Wichtig für Immobilienbesitzer
Diese Versicherung hat hohe Priorität für Plaus- und Grundbesitzer, die Wohnraum vermieten, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Verkehrssicherungspflicht heißt das Zauberwort bzw. genauer das Damoklesschwert für die Eigentümer. Konkret bedeutet das, dass Sie in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück Gefahren für andere vermeiden müssen. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört das Streuen der Gehwege bei Schnee und Eis ebenso wie ausreichende Beleuchtung oder die frühzeitige Beseitigung von baulichen Mängeln wie beschädigten Treppen, Geländern und Gehwegplatten. Nicht immer geht alles gut. Falls etwas passiert, kommt beim selbstbewohnten Einfamilienhaus in der Regel die Privathaftpflichtversicherung auf. Bei Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken dagegen zahlt sie nicht. Hier sollte zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch bei selbstbewohnten Eigentumswohnungen ist sie meist empfehlenswert. Denn das Gemeinschaftseigentum, das Ihnen zusammen mit anderen Eigentümern gehört, ist normalerweise nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. In diesen Fällen wird meist über den Verwalter eine gemeinsame Versicherung für alle Eigentümer abgeschlossen. Unterschiedlich ist die Situation, wenn Sie in Ihrem Einfamilienhaus einzelne Zimmer oder eine Einliegerwohnung vermieten. Bei einigen Privathaftpflichtversicherungen wie z.B. dem BdV-Gruppenvertrag sind diese beitragsfrei mitversichert. Bei anderen Anbietern müssen Sie dafür teilweise einen geringen Zuschlag zahlen. Die Flöhe der Beiträge hängt ab von der Zahl der Wohnungen, der Wohnfläche und der Jahresmiete. Bei unbebauten Grundstücken wird die Größe zugrunde gelegt. Einige Privathaftpflichtversicherungen schließen eine bestimmte Anzahl von unbebauten Grundstücken beitragsfrei ein. Je 1.000 Euro Jahresmiete müssen Sie bei einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro mit Beiträgen ab 3,18 Euro (BdV-Gruppenvertrag) rechnen. Weitere günstige Anbieter bei einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal sind:
• Asstel, Cosmos, Europa, Gothaer, Grundeigentümer, Haftpflichtkasse Darmstadt, HDI-Gerling, Helvetia, Ostangler
→ Denken Sie daran, Änderungen der Miethöhe Ihrem Versicherer zu melden. Sie sind als Hausbesitzer auch dann in der Pflicht, wenn Sie die Reinigung und Verkehrssicherung auf andere Personen wie Mieter oder Verwalter übertragen.
→ Schließen Sie eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ab.