Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung Geld zu sparen: Sparen durch die Wahl einer günstigen Gesellschaft oder durch Kündigung und Wechsel der Versicherung
Die Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften sind inzwischen sehr unterschiedlich und hängen von den jeweiligen Tarifmerkmalen ab. Sie können bis zu 40 Prozent betragen. Das heißt: Wer eine günstige Gesellschaft erwischt (die auch günstig bleibt), kann auf Dauer Tausende von Euro sparen. Bei der Auswahl der Gesellschaft ist jetzt vor allem auch darauf zu achten, welche Rabatte sie gewährt und ob die Rabattvoraussetzungen durch das versicherte Fahrzeug bzw. den Fahrzeughalter erfüllt werden (sonst kann es teurer werden, siehe oben).
Sparen durch die Wahl des Fahrzeugs nach dem Fahrzeugtyp
Wie sich der Fahrzeugtyp auf den Beitrag auswirkt, können Sie der Beitragstabelle auf entnehmen. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass der Fahrzeugtyp auch erheblichen Einfluss auf den Beitrag der Fahrzeugversicherung hat (Vollkasko oder Teilkasko, siehe Beitragstabellen in den folgenden Artikel, wobei ein bestimmtes Fahr
zeug bei allen drei Versicherungsarten in unterschiedliche Typ- und Regionalklassen eingestuft sein kann).
Sparen durch schadenfreies Fahren
Wie sich der Beitragssatz durch schadenfreies Fahren verändert, können Sie der Aufstellung in unserem Versicherung-Ratgeber entnehmen. Wie sich die Prämie bei einem oder mehreren Schäden erhöht, zeigt die Tabelle in unserem Versicherung-Ratgeber. Dabei ist wichtig zu wissen, dass bereits die Schadensmeldung eine Rückstufung im Beitragssatz auslöst. Die Schadensmeldung kann auch durch den Geschädigten selbst geschehen, weil dieser einen direkten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft besitzt. Wird der Vorgang später ohne Zahlung erledigt, erstattet die Gesellschaft die zu viel erhobenen Prämien.
Beitrag sparen nach einem Schadensfall
Sie bauen einen Unfall und Ihr Versicherungsunternehmen hat den Schaden bezahlt. Die Folge: Sie müssen künftig einen höheren Beitrag entrichten. Und das nicht nur für ein Jahr, sondern über viele Jahre, bis Sie mit erheblicher Verzögerung den günstigsten Beitragssatz erreicht haben. Diesen Mehrbeitrag kann man nie genau berechnen, weil sich die dafür ausschlaggebenden Umstände ändern können (Beiträge, Tarife, Rückstufungen und Schadenfreiheit). Auf jeden Fall sollte man eine Rückstufung bei kleinen Schäden umgehen. Deshalb verpflichten sich die Gesellschaften in der Regel auch, Sie bei Schadenzahlungen von weniger als 500 Euro darauf hinzuweisen, dass Sie innerhalb von sechs Monaten den Schadenbetrag erstatten können. Sie gelten dann weiterhin als schadenfrei und behalten den alten Rabatt bzw. Beitragssatz. Und Sie erreichen, wenn Sie danach schadenfrei bleiben, um Jahre eher den günstigsten Beitragssatz.
