1. Prüfen Sie, ob der Hausratversicherer leistungspflichtig ist:
a)Unbekannte Täter legen im Hausflur Feuer. Rauch und Ruß dringen in die Wohnung des Mieters ein und verschmutzen Wände, Decken und Möbel,
b)Der Weihnachtsbaum gerät in Brand, während der VN (Mieter) mit seiner Familie im Nebenzimmer zu Tisch sitzt. Die Gardine wird zerstört und der vom Vermieter ein- gebrachte Teppichboden durch die brennend herabfallende Gardine angesengt.
c)Ein brennendes Holzstück spritzt aus dem offenen Kamin und verfängt sich in der Jacke des VN. Noch ehe das Glutstück beseitigt werden kann, ist ein Loch in Größe einer Fingerkuppe in der Jacke entstanden. Daraufhin ist die Glut erloschen.
d)Durch einen plötzlichen Fallwind im Kaminzug werden die Flammen kurzfristig über die Herdstelle gedrückt. Wäsche, die vor dem Kamin zum Trocknen aufgestellt wurde, fängt dadurch Feuer und verbrennt.
e)Durch Brand in der Nachbarwohnung entsteht ein Kurzschluss. Die Tiefkühltruhe in der Wohnung des VN fällt aus und der gesamte Inhalt verdirbt.
f)Die Feuerwehr schlägt eine Scheibe ein, um an den Brandherd in der Küche zu
gelangen.
g)Wertvolle Geräte der Unterhaltungselektronik werden aus dem Wohnzimmer auf die Straße getragen, um sie vor Ruß und Löschwasser zu bewahren. Dabei fällt eines der Geräte in der allgemeinen Hektik zu Boden und wird beschädigt.
h)Ein Unbekannter entwendet im unbewachten Augenblick eines der vor dem
Brand geretten Geräte.
i)Löschwasser gelangt in die Nachbarwohnung und hinterlässt Wasserflecken an den Möbeln und an der vom Mieter eingebrachten Holzdecke.
j)Durch plötzlichen Durchzug wird eine Gardine gegen eine brennende Kerze geweht. Die Kunstfasern der Gardine verschmelzen durch die Berührung mit der offenen Flamme.
k)Durch Kurzschluss verschmort die Wicklung des Transformators einer Halogenleuchte.
l) Ein plötzlicher Fallwind im lodernden offenen Kamin weht Ruß auf diverse Hausratgegenstände. Ein beschmutztes Seidenkissen kann nicht mehr gereinigt werden.
m)Die vom Wohnungseigentümer nach den Maßen seiner Küche geplante und individuell gefertigte Küche, für die er auch das Risiko trägt, wird durch den unerwartet in Brand geratenen Pfanneninhalt teilweise beschädigt.
n)Ein beim VN vorübergehend in Obhut gegebener Wellensittich erstickt an dem Rauch, der bei einem Brand in der Nachbarwohnung entstanden und in die Wohnung des VN gezogen ist.
2. Bei unserem Versicherungsnehmer, der eine Eigentumswohnung besitzt, hat es in der Küche gebrannt. Er will nun wissen, ob die folgenden Schäden durch seine Hausratversicherung gedeckt sind:
a)Die vom Vorbesitzer der Eigentumswohnung individuell geplante und fest eingebaute Küche, die der VN beim Kauf übernommen hat, wird stark beschädigt.
b)Ein Handmixer, den der VN beim Nachbarn ausgeliehen hatte, ist zerstört worden:
c)Ruß und Rauch sind durch die Wohnung gezogen und haben u. a. alle Gardinen sowie die Polstermöbel verschmutzt.
d)Die Markise über dem Balkon, die schon bei Erstbezug der Wohnung vorhanden war, ist durch das Gemisch von Ruß und Löschwasser derart verschmutzt worden, dass der Bezug ausgetauscht werden muss.
e)Der Brand hat einen Kurzschluss im elektrischen Stromnetz verursacht, woraufhin die Tiefkühltruhe ausgefallen und der gesamte Inhalt verdorben ist.
f)Der vom Wohnungseigentümer eingebrachte Parkettfußboden, mit dem er den bei Kauf vorhandenen Teppichfußboden ausgetauscht hat, ist durch Löschwasser aufgeguollen.
