Eine Insassen-Unfallversicherung ist unnötig. Bestehende Policen sollten Sie kündigen. Die Insassen-Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Mitfahrer bei einem Unfall geschädigt werden. Seit 2002 zahlt jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn die Insassen des eigenen Autos berechtigte Ansprüche gegen den Fahrer oder Fahrzeughalter haben. Nicht mit einbezogen ist der Fahrer selbst. Für ihn sollte zusätzlicher Versicherungsschutz über eine private Unfallversicherung bestehen, da hierüber 24 Stunden am lag Versicherungsschutz besteht. Noch besser ist hier der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese zusätzlich bei Krankheit leistet.
Diese Ausführungen gelten gleichfalls für eine Fahrer-Unfallversicherung, die heute gern von Kfz-Versicherungen als Ersatz für die Insassen-Unfallversicherung angeboten wird. Eine Fahrer-Unfallversicherung sollte nur abgeschlossen werden, wenn keine private Unfallversicherung besteht und/oder abgeschlossen werden kann. Bitte beachten Sie, dass nur für die Zeit hinterm Lenkrad Versicherungsschutz besteht.