Ob sich das lohnt, hängt vom jeweiligen Beitragssatz und der Höhe des Grundbeitrages (100 Prozent) ab. Sie können kleinere Schäden auch erst einmal über Ihre Versicherung regulieren lassen. Nach der Erledigung des Schadens, worüber Sie Nachricht erhalten, entscheiden Sie dann über eine eventuelle Selbstbezahlung. Bei Kleinschäden kann man sich oft auch mit dem Geschädigten einigen (was unter Zeugen geschehen sollte), indem man ihm z.B. für die Delle im Stoßfänger 100 oder 200 Euro in die Hand drückt und er – schriftlich oder unter Zeugen – auf weitere Ansprüche verzichtet. Gilt ein Versicherungsvertrag nach den Tarifbestimmungen nicht als schadenfrei (wurde also ein Schaden oder wurden mehrere Schäden gemeldet), so wird er für das folgende Kalenderjahr gemäß nachstehenden Tabellen zurückgestuft (Beispiel HUK-Coburg):
Rückstufung im Schadensfall Haftpflichtversicherung KH, Fahrzeug-Voll-Versicherung FV
aus Klasse | bei 1 Schaden in KH in FV | nach 2 Schäden in KH in FV | nach 3 Schäden in KH in FV | |||
SF 25 | SF 22 | SF 17 | SF 10 | SF 9 | SF 2 | SF 3 |
SF 24 | SF 1 1 | SF 17 | SF 4 | SF 9 | SF 1 | SF 3 |
SF 23 | SF 10 | SF 17 | SF 4 | SF 9 | SF 1 | SF 3 |
SF 22 | SF 10 | SF 17 | SF 4 | SF 9 | SF 1 | SF 3 |
SF 21 | SF 10 | SF 17 | SF 4 | SF 9 | SF 1 | SF 3 |
SF 20 | SF 9 | SF 17 | SF 3 | SF 9 | SF 1 | SF 3 |
SF 19 | SF 9 | SF 13 | SF 3 | SF 7 | SF 1 | SF 3 |
SF 18 | SF 7 | SF 13 | SF 3 | SF 7 | SF 1 | SF 3 |
SF 17 | SF 7 | SF 9 | SF 2 | SF 6 | SF 1/2 | SF 3 |
SF 16 | SF 6 | SF 9 | SF 2 | SF 5 | SF 1/2 | SF 2 |
SF IS | SF 6 | SF 8 | SF 2 | SF 5 | SF 1/2 | SF 2 |
SF 14 | SF 6 | SF 8 | SF 2 | SF 4 | SF 1/2 | SF 1 |
SF 13 | SF S | SF 8 | SF 2 | SF 4 | S | SF 1 |
SF 12 | SF 5 | SF 7 | SF 1 | SF 3 | S | SF 1 |
SF 1 1 | SF 5 | SF 6 | SF 1 | SF 3 | S | SF 1 |
SF 10 | SF 4 | SF 5 | SF 1 | SF 2 | S | SF 1/2 |
SF 9 | SF 4 | SF 5 | SF 1 | SF 2 | S | SF 1/2 |
SF 8 | SF 4 | SF 4 | SF 1 | SF 2 | S | SF 1/2 |
aus | bei 1 Schaden | nach 2 Schäden | nach 3 Schäden | |||
Klasse | in KH | in FV | in KH | in FV | in KH | in FV |
SF 7 | SF 3 | SF 3 | SF 1/2 | SF 1 | S | SF 1/2 |
SF 6 | SF 3 | SF 3 | SF 1/2 | SF 1/2 | S | 0 |
SF 5 | SF 2 | SF 2 | SF 1/2 | SF 1/2 | S | 0 |
SF 4 | SF 2 | SF 1 | SF 1/2 | SF 1/2 | S | 0 |
SF 3 | SF 1 | SF 1 | S | 0 | M | 0 |
SF 2 | SF 1/2 | SF 1/2 | S | 0 | M | 0 |
SF 1 | S | SF 1/2 | M | 0 | M | 0 |
SF 1/2 | S | 0 | M | 0 | /M | 0 |
S | M | 0 | M | 0 | M | 0 |
0 | M | 0 | M | 0 | M | 0 |
M | M | 0 | M | 0 | M | 0 |
Bei vier und mehr Schäden erfolgt immer eine Rückstufung in die Malus-Klasse M in Haftpflicht bzw. in die Null-Klasse für Vollkasko. Wie beim günstigeren Beitragssatz wird auch die Rückstufung auf einen höheren Beitrag bei der ersten Zahlung im folgenden Jahr vorgenommen. Beiträge sparen durch das Fahren von Zweitwagen, die auf eine andere Person zugelassen sind Bisher konnte ein Fahranfänger sein Fahrzeug über eine andere Person – z. B. den Vater oder die Mutter – versichern, um nicht mit dem Anfänger-Beitragssatz von bis zu 260 Prozent beginnen zu müssen, sondern mit dem Beitragssatz für Zweitwagen in Höhe von 120 oder 140 Prozent.