3.Blitzschlag
Stellen Sie fest, ob die folgenden, durch einen Blitzschlag verursachten Schäden in der Hausratversicherung versichert sind:
a)Der Blitz schlägt in den Dachstuhl eines Einfamilienhauses ein. Die Dachsparren geraten in Brand. Auf dem Boden abgestellte Gartenmöbel erleiden Ruß- und Sengschäden.
b)Der Blitzschlag im Dachstuhl hat zu einer Überspannung im Stromnetz des Hauses geführt. Die Elektronik des Personalcomputers wird zerstört.
c)Ein Blitz ist in das Nachbarhaus eingeschlagen und hat zu einem Stromausfall in der Siedlung geführt. In der Tiefkühltruhe des VN verderben die eingelagerten Vorräte.
d)Der Blitz schlägt in die Fernsehantenne auf dem Dach ein. Das im Wohnzimmer stehende und an die Antenne angeschlossene Fernsehgerät wird zerstört.
e)Das elektromagnetische Kraftfeld eines vorbeiziehenden Gewitters hat kurzfristig zu einer Überspannung im Stromnetz geführt. Die Musikanlage wird dadurch beschädigt.
1.Unser Versicherungsnehmer, der Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentumswohnanlage ist, schickt folgende Schadenmeldung:
Am Freitag, den 13. April d. J. kam es zu einem heftigen Gewitter. Gegen 16.30 Uhr ist ein Blitz in meine Satellitenschlüssel, die mit dem Einverständnis der übrigen Wohnungseigentümer auf dem Dach montiert wurde und die mein Alleineigentum ist, eingeschlagen. Die Satellitenschlüssel ist vollständig zerstört worden. Ferner muss ich feststellen, dass mein Satellitenrecorder und mein Fernsehgerät nicht mehr funktionieren. Ich vermute, dass sie durch Überspannung beschädigt wurden. An den Wänden ist deutlich erkennbar, dass unter Putz hegende Elektrokabel geschmort haben; denn die Tapeten weisen dunkle Spuren an den betreffenden Stehen auf. Mit der Schadenbeseitigung werde ich einen Fernsehfachbetrieb, einen Elektrofachbetrieb und einen Malermeister beauftragen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob die Schäden durch meine Hausratversicherung gedeckt sind.
2.Explosion/Implosion
Prüfen Sie, ob die nachstehenden Schäden durch die Hausratversicherung gedeckt sind:
a)Durch die Explosion in der nahe gelegenen Fabrik werden die Fensterscheiben eines Wohngebäudes eingedrückt. Umherfliegende Glassplitter verursachen Schäden an den Möbeln und Innentüren der Wohnung.
b)Der Deckel eines Schnellkochtopfes wird mit explosionsartigem Knall vom Topf geschleudert, da das Überdruckventil nicht geöffnet hat. Die vom VN montierte Ablufthaube über dem Herd wird zertrümmert und die Küchendecke durch den Topfinhalt befleckt.
c)Der VN ist Liebhaber guter alter Weine. Eine der Weinflaschen explodiert wegen Übergärung. Durch den dabei frei werdenden Druck fällt eine besonders teure Rotweinflasche aus dem Regal und zerschellt auf dem Boden. Der Rotwein dringt in die offenporigen Fußbodenfliesen ein und hinterlässt große Flecken.
d)Der sechsjährige Sohn des VN hat das Fernsehgerät unbemerkt sehr nahe an den brennenden Kamin geschoben. Durch die Strahlungshitze implodiert die Bildröhre. Umherfliegende Splitter beschädigen die Ledersessel, den Couchtisch und die hochwertigen Tapeten.
e)Durch eine undichte Gasleitung im Keller strömt unbemerkt Gas aus. Als der Heizungsbrenner wieder automatisch einschaltet, kommt es zur Explosion. Der Heizungskessel wird deformiert und die Tür zum Heizungskeller eingedrückt. Sie schleudert gegen Regale mit Lebensmittelvorräten und sonstigem im Keller gelagertem Hausrat. Die Regale, die Lebensmittelvorräte und der weitere Hausrat werden beschädigt, teilweise sogar vollständig zerstört.
