• Bedrohungen durch Gefahren
Gefahren | ||
für Personen | für Sachen | für Vermögen |
Beispiele: • Krankheit • Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit • Unfall • Tod | Beispiele: • Brand • Sturm und andere Elementargewalten • Leitungswasser | Beispiele: • Schadenersatzleistungen nach Haftpflichtfall • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei einem Prozess • Entgehender Gewinn bei Einer Betriebsunterbrechung, z.B. infolge von Brand |
Die ständige Gefährdung gehört zum Wesen der menschlichen Existenz. Diebstahl, Feuer und andere Ereignisse, in denen sich die Gefahren konkretisieren können, verursachen mehr oder minder große Verluste an Hab und Gut. Es geht aber nicht nur um den möglichen Verlust von Sachwerten und um Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch der Mensch als solcher ist bedroht: Krankheit und Unfälle gefährden seine Gesundheit und Arbeitskraft, Sie führen zu Einkommensverlusten und unerwarteten Ausgaben, die sowohl den Betroffenen selbst als auch die von ihm abhängigen Angehörigen in materielle Not stürzen können. Auch die z. B. unbeabsichtigte Falschberatung durch einen Rechtsanwalt stellt für den Mandanten eine Gefahr dar, da sie für ihn zu einem wirtschaftlichen Verlust führen kann.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als synonyme Bezeichnung für die Gefahr auch der Begriff Risiko verwendet. Die Versicherungslehre versteht unter Risiko die Möglichkeit des Schadeneintritts durch Verwirklichung einer versicherten Gefahr. Das von einer versicherten Gefahr bedrohte versicherte Objekt wird deshalb auch als versichertes Risiko bezeichnet.
Personenschäden | Sachschäden | Reine Vermögensschäden |
Vermögensnachteile infolge • Verletzung • Gesundheitsschädigung • Tod | Vermögensnachteile infolge • Beschädigung • Zerstörung • Abhandenkommen (Verlust) | Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen oder Sachschadens sind. Beispiel: • Verlorener Prozess infolge Falschberatung durch Rechtsanwalt |
Jeder Personen-, Sach- oder Vermögensschaden bedeutet einen finanziellen Verlust. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. materiellen Schaden. Daneben gibt es aber auch Schäden, die nicht in Geld messbar sind, wie der körperliche oder seelische Schmerz (immaterieller Schaden). Vor allem im Zusammenhang mit der Entschädigung nach Kraftfahrzeugunfällen hat die Regulierung von immateriellen Schäden in Form des Schmerzensgeldes eine große Bedeutung.