Später konnte der Beitragssatz auf den eigentlichen Fahrzeughalter übertragen werden. Dieses ist in der Regel bei vielen Gesellschaften sogar heute noch (!) möglich für Ehepartner, Eltern oder Kinder oder – bei häuslicher Gemeinschaft – auch für Enkelkinder oder Lebensgefährten. Doch diese Regeln können sich täglich ändern. Gesellschaften könnten auch danach fragen und im Vertrag festlegen, wer das Fahrzeug fährt. Oder einzelne Gesellschaften lassen irgendwann die Rabattübertragung nicht mehr zu.
Beiträge sparen durch vorgezogene Zulassung des ersten Wagens (evtl. auch Rückdatierung des Versicherungsbeginns)
Um einen günstigeren Beitragssatz zu erreichen, müssen Sie in der Regel ein volles Kalenderjahr – vom I. Januar bis zum 31. Dezember
– schadenfrei fahren. So empfiehlt sich – besonders für Fahranfänger
– schon bei der Entscheidung über den Termin des Autokaufs und der Zulassung des ersten Wagens Folgendes zu berücksichtigen:
• Haben Sie Ihren Führerschein neu gemacht oder besitzen Sie ihn noch keine drei Jahre, gelten Sie als so genannter Anfänger. Ihr Beitragssatz kann bis zu 260 Prozent betragen. Ein Beitragssatz von 100 Prozent kommt für Sie infrage, wenn Sie ein volles Kalenderjahr (1. 1. bis 31. 12.) schadenfrei gefahren sind. Falls Sie ein halbes Kalenderjahr (1. 7. bis 31. 12.) schadenfrei geblieben sind, sinkt Ihr Beitrag allerdings nur auf 120 bzw. 140 Prozent.
• Beginnt die Kfz-Versicherung am 1. Januar und bauen Sie in den folgenden zwölf Monaten keine Unfall, erhalten Sie im Jahr darauf den Beitragssatz von 100 Prozent.
• Wenn Sie sich nach dem 1. Januar, aber vor dem 1. Juli versichern und bis zum Jahresende schadenfrei fahren, erhalten Sie im Jahr darauf den Beitragssatz 120 Prozent.
• Versichern Sie sich aber nach dem 1. Juli, so fahren Sie das ganze nächste Jahr noch zum Anfängertarif von bis zu 260 Prozent.
So wäre es unvernünftig, als Anfänger sein Fahrzeug Mitte Januar oder Mitte Juli zuzulassen statt Ende Dezember oder Ende Juni. Da bei termingerechter Zulassung alle weiteren Beitragsvergünstigungen jeweils ein Jahr eher zum Tragen kommen, lohnt es sich, die Sparmöglichkeiten durch sinnvolle Terminierung der Kfz-Zulassung auszunutzen. Durch rechtzeitiges Anmelden seines ersten Wagens kann man auf Dauer weit über 500 Euro an Prämien sparen! Ähnliches gilt für die Zulassung eines ersten Fahrzeugs von Autofahrern, die ihren Führerschein bereits länger als drei Jahre besitzen, oder für Zweitwagenbesitzer. Diese beginnen mit einem Beitragssatz von 120 bzw. 140 Prozent, der sich nach einem schadenfreien zweiten Kalenderhalbjahr im folgenden Jahr auf 100 Prozent verringert, bei einer Zulassung nach dem 1. Juli aber erst im übernächsten Jahr. Auch hier kann man durch eine Zulassung des Erstfahrzeuges oder des Zweitwagens vor dem 1. Juli auf Dauer Hunderte von Euro sparen!
Haben Sie einen günstigen Termin für die Zulassung Ihres Wagens um ein paar Tage verpasst, versuchen Sie, ob sich Ihr Versicherungsunternehmen vielleicht auf eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns auf den 1. Januar oder 1. Juli einlässt. Beitrag sparen durch die Übernahme eines Schadenfreiheitsrabattes von anderen Personen Sie können in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen von Ehepartnern, Eltern, Kindern, juristischen Personen sowie Großeltern oder Lebensgefährten, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie diesen Wagen ständig gefahren haben, und wenn Sie für eine entsprechende Zeit bereits den Führerschein besitzen, also zumindest theoretisch den Rabatt erfahren haben können (was z. B. für Fahranfänger nicht möglich ist). Natürlich geht dann den anderen der Rabatt oder Beitragssatz verloren.