3.Luftfahrzeuge
Leistet der Hausratversicherer für folgende Schäden?
a)Als der VN nach Hause zurückkehrt, muss er feststellen, dass ein Modellflugzeug gegen ein Fenster gelenkt wurde, dieses durchschlagen hat und in der dabei zerrissenen Gardine hängen geblieben ist.
b)Ein Düsenjäger durchbricht die Schallmauer. Durch die Lufterschütterung fällt eine wertvolle Vase aus dem Regal und zerbricht.
c)Bei einem Heißluftballonflug verliert die Mannschaft einen Sandsack. Dieser durchschlägt die vom Mieter am Balkon angebrachte Markise und zerstört den Balkontisch.
4.Die von einem Tüftler gebastelte Rakete durchschlägt das Fenster einer Mansardenwohnung, in der Hausrat beschädigt wird. Der Täter kann nicht ermittelt werden.
Nehmen Sie zur Leistungspflicht des Hausratversicherers Stellung.
5.Ein einmotoriges Sportflugzeug versucht infolge Treibstoffmangels eine Notlandung. Dabei streift es einen Baum und stürzt in den Garten des Einfamilienhauses, dass unser VN langfristig gemietet hat. Umherfliegende Flugzeugteile gelangen durch die zu Lüftungszwecken offen stehende Terrassentür direkt ins Wohnzimmer und beschädigen diverse Möbel. Ein Raumteiler, den der VN nach den Raummaßen durch einen Schreiner hat anfertigen lassen und für den er das Risiko trägt, wird aus seiner Verankerung gerissen. Ferner wird die Fernsehantenne, die der Vermieter für den Mieter angebracht hat, durch ein Wrackteil des Flugzeugs umgeknickt.
Der VN will wissen, welche der Schäden durch seine Hausratversicherung gedeckt sind.
6.Einbruchdiebstahl/Beraubung
Prüfen Sie, ob die Hausratversicherung im Rahmen der versicherten Gefahr Einbruchdiebstahl leistungspflichtig ist.
a)Unbekannte brechen den zur Mietwohnung gehörenden Kellerraum auf und entwenden das dort abgestellte Fahrrad des VN.
b)In der zur Wohnung gehörenden Garage wird eingebrochen und ein im Auto liegender Mantel der Frau des VN entwendet.
c)Die Eingangstür zum Mehrfamilienhaus steht zufällig offen. Diese Gelegenheit nutzen Diebe und gehen ins Haus. Die Tür zur Wohnung des VN öffnen sie mit einem Dietrich. Sie entwenden die Musikanlage und nehmen 25,00€ Bargeld aus einer Geldkassette, auf der der Schlüssel steckte.
d)Die ehemalige Hausangestellte des VN dringt mit einem nachgemachten Schlüssel in dessen Wohnung ein und entwendet den Schmuck. Den Nachschlüssel hat sie seinerzeit heimlich anfertigen lassen, als sie noch für den VN arbeitete und ihr ein Hausschlüssel für den Wohnungszugang ausgehändigt worden war.
e)Unbekannte brechen das geparkte Auto des VN auf und entwenden den im Wagen liegenden Mantel.
f)Ein Unbekannter klingelt an der Wohnungstür und fragt, ob man ihm einen Geldschein gegen Kleingeld wechseln könne, da er die Parkuhr vor dem Haus bedienen möchte. Während die Versicherungsnehmerin Kleingeld holt, entwendet der Unbekannte den an der Garderobe hängenden Pelzmantel und verschwindet.
g)Wie würden Sie den Fall f) beurteilen, wenn die Versicherungsnehmerin genau in dem Moment zurückkehrt, als der Dieb den Pelzmantel von der Garderobe nimmt, und der Täter sich jetzt mit erfolgreicher Gewalt der Wegnahme des Diebesgutes widersetzt?
h)Der VN trägt ein Fernsehgerät aus der Wohnung zu seinem Auto, um es zur Reparatur zu bringen. Er kann deshalb nicht sofort die Wohnungstür hinter sich verschließen. Die Gelegenheit nutzt ein Unbekannter, der sich im Treppenhaus befindet, um in die Wohnung zu huschen. Während der Abwesenheit des VN sammelt er Wertgegenstände in der Wohnung ein und wartet dann hinter einem Vorhang, bis der VN zurückkehrt. Später schleicht er sich heimlich aus der von innen leicht zu öffnenden Wohnung mit dem Diebesgut fort.
