Für die KH-Versicherung enthält die KfzPflVV eine gesetzliche Bestimmung zum Geltungsbereich und zur Höhe des Versicherungsschutzes. Danach ist Versicherungsschutz in Europa sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (z. B. Kanarische Inseln), in der Höhe zu gewähren, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgesehen ist, mindestens jedoch in der in Deutschland vorgesehenen Höhe. Der räumliche Geltungsbereich kann durch vertragliche Vereinbarung ausgedehnt werden. Die vorstehenden Bestimmungen über die Höhe des Versicherungsschutzes sind dabei zu beachten.
Die Bestimmungen der KfzPflVV finden sich in den AKB wieder, wobei der Geltungsbereich auf die gesamte Kraftfahrtversicherung ausgedehnt wird. Für die Fahrzeug- und Kraftfahrtunfallversicherung ist jedoch vorgesehen, dass auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden können.
Aufgrund dieser Bestimmung kann ein VR mit dem VN beispielsweise vereinbaren, dass kein Kaskoversicherungsschutz in bestimmten Staaten (z.B. Russland) besteht.
Rechtsquellen
1 Welche Bedeutung haben das PflVG und die KfzPflVV für die
Kraftfahrtversicherung?
2 Was ist in den AKB und was ist in den TB geregelt? •
Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung
Der Student Gerd Daniels erscheint in einer Agentur der Proximus Versicherung und bittet um eine Versicherungsschutzbestätigung, da er eine zweimonatige Marokkorundreise während der Semesterferien unternehmen will.
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
KH-Versicherung mit unbegrenzter Deckung Teilkaskoversicherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung Besondere Vereinbarungen: keine
• Arbeitsauftrag
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