Versicherungsformen
Einzel-Unfallversicherung
Als Einzel-Unfallversicherung bezeichnet man die Versicherungsform, bei der der Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche einer einzelnen Person zugeschnitten wird. Der Tarif für die Einzel-Unfallversicherung kennt u.a. die Tarifart Berufstätige mit zwei Gefahrengruppen und die Tarifart Kinder. Ferner ist er nach den angebotenen Versicherungsleistungen eingeteilt.
Nach den Zusatzbedingungen für die beitragsfreie Kinder-Vorsorge-Unfallversicherung gewährt der Versicherer den neugeborenen Kindern der versicherten Person einer Unfallversicherung beitragsfreien Versicherungsschutz für drei Monate nach Vollendung der Geburt. Der Versicherungsschutz verlängert sich um drei weitere Monate, wenn die Geburt während der ersten drei Monate angezeigt wird. Die Leistungsarten und ihre jeweilige Leistungshöhe sind in den Zusatzbedingungen fest definiert.
Standard-Unfallversicherung
Im Gegensatz zur Einzel-Unfallversicherung sind feste Summenkombinationen im Zusammenhang mit den Leistungsarten (Pakete) und feste Beiträge vorgesehen, um den Vertragsabschluss zu vereinfachen. In der Regel wird ein Einheitsbeitrag erhoben und keine Unterteilung in Gefahrengruppen vorgenommen.
Unfallversicherung zum Kindertarif (Kinder-Unfallversicherung)
Eine Kinder-Unfallversicherung kann für Kinder bis zum Alter von 17 Jahren nach dem Kindertarif abgeschlossen werden. Ein Elternteil ist gewöhnlich VN.
Beispiel für eine Kinder-Unfallversicherung:Invaliditätskapital (mit progressiver Invaliditätsstaffel U 500) | 100000,00€ |
Todesfallkapital | 5000,00€ |
Krankenhaustagegeld | 50,00€ |
Genesungsgeld | 50,00€ |
Besonderheiten der Kinder-Unfallversicherung:
• Die Kinder-Unfallversicherung wird zum vereinbarten Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres fortgeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach kann der VN wählen, ob der Beitrag nach dem Erwachsenentarif berechnet oder der bisherige Beitrag als Erwachsenen-Tarifbeitrag angesehen werden soll, bei entsprechender Herabsetzung der Versicherungssummen.
Der VR weist den VN rechtzeitig auf das Wahlrecht hin. Macht der VN von seinem Wahlrecht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres keinen Gebrauch, wird der Vertrag mit verringerten Versicherungssummen fortgesetzt.
• Bei Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme schädlicher Stoffe mitversichert. Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel.
Spanische VR versichern bei Kindern bis 14 Jahren auch Krankheiten wie Diphtherie, Scharlach, Masern, Pocken mit, wenn sie zur Invalidität oder zum Tode führen.
• Stirbt der VN, wird die Versicherung bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Der Tod des Versicherungsnehmers stellt insofern ein zusätzliches versichertes Risiko dar, für das aus den laufenden Beitragszahlungen der Versichertengemeinschaft eine Beitragsrückstellung gebildet werden muss.
Die Beitragsfreistellung bei Tod des Versicherungsnehmers gilt jedoch nur dann als versichert, wenn der Versicherungsnehmer bei Beginn des Versicherungsschutzes das 50. Lebensjahr (bei manchen VR das 60. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat, ferner die Versicherung nicht gekündigt war und der Tod des VN nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde. Diese Bestimmung soll Missbräuchen Vorbeugen.
Im Rahmen der Unfallversicherung zum Kindertarif bieten manche VR auch die Möglichkeit, für den Fall krankheitsbedingter Invalidität eine lebenslange Rentenzahlung zu vereinbaren (sog. Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung).
Familien-Unfallversicherung
In der Familien-Unfallversicherung werden die Familienmitglieder in einem Versicherungsschein versichert. Häufig sehen die Tarife feste Summenkombinationen mit einem einheitlichen Beitrag jeweils für Partner und Partnerin, Einzelpersonen und Kinder vor, die dann zur Familien-Unfallversicherung zusammengestellt werden.
Wird die Familien-Unfallversicherung individuell nach dem Tarif für die Einzel-Unfallversicherung gebildet, gewährt der Versicherer üblicherweise einen Familiennachlass auf die Beiträge.