i)Beim Verlassen seiner Stammkneipe wird der VN von hinten angefallen. Er kann sich wehren und merkt nicht, dass gleichzeitig sein Hausschlüssel aus der Jackentasche entwendet wurde. Nach dem Überfall kehrt der VN in die Gaststätte zurück, um die Polizei zu informieren. Viel zu spät bemerkt er, dass der Hausschlüssel fehlt. Zwischenzeitlich haben die Täter in seiner Wohnung Schmuck, Geld und ein Radio gestohlen.
k)Wie würden Sie den Fall i) beurteilen, wenn der Hausschlüssel dem VN unbemerkt an der Theke seiner Stammkneipe aus der Tasche gezogen worden ist?
l)Bei dem in Fall k) erwähnten Schlüsseldiebstahl wurde auch die Geldbörse unbemerkt aus der Gesäßtasche entwendet.
m)Bei seiner Heimkehr muss der VN feststellen, dass seine Frau durch einen Einbrecher als Geisel genommen wurde. Der Täter verlangt, dass der im Haustresor befindliche Schmuck herausgegeben wird und der VN am Bargeldautomaten Bargeld zieht, um es ihm auszuhändigen.
n)Der VN wird nachts nach dem Verlassen seines Autos gezwungen, die mitgeführte Aktentasche herauszugeben. Andernfalls drohen die Täter damit, das Auto zu zerbeulen.
a) Beim VN klingelt es an der Tür. Als er öffnet, sieht er sich zwei maskierten Männern gegenüber. Diese drängen ihn in die Wohnung und verlangen die Herausgabe des Bargeldes. Die zu Besuch weilenden Eltern des VN, die in einem Altersheim leben und keine eigene Hausratversicherung haben, kommen ebenfalls zu Schaden. Dem gebrechlichen Vater wird eine Armbanduhr abgenommen. Der Mutter, die rechtzeitig flüchten und sich im Bad einschließen konnte, wird der Inhalt der Handtasche weggenommen.
7.Vandalismus
Prüfen Sie, ob der Hausratversicherer in folgenden Fällen leistungspflichtig ist:
a)Der VN öffnet die Tür nachdem es geklingelt hat. Ein Unbekannter stößt ihn zur Seite und dringt in die Wohnung ein. Da er kein Bargeld findet, stößt er wütend den Fernsehapparat um und verschwindet sofort wieder.
b)Der Ex-Ehemann bricht nachts in die ehemalige gemeinsame Wohnung ein und besprüht aus Rache alle Möbel mit Farbe.
c)Diverse Möbel in der Wohnung des VN werden mit Farbe besprüht, nachdem sich der bzw. die Täter Zugang zur Wohnung durch Aufstemmen der Wohnungstür verschafft haben. Der VN kann nicht den Verlust irgendwelcher Sachen feststellen.
d)Fallvariation: Der Täter ist in die offen stehende Wohnung eingeschlichen, als die Versicherungsnehmerin zum Briefkasten im Hausflur gegangen ist. Er verbirgt sich und wartet, bis sie zurückgekehrt ist. Dann durchsucht er einen Raum, in dem sich die Versicherungsnehmerin gerade nicht befindet. Aus Verärgerung darüber, dass er nicht fündig wird, besprüht er diverse Möbel mit einer Farb- spraydose und verschwindet dann heimlich aus der Wohnung.
e)Auf einer Party erscheinen plötzlich angetrunkene ungebetene Gäste. Da man ihnen kein Bier geben sondern sie des Hauses verweisen will, demolieren sie Hausrat.
f)Übermütige Jugendliche werfen mehrere Schneebälle durch ein zum Lüften geöffnetes Fenster in die Wohnung. Das schmelzende Schneewasser richtet Wasserschäden am Hausrat an.
g)Unbekannte brechen die Haustür eines Mietshauses auf und werfen Farbbeu- tel gegen die Wohnungstür eines Mieters, von dem sie glauben, dass er für die Anzeige von Falschparkern vor dem Haus verantwortlich sei.
