Hausübergabevertrag mit Pflegeverpflichtungen
Die in einem notariellen Hausübergabevertrag neben weiteren Gegenleistungen vereinbarte Pflegeverpflichtung des Übernehmers mit einer (subsidiären) Kostentragungspflicht im Falle der Krankheit oder Behinderung des Übergebers schließt auch die ungedeckten Kosten einer vollstationären Pflege ein, hinsichtlich des Umfangs die der Verpflichtung allerdings nur innerhalb der für gegenseitige Verträge maßgebenden und aus dem Äquivalenzprinzip folgenden Schranken des § 242 BGB. Hier ist also der Wert des übertragenen Grundstücksanteils maßgebend.
(Oberlandesgericht Koblenz, 16.01.98, AZ: 10 U 14/94)
Pflegeversicherung muss nicht für Toilettenpapier zahlen
Toilettenpapier und Einmalwaschlappen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und müssen nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil entschieden. Beide Hygieneartikel seien von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung ausgenommen, auch ohne dass dies im Gesetz ausdrücklich geregelt sei, urteilte das BSG. Geklagt hatte eine teilweise gelähmte Patientin, die feuchtes Toilettenpapier und Wegwerfwaschlappen für die tägliche Pflege nutzt. (Bundessozialgericht, AZ: B 3 P 15/01 R)