Eine Hausratversicherung braucht eigentlich jeder, der eine eigene Wohnung oder einen eigenen Haushalt hat. Durch ein Feuer können Sie Ihr ganzes Hab und Gut verlieren – ein großer finanzieller Verlust, der, wenn Sie nicht versichert sind, wohl kaum durch eigene finanzielle Mittel auszugleichen ist. Die Versicherung zahlt in diesem Fall das notwendige Geld, um den Hausrat wiederzubeschaffen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld. Versichert sind auch Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, soweit diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen, in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat, motorgetriebene Geräte (wie z.B. Rasenmäher); Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen;
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen.
Die genannten Sachen sind auch versichert, soweit sie fremdes Eigentum sind. Nicht versichert sind Gebäudebestandteile. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. Dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Räumen versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Befinden sich also in solchen Räumen Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die einem Beruf oder Gewerbe dienen, dann sind sie über die Hausratversicherung nicht mitversichert.
Außenversicherung: Hausratgegenstände sind nicht nur in der Wohnung versichert, sondern – bis zu zehn oder 20 Prozent der Versicherungssumme – auch auf Reisen (europaweit nach VHB 84, weltweit nach VHB 92, bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens bis zu 20000 Euro), im Hotel, bei Bekannten und Verwandten, vorübergehend (das heißt bis zu drei oder bis zu sechs Monaten) auch in einer Zweitwohnung oder in einem Ferienhaus. Sachen von Familienangehörigen, die auswärts wohnen, aber keinen eigenen Haushalt führen (z. B. Azubis, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende), sind ständig mitversichert. Über eine Hausratversicherung werden versicherte Sachen entschädigt, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
Ein Einbruchdiebstahl liegt nur dann vor, wenn der Dieb ein Hindernis überwunden hat (Aufbrechen, Einsteigen) und in ein Gebäude eingedrungen ist. Mitversichert ist auch ein Diebstahl mit falschen oder so genannten Nachschlüsseln, aber nicht der einfache Diebstahl. Leitungswasserschäden sind solche Schäden an Hausratgegenständen, die durch Wasser entstanden sind, das bestimmungswidrig aus Wasserleitungen ausgetreten ist. Als Wasserleitung werden auch die zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage angesehen. Sturmschäden an Hausratgegenständen (!) sind in der Regel nur versichert, wenn sie mindestens bei Windstärke 8 entstanden sind. Definitionen der versicherten Sachen und Gefahren finden Sie unter bundderversicherten*de/Versbedingungen/htmlhausrat/ default.htm.