8.Leitungswasser
Leistet die Hausratversicherung?
a)Abwasser tritt aus der Dusche in der Parterrewohnung eines Mieters aus und läuft in die Wohnung, da sich das Abflussrohr an einer Krümmung im Keller zugesetzt hat. Der vom Mieter anstelle des PVC-Bodens eingebrachte Teppichboden und Furniere im Sockelbereich der Möbel werden beschädigt.
b)Das Rohrsystem im Durchlauferhitzer ist korrodiert. Heißes Wasser tritt aus und beschädigt die Badezimmermöbel.
c)Durch sintflutartige Regenfälle kommt es zu einer Überlastung des Kanalsystems. Das Wasser drückt zurück und verursacht eine Kellerüberschwemmung. Die im Keller abgestellte, aber noch voll funktionsfähige Stereoanlage wird zerstört.
d)Ein Bruch im Abwasserleitungsrohr beim Nachbarn des Doppelhauses bleibt unbemerkt, sodass Erdreich mit fortgeschwemmt wird. Im weiteren Verlauf kommt es zu einem Senkungsriss in der Haushälfte des VN. Das Abwasser dringt ein und beschädigt diversen Hausrat.
e)Die Kühlflüssigkeit der Tiefkühltruhe tritt infolge Leitungskorrosion aus und zerstört den Tiefkühltruheninhalt.
f)Ein Besucher beim VN, der nachts die Sanitäreinrichtungen aufsucht, öffnet das Fenster des Gäste-WC’s zu Lüftungszwecken und vergisst es später wieder zu schließen. Strenger Nachtfrost führt dazu, dass das Wasser in den Geruchsverschlüssen der Abflüsse gefriert und die betroffenen Sanitärobjekte zerstört. Das Gäste-WC wurde vom VN als Mieter eingebracht.
9.Sturm/Hagel
Prüfen Sie, ob die folgenden Schäden versichert sind:
a)Unerwartet aufkommender stürmischer Wind (nach der Beaufort-Skala) beschädigt die vom VN auf dem Balkon seiner Mietwohnung angebrachte Markise, noch ehe sie vollständig eingefahren werden konnte.
b)Durch einen heftigen Sturm wird Schnee in das Abluftrohr der Küche geweht. Er taut dort und fließt als Wasser in die Dunstabzugshaube, wodurch der Lüftungsmotor zerstört wird.
c)Sturm drückt ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch kann Regen eindringen, der in der Wohnung befindliche Möbel beschädigt.
d) Ein Sturmtief bringt eine Lawine am Urlaubsort des VN zum Absturz. Der gemietete Ferienbungalow wird mit dem im Haus deponierten Reisegepäck verschüttet.
10.Nicht versicherte Schäden
Prüfen und begründen Sie, ob die nachfolgenden Fälle vom Versicherungsschutz der Hausratversicherung erfasst oder nicht erfasst werden:
a)Dem VN wird in einer Einkaufspassage das Handy entrissen, als er gerade telefoniert. Er versucht, hinter dem Täter herzulaufen, bleibt jedoch mit seiner Jacke an einem Regal hängen. Der Täter kann in der Menschenmenge untertauchen und entkommen.
b)Die Putzfrau stößt versehentlich den Putzeimer um. Das ausfließende Wasser beschädigt Möbel im Sockelbereich.
c)Beim ausgelassenen Spielen zerstören Kinder versehentlich eine Glasseite des Aquariums. Das Wasser läuft auf den Parkettboden, den der VN als Mieter anstelle • des Teppichfußbodens hat einbauen lassen und hinterlässt hässliche Flecken. Ferner wird ein Ledersofa erheblich durch das austretende Wasser in Mitleidenschaft gezogen. Die aus dem Aquarium ausgespülten Fische verenden.
d)Infolge Schneesturms hat sich Schnee vor der Terrassentür aufgetürmt. Dort beginnt er zu tauen und läuft durch die Türritzen ins Innere. Ein chinesischer Seidenteppich trägt irreparable Flecken davon.
e)Wasserdampf aus einem Dampfkochtopf, der unbemerkt bleibt, löst ein Furnier am Küchenschrank.