Beispiel: Ehepaar mit einem Kind | ||||
Invaliditätskapital | Todesfallkapitel | Krankenhaustagegeld | Genesungsgeld | |
Partner und Partnerin je | 150 000,00€ | 15000,00€ | 40;00€ | 40,00€ |
Kind | 150 000,00 € | 5 000,00 € | 25,00€ | 25,00 € |
Wird ein weiteres Kind geboren, ist dieses zunächst im Rahmen der Zusatzbedingungen für die beitragsfreie Kinder-Vorsorge-Unfallversicherung zu den dort genannten Summen beitragsfrei versichert. Danach bedarf es einer Erweiterung des Versicherungsvertrages, wenn das Kind im Rahmen der Familienversicherung mit versichert sein soll.
Unfallversicherung 500 Plus-Lady
Diese Unfallversicherung bietet besonders preisgünstige Leistungen für alle Frauen bis 64 Jahre, gleichgültig ob sie berufstätig, Hausfrau, Schülerin, Studentin oder Auszubildende sind.
Bei Arbeitslosigkeit wird sogar Beitragsbefreiung gewährt. Invaliditätsleistungen werden nach der progressiven Invaliditätsstaffel (Modell U 500) abgerechnet.
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR)
Bei dieser Versicherungsform werden die eingezahlten Beiträge (Prämien), jedoch ohne die Ratenzuschläge bei unterjähriger Zahlung und ohne Versicherungssteuer , zurückerstattet, gleichgültig, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist oder nicht.
Folgende Vereinbarungen zur Prämienrückerstattung können unterschieden werden:
• Prämienrückerstattung nur bei Tod,
• Prämienrückerstattung bei Tod, spätestens nach Ablauf einer vereinbarten Dauer,
• Prämienrückerstattung bei Tod, spätestens nach Vollendung des 65.,60. oder 55. Lebensjahres.
Die Prämie wird zunächst auf der Grundlage einer Einzel-Unfallversicherung berechnet und dann mit einem Faktor vervielfacht, der sich nach dem Alter des Versicherten und der vorgesehenen Vertragsdauer bestimmt.
Der Anspruch auf Prämienrückgewähr kann in eine prämienfreie Kapitalversicherung umgewandelt und auch beliehen werden. Die Versicherungsform ist ferner mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Ein Vergleich mit der Kapital-Lebensversicherung, die eine Verbindung aus Versicherungs- und Sparvorgang darstellt, liegt nahe.
Das VAG sieht vor, dass für den Betrieb der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ein Verantwortlicher Aktuar zu bestellen ist, der die im VAG vorgesehenen Aufgaben eines Aktuars für diese Versicherungsform wahrzunehmen hat.
Hinweis: Das Geldwäschegesetz zieht die UPR-Versicherer in den Adressatenkreis der Mitwirkungspflichtigen dieses Gesetzes ein. Für die UPR-Versicherung gelten deshalb auch die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes, wie sie bereits im Zusammenhang mit der Lebensversicherung dargestellt wurden.
Gruppen-Unfallversicherung
Gruppenverträge sind Verträge, in denen durch einen VN und einen Versicherungsschein mehrere Personen versichert sind.
Rechtsgrundlage des Vertrages sind die AUB 2005 und die Zusatzbedingungen für
die Gruppen-Unfallversicherung.
Ein Gruppenvertrag kann abgeschlossen werden:
• mit einem Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer, entweder für Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes oder nur für Berufsunfälle mit und ohne Einschluss des Wegeunfalles oder nur für außerberufliche Unfälle,
• mit einem Verein zugunsten seiner Mitglieder gegen die aus der Vereinszugehörigkeit erwachsenden Unfallgefahren,
• zur Deckung einer vorübergehenden Gefahr (Sportveranstaltung, Ausstellung usw.),
• mit Firmen, Behörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften zugunsten einer Mehrheit von Personen gegen diejenigen Unfallgefahren, die diesen Personen aus einer Tätigkeit für den VN erwachsen können (z.B. ehrenamtliche Prüfer bei der Industrie- und Handelskammer, Aufsichtsratsmitglieder).
