9. Beschreiben Sie den Geltungsbereich einer Krankheitskosten-Vollversicherung und einer Krankentagegeldversicherung nach den jeweiligen Musterbedingungen.
10. Welchen Geltungsbereich umfasst der Versicherungsschutz in der privaten Pflegepflichtversicherung?
Für Herrn und Frau Renner besteht bei der Proximus Krankenversicherungs-AG seit zwei Jahren eine Krankheitskosten-Vollversicherung, der die MB/KK 94 zugrunde liegen.
Gemeinsam mit seiner Frau unternimmt Herr Renner eine achtwöchige Fernreise nach Indien. In der ersten Urlaubswoche muss Frau Renner, nachdem sie in einen rostigen Nagel getreten ist, ambulant behandelt werden. Eine Fischvergiftung zwingt Herrn Renner in der vorletzten Urlaubswoche zu einem fünftägigen stationären Krankenhausaufenthalt. Die Rechnungen für beide Leistungsfälle wurden von Herrn Renner vor Ort beglichen. Er möchte wissen, ob diese Rechnungen erstattet werden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht für Familie Renner nicht.
Arbeitsauftrag
Prüfen Sie die Leistungspflicht des VR nach MB/KK 94. Begründen Sie Ihre Entscheidung.
Obliegenheiten
11. Der VN hat eine stationäre Krankenhausbehandlung nicht angezeigt. Welche
Folgen können sich aus dieser Obliegenheitsverletzung für ihn ergeben?
12. Bei der Bearbeitung eines Leistungsfalles stellen Sie am 05. Oktober 2008 fest, dass der VN Manfred Luchs bei der Antragstellung im Dezember 2004 ein Magen- Darm-Leiden schuldhaft nicht angezeigt hat. Eine arglistige Täuschung kann jedoch Herrn Luchs nicht unterstellt werden.
Kann der VR vom Vertrag zurücktreten (mit Begründung)?
13. Warum muss in der Krankentagegeldversicherung jeder Berufswechsel dem VR unverzüglich angezeigt werden?
14.Wann führt die Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten, die vom VN nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen sind, zur Leistungsfreiheit des VR?