für die Behandlung im Krankenhaus). Für eine Familie mit zwei Kindern wären dafür etwa 100 Euro im Monat zu zahlen – zusammen mit dem Kassen-Höchstbeitrag um die 455 Euro, aus eigener Tasche 330 Euro. Dagegen hat eine privat versicherte Familie bei einem monatlichen Aufwand von 650 Euro aus eigener Tasche rund 430 Euro zu entrichten (plus Selbstbeteiligungen), also im Jahr um die 1000 Euro mehr, hauptsächlich für den Privatpatienten-Status beim Arzt; denn im Krankenhaus hat die GKV-Familie durch ihre private Zusatzversicherung ebenfalls den Privatpatienten-Status. – Die Frage, die jeder selbst beantworten muss, ist: Kann diese oder eine ähnliche Rechnung auf mich zutreffen und ist mir dann der Privatpatienten-Status beim Arzt 1000 Euro im Jahr wert?

Wie groß ist das Risiko der Unbezahlbarkeit?
Für die Frage nach dem Risiko der Unbezahlbarkeit des privaten Vollschutzes – z. B. bei Berufsunfähigkeit, bei Arbeitslosigkeit, als Pflegefall oder im Alter – sind auch die zukünftigen familiären und finanziellen Verhältnisse ausschlaggebend. Ähnliches gilt sicher für die private Pflegeversicherung. Werden hier erforderliche Leistungsanpassungen ohne Gesundheitsprüfung möglich und im Alter bezahlbar sein? Für die Krankenkassen und die soziale Pflegeversicherung lässt sich dagegen mit ziemlicher Sicherheit sagen: Sie werden wegen der Einkommensabhängigkeit der Beiträge und der beitragsfreien Mitversicherung von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern immer bezahlbar bleiben und eine Pflege-Grundversorgung bieten.

Für den Krankenkassenbeitrag im Alter ist dabei die Neuerung zu beachten, dass freiwillige Kassenmitglieder auf ihre Rente weiterhin den halben Durchschnittsbeitragssatz der Krankenkassen zu bezahlen haben, für sonstige Versorgungsbezüge, Kapitalerträge und Mieteinnahmen aber den vollen Satz – bei Alterseinkommen von um die 3500 Euro oder mehr also möglicherweise den Höchstbeitrag der Kasse. Aber wer ein Alterseinkommen von 3500 Euro hat, kann auch ohne große Probleme den GKV-Höchstbeitrag von etwa 455 Euro bezahlen (abzüglich Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Beitragsfestsetzung für freiwillig GKV-Versicherte aufgefordert hat, wodurch entweder die Beitragssätze gesenkt werden oder die Einbeziehung sonstiger Alterseinkommen ausgeschlossen wird).

Jul 14, 2016gesundhe-admin
Bei welcher Gesellschaft eine Direktversicherung abschließen - Tipps und AngeboteWer braucht eine Kapitalversicherung und warum - Tipps und Angebote
  Weitere Artikel  
 
Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger – Tipps und Angebote
 
Was ist bei der Antragstellung einer privaten Krankenversicherung zu beachten – weitere Hinweise
 
Abstieg im Alter, wie ist der PKV-Standardtarif zu beurteilen – detailliertere Information
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Überschussverteilung in der Lebensversicherung – Vorteile

    Vorbemerkung: Die VN haben einen Rechtsanspruch auf die Rückgewährung der zu viel erhobenen Beitragsteile. Regelmäßig sind zu den verschiedenen Formen der Lebensversicherung die Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteiligung in […]

    Jun 24, 2015gesundhe-admin
  • Leistungen, Zahlungen, Kosten und Progression der Unfallversicherung in Deutschland

    Ein Unfall kann jeden treffen, und zwar überall – während der Arbeitszeit, zu Hause, im Urlaub. Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Rund acht Millionen registrierte Unfälle ereignen sich pro […]

    Apr 6, 2017gesundhe-admin
  • Verletzungsfolgen nach VVG und nach VVG a. F.

    a)Arten des Verschuldens bei der Anzeigepflichtverletzung Den VN treffen nur dann Rechtsnachteile, wenn er die Obliegenheit schuldhaft verletzt hat. Allerdings hat der VN die Beweislast, dass ihn kein Verschulden trifft. […]

    Jun 1, 2015gesundhe-admin
  • Was man bei einer Unfallversicherung auf Dauer sparen kann – weitere Angebote

    Die Unfallversicherung ist eine Versicherungsart, an der sich manche Unternehmen dumm und dusselig verdienen. Der Bund der Versicherten (BdV) hat im Jahre 1996 einen Prozess wegen Wuchers begonnen, der dem […]

    Jun 16, 2016gesundhe-admin
  • Test und Lernkontrollen zu Bedeutende Kennzahlen einer Versicherungsagentur

    1 Was versteht man unter *Horizontalen Bilanzkennzahlen; *Vertikalen Bilanzkennzahlen 2 Erläutern Sie die jeweilige Aussage der nachstehenden Bilanzkennziffern: *Anteil des Umlaufvermögens 75% *Anteil des Eigenkapitals 45% *Liquidität 2. Grades 110% […]

    Mai 18, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
  • Optimale Reiseversicherung für Deutsche Besucher in die USA
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr