Eine Krankenversicherung ist für jeden ein Muss. Als abhängig Beschäftigter sind Sie in Deutschland automatisch pflichtversichert. Wenn Sie selbstständig sind, besteht diese Versicherungspflicht nicht, Sie sollten sich dann aber unbedingt privat versichern. Neben diesen Varianten gibt es auch noch zahlreiche Zusatzversicherungen. Auch als Pflichtversicherter können Sie diese Zusatzleistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Was Sie bei der Krankenversicherung alles beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
In den gesetzlichen Krankenkassen sind insgesamt rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichert. Hauptaufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es laut Sozialgesetzbuch, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die gesetzliche Krankenversicherung ist entstanden aus den sogenannten Hilfskassen. Die erste gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 7. April 1876. Schon im Jahre 1881 verwirklicht Bismarck dann die Idee der Sozialversicherung, und zwei Jahre später, also 1883, war die Geburtsstunde der heutigen GKV, der Krankenversicherung der Arbeitnehmer.
Ein wesentliches Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Vielfältigkeit der Organisationsstrukturen. Es gibt acht Kassenarten und zurzeit 237 Krankenkassen, die bundesweit oder regional organisiert sind – durch Fusionen sinkt die Zahl jedoch. Es herrscht Wahlfreiheit der Patienten: Innerhalb der GKV kann jedes Versicherungsmitglied völlig frei von Berufs oder Betriebszugehörigkeiten die Krankenkasse frei wählen. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die sieben Angestellten-Krankenkassen, 17 Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK, regional), drei Arbeiter-Ersatzkassen, etwa 199 Betriebskrankenkassen (BKK, regional und bundesweit) und die 16 Innungskrankenkassen (IKK, regional und bundesweit). Außerdem gibt es neun Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional), die Knappschaft und die See-Krankenkasse (bundesweit). Die Ausgaben der GKV (2005: rund 143,5 Milliarden Euro) machen mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben im deutschen Gesundheitswesen aus. Die GKV stellt damit einen erheblichen Wirtschafts- und Wachstumsfaktor dar.
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, das heißt, sie verwalten ihre Geschäfte selbst nach den Regeln des Sozialgesetzbuches (SGB). Die Selbstverwaltung wird ausgeübt durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber, bei den Ersatzkassen nur durch Vertreter der Versicherten. Auf Bundesebene vertritt neuerdings ein Spitzenverband ihre Mitgliedskassen und deren Versicherte gegenüber der Politik, den Leistungserbringern und der Öffentlichkeit: der Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
Die GKV
Das Prinzip der GKV ist das Solidaritätsprinzip:
• Die monatlichen Beiträge richten sich nach der Höhe des Arbeitsentgelts.
• Die medizinische Versorgung ist für alle gleich.
• Die Beiträge richten sich nicht nach individuellem Risiko.
• Es gibt einen Risikoausgleich zwischen krank und gesund.
• Es gibt einen Solidarausgleich zwischen alt und jung.
• Die Versicherten haben eine lebenslange Mitgliedschaft.
In der GKV besteht ein Rechtsanspruch auf Leistung nach dem Gesetz, die versicherten Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip bezahlt. Das heißt: Die versicherte Person erhält eine Versichertenkarte zur Vorlage bei Arzt oder Klinik, dort wird unbar abgerechnet. Arbeitnehmer mit Gehalt unter der Jahreseinkommensgrenze (JAE) von 47700 Euro (2007) sind automatisch pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung.
Das System der GKV basiert auf dem Solidarprinzip. Das bedeutet: Die Finanzierung der GKV erfolgt durch Beiträge, deren Höhe sich nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen richtet. Dadurch gibt es im Grunde eine Umverteilung, sodass die wirtschaftlich besser gestellten für die wirtschaftlich schlechter gestellten Mitglieder mitbezahlen. Die Kassen bieten allen Versicherten unabhängig von Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen die Leistungen, die sie benötigen. Nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind zudem beitragsfrei mitversichert.
Der Beitrag für die Krankenversicherung richtet sich nach der Lohnhöhe des Versicherten bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, einem Höchstbetrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen diesen Beitrag gemeinsam auf. Alter, Geschlecht oder das gesundheitliche Risiko sind im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ohne Einfluss auf die Beitragshöhe.
Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen in der Regel nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen, ohne dass sie für diese Leistungen unmittelbar bezahlen müssen.
Private Krankenversicherung
Mit der Definition der privaten Krankenversicherung (PKV) sind zumeist die Angebote der privaten Versicherungswirtschaft zur Versicherung gegen Krankheiten gemeint. Die privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen bieten in sehr unterschiedlicher Art und Weise eine Absicherung gegen Krankheitskosten. Größter Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen: Die privaten Krankenversicherungsunternehmen nehmen nur Personen als Vertragspartner an, deren Bruttoeinkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze (2007: 47700 Euro) liegt. Darüber hinaus können auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte sich bei der PKV versichern.
Im Gegensatz zur GKV sind in der PKV die eigenen Familienmitglieder nicht kostenlos und automatisch mitversichert. Jeder Ehegatte oder jedes Kind muss sich mit einem eigenen Vertrag absichern, zum Teil auch unter ganz anderen Bedingungen als der Hauptgeldverdiener der Familie. Denn die Grundlage der Berechnung der Prämienhöhe ist ein persönliches Risikoprofil. Die monatlichen Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach Eintrittsalter, Geschlechtszugehörigkeit, aktuellem Gesundheitszustand und den gewählten jeweiligen Versicherungsleistungen. Damit unterscheidet sich die PKV grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ein anderer Unterschied für die Versicherten: In der PKV ist jeder Patient selbst Vertragspartner des Arztes, der Apotheke oder des Krankenhauses. Es gilt nicht das Sachleistungsprinzip – also Karte abgeben und sich ohne di-rekte Bezahlung behandeln lassen sondern das Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte schließt über jede Gesundheitsleistung vorher einen Vertrag und erhält eine an ihn gerichtete Rechnung für alle Leistungen, die er in An-spruch nimmt. Er tritt dann in geldliche Vorleistung und rechnet erst danach die angefallenen Krankheitskosten mit seiner Krankenkasse ab.
Seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird allerdings sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen umfassenden Gesundheitsschutz haben, das heißt: Es gibt ein Rückkehrrecht für alle ehemals privat Versicherten in einen Basistarif der letzten versichernden Kasse. Wer den Versicherungsschutz – aus welchen Gründen auch immer – verloren hat, wird wieder pflicht-krankenversichert. Dies gilt gleichermaßen in der gesetzlichen wie in der privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen können mit privaten Krankenversicherungsunternehmen kooperieren. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bedeutet das: Zu vergleichsweise günstigen Tarifen können sie Zusatzleistungen vereinbaren, die ihnen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ansonsten nicht zur Verfügung stehen.