Man unterscheidet:
• Gruppen-Unfallversicherung ohne Namensangabe
Die zu versichernden Personen sind so zu bezeichnen, dass ein Zweifel über die Zugehörigkeit zu dem versicherten Personenkreis nicht entstehen kann.
Der VN leistet zunächst eine Beitragsvorauszahlung für die laufende Versicherungsperiode. Nach Aufforderung durch den VR ist die Höchstzahl der in jedem Monat versichert gewesenen Personen bekannt zu geben. Der VR erstellt dann die endgültige Beitragsabrechnung. Zu wenig gezahlte Beiträge sind nachzuentrichten, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
• Gruppen-Unfallversicherung mit Namensangabe
Ausscheidende Personen sind abzumelden, neu hinzukommende anzumelden. Bisher nicht versicherte Personen können angemeldet werden, wenn Beruf oder Beschäftigung die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen. Sie gelten von der Absendung der Anmeldung an als versichert.
Die Versicherung von Personen mit anderen Berufen oder anderer Beschäftigung bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Beiträge (Prämien) zur Gruppenversicherung sind im Vergleich zur Einzel-Unfallversicherung günstiger, da Betriebskosten eingespart werden können.
Nach dem Sondertarif A können öffentlich-rechtliche Körperschaften und private Vereinigungen ihre Organe, nach dem Sondertarif B eine Reihe von Vereinen sowie die freiwillige Feuerwehr und Sanitätskolonnen ihre Mitglieder gegen Unfall versichern.
Der Gruppen-Vertrag endet, wenn der Betrieb oder die Vereinigung aufgelöst wird. Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt nach Maßgabe der Zusatzbedingungen.
Sonstige Versicherungsformen
a) Freizeit-Unfallversicherung
Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird von dem Prinzip des umfassenden Schutzes rund um die Uhr und auf der ganzen Erde insoweit abgewichen, als die Versicherung nur Unfälle außerhalb des Berufes und des direkten Weges nach und von der Arbeitsstätte umfasst. Man spricht daher auch von einer Ausschnitts Versicherung.
b) Luftfahrt-Unfallversicherung
Die AUB 2005 schließen bestimmte Unfälle des Versicherten im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen vom Versicherungsschutz aus. Diese Unfälle sind Gegenstand der Luftfahrt-Unfallversicherung.
Folgende Versicherungsarten können unterschieden werden:
Namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung
Diese Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Unfälle des Versicherten als Luftfahrzeugführer oder Begleiter.
Sitzplatzversicherung sowie obligatorische Passagier-Unfallversicherung (OPUV)
Gemäß §50 Luftverkehrsgesetz sind Fluggäste von Luftfahrtunternehmen gegen Unfälle versichert. Die aus der obligatorischen Passagierunfallversicherung berechtigten Personen können ihre Ansprüche selbstständig geltend machen.
Spezialversicherungen für Flugzeugpersonal, Fallschirmspringer, Drachenflieger, Segelflieger usw.
Wegen des erhöhten Risikos werden diese Versicherungen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Luftpool, der eine Rückversicherungsgemeinschaft darstellt, betrieben.
Erwähnt sei noch die Boden-Unfallversicherung für Zuschauer.
Versicherungsformen
Sie sind Mitarbeiter/-in in einer Versicherungsagentur der Proximus Versicherung.
Der praktische Arzt Dr. Horst Deußen hat darum gebeten, ihm nach Ende der Sprechstunde eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) vorbeizubringen, da er seinen Zweitwagen wieder zulassen wolle.
Sie erscheinen in der Praxis und kommen in ein Gespräch mit dem Arzt. Dabei erfahren Sie, dass Herr Dr. Deußen weder für sich noch für seine Familienmitglieder eine Unfallversicherung hat.
Die Familie besteht aus der nicht berufstätigen Ehefrau, dem 17-jährigen Sohn Sven, der noch die Schule besucht, und dem dreijährigen Nesthäkchen Ilona, die bald in den Kindergarten kommt.
Leider haben Sie kein Tarifbuch dabei. Dennoch wollen Sie sich nicht die Chance entgehen lassen, den Arzt von der Notwendigkeit der Unfallversicherung zu überzeugen und ihm einen für sich und seine Familie geeigneten Versicherungsschutz anzubieten.
• Arbeitsauftrag
Nehmen Sie eine Risikoanalyse vor, deren Ergebnis stichwortartig festzuhalten ist.
Zeigen Sie anschließend in schriftlicher Form das Versicherungsschutzangebot auf, welches Sie dem Arzt im Gespräch unterbreiten würden.
Sie sind Mitarbeiter der Versicherungsagentur Hilmar Krause und nehmen den Anruf des Kunden Paul Klein entgegen.
Der Kunde schildert Ihnen am Telefon, dass sein 11-jähriger Sohn Michael als Mitglied im Alpenverein an Klettertouren für Jugendliche teilnimmt. Er möchte einen Beratungstermin vereinbaren, bittet aber jetzt schon um eine telefonische Vorabauskunft, wie das Unfallrisiko seines Sohnes ggf. durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt werden kann. Im Rahmen des Telefonats erfahren Sie ferner, dass der VN auch eine sechsjährige Tochter hat, die eine kleine Naschkatze sein soll und deshalb gerne beim Backen und Kochen in der Küche hilft.
• Kundenspiegel
Sie entnehmen am Bildschirm aus den gespeicherten Kundendaten, dass für die Familie noch keine Unfallversicherung bei Ihrer Gesellschaft besteht.
• Fragestellungen
Worauf würden Sie den Kunden in der jetzigen Beratungsphase schon besonders hinweisen und welche Versicherungsmöglichkeiten könnten Sie ihm jetzt schon grundsätzlich aufzeigen?
Wie ist es möglich, dass in der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr die gezahlten Beiträge bei Tod oder Ablauf zurückerstattet werden und zusätzlich eine Gewinnbeteiligung des Versicherten vorgesehen ist, nachdem zuvor aus den Beiträgen die eingetretenen Versicherungsfälle bezahlt und die Kosten des Versicherers gedeckt worden sind?
Eine Vertriebsgesellschaft möchte ihre Reisenden während der Reisetätigkeit unfallversichert wissen. Stellen Sie die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten dar.
Das Vorstandssekretariat der Nord-Maschinenwerke AG stellt folgende Anfrage: Unser neues Vorstandsmitglied, Herr Dr. Peter Mersmann, wird bei Geschäftsreisen sowohl mit den Linienflugzeugen der großen Fluggesellschaften als auch mit dem firmeneigenen Flugzeug, das er dann selber führt, fliegen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Versicherungsschutz aus der Unfallversicherung für unser neues Vorstandsmitglied nach den AUB 2005 bei diesen Flügen besteht und wie der gegebenenfalls fehlende Versicherungsschutz versichert werden kann.
• Arbeitsauftrag
Verfassen Sie das Antwortschreiben an die Nord-Maschinenwerke AG.
Sie sind Mitarbeiter in einer Versicherungsagentur der Proximus Versicherung und nehmen den Anruf des Kunden Herbert Baier entgegen.
Herr Baier schildert Ihnen, dass sein Sohn Markus bald volljährig wird und kurz vor dem Abitur steht. Er möchte wissen, ob die für seinen Sohn bestehende Unfallversicherung zu den vereinbarten Bedingungen fortgeführt werden kann, bis sein Sohn die Schulausbildung und das anschließende Studium beendet hat. Ferner möchte er erfahren, was mit der Unfallversicherung passiert, wenn er als Vater vorzeitig sterben sollte, und ob die Unfallversicherung auch für Unfälle in der Schule leistet.
Sie vereinbaren mit Herrn Baier, dass Sie ihn später noch einmal anrufen werden, um die gewünschte Auskunft zu erteilen, da Sie sich zuvor über die Vertragsdaten informieren wollen.
• Auszug aus dem Vertragsspiegel
Unfallversicherung zum Kindertarif Versicherte Leistungen:
Invaliditätskapital (mit progressiver Invaliditätsstaffel U 350): 75000,00€ Todesfallkapital: 5000,00€
Krankenhaustagegeld: 20,00€
Genesungsgeld: 20,00€
Versicherte Person: Markus Baier VN: Herbert Baier, geb. 10. Mai 1965
• Arbeitsauftrag
Stellen Sie stichwortartig zusammen, welche Auskünfte Sie Herrn Baier bei Ihrem telefonischen Rückruf geben wollen.