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Jahresabschluss im Versicherungskonzern – detailliertere Information

Neben den Unternehmensabschlüssen kommt in der Versicherungswirtschaft auch den Jahresabschlüssen von Versicherungskonzernen (Konzernabschlüsse) eine wachsende Bedeutung zu. Unter einem Konzernabschluss ist ein konsolidierter Jahresabschluss im Sinne von diesem Versicherung-Artikel zu verstehen, der die Einzelabschlüsse aller Konzern unternehmen zusammenfasst und damit ein realistisches Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns liefert.

Die Hauptursachen für die wachsende Bedeutung solcher Konzernabschlüsse in der Versicherungswirtschaft sind:
• Charakter des Versicherungskonzerns als wirtschaftlicher Einheit: Praktisch alle relevanten Versicherungsunternehmen gehören einem Konzern an; diese Versicherungskonzerne als „verhinderte Allspartenversicherer“ sind mittlerweile zu den eigentlichen Akteuren auf den Versicherungsmärkten geworden. Hintergrund dieser Entwicklung ist das Spartentrennungsgebot des VAG.
• Shareholder-Interessen: Da sich die Tochterunternehmen eines Versicherungskonzerns häufig im Alleinbesitz der Muttergesellschaft befinden, tritt allein diese Muttergesellschaft auf den Kapitalmärkten auf; ihr gilt folglich das Hauptinteresse der Analysten, Anteilseigner und Rating-Agenturen. Verstärkt wird dieser Effekt durch die zunehmende Internationalisierung vieler Versicherungskonzerne. Anders die Versicherungsnehmer: Ihr Augenmerk richtet sich primär auf die Spartenunternehmen, mit denen sie Vertragsverhältnisse unterhalten.
• Genereller Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung: Speziell infolge der Bildung globaler Märkte sind auch in Deutschland Tendenzen zu beobachten, die in anderen Ländern übliche Betonung von Konzernabschlüssen gegenüber Einzelunternehmensabschlüssen zu übernehmen. Kernstück dieses Paradigmenwechsels ist ein wachsendes Informationsinteresse an Konzernen als Ganzes, Detailinformationen über Tochterunternehmen treten in den Hintergrund. Verstärkt wird dieser Trend durch die zunehmende Konsolidierung innerhalb der Versicherungswirtschaft.

Die Konzernrechnungslegungspflichten deutscher Versicherungskonzerne sind relativ kompliziert, was vor allem auf die unterschiedlichen Konzernstrukturen in der Branche und rechtsformspezifische Probleme zurückzuführen ist (vor allem mit Blick auf VVaG-geführte Konzerne und Konzerne mit einem oder mehreren öffentlich-rechtlichen Versicherern als Muttergesellschaften). Bei Versicherungskonzernen mit Sitz in Deutschland lassen sich folgende Fälle unterscheiden:
• Die Muttergesellschaft ist eine (Versicherungs-)Aktiengesellschaft (reine Holding oder Versicherungsunternehmen mit zusätzlicher Holding-Funktion). In diesem Fall ist nach §§290ff. HGB, §§341 i ff. HGB bzw. §§58-60 RechVersV ein Konzernabschluss aufzustellen. Dieser Konzernabschluss muss bei börsennotierten Muttergesellschaften zusätzlich eine so genannte Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung zu den einzelnen Versicherungssparten enthalten.

• Die Muttergesellschaft ist ein VVaG oder ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen. Auch in diesen Fällen ist ein Konzernabschluss aufzustellen, obwohl die Muttergesellschaft rechtsformbedingt nicht an der Börse notiert ist.

• Der Konzern verfügt über zwei oder mehr VVaG bzw. öffentlich-rechtliche Muttergesellschaften. Bei solchen Gleichordnungskonzernen entfällt die Konzernrechnungslegungspflicht. Ausnahmen bilden lediglich Konzerne mit einer Zwischen-Holding, die ihrerseits mehrere Tochterunternehmen unter einheitlicher Führung zusammenfasst. Dieser Konzernabschluss bildet jedoch nur einen Teil des Gesamtkonzerns ab und ist nur wenig aussagekräftig.

Inwieweit ein Konzernunternehmen letztlich in den Konzernabschluss aufgenommen wird, hängt von den Beteiligungsverhältnissen im Konzern ab. Während Mutter- und Tochtergesellschaften stets voll konsolidiert werden, gehen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) mit anderen Konzernen oder Unternehmen nur anteilig in den Konzernabschluss ein. Bei der Quotenkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Konzerns konsolidiert, bei der Equity-Methode bildet das konzernanteilige Eigenkapital die Bemessungsgrundlage. Bei assoziierten Unternehmen, an denen der Konzern eine Beteiligung besitzt und einen maßgeblichen, aber keinen beherrschenden Einfluss ausübt (wird bei einer Beteiligung von 20-50% unterstellt), findet ebenfalls die Equity-Methode Anwendung. Liegt die Beteiligung gar unter 20%, sodass auch kein maßgeblicher Einfluss mehr ausgeübt wird (Beteiligungsunternehmen), wird nicht konsolidiert. In diesem Fall werden lediglich Anschaffungswerte in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die genannten Konsolidierungsvorgaben haben naturgemäß maßgeblichen Einfluss auf die Berechnung einer Konzernsolvabilität, die seit dem Jahr 2001 vorgeschrieben ist.

Seit 2005 sind Versicherungskonzerne mit Sitz in den Staaten der EU zur Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS verpflichtet. Lediglich für Konzerne mit nicht kapitalmarktorientierten Muttergesellschaften (zum Beispiel VVaG-geführten Unterordnungskonzernen) sieht der Gesetzgeber seither noch einige Wahlrechte vor. Im Ergebnis äußert sich der damit erzeugte Dualismus von IAS/IFRS und HGB/RechVersV vor allem in unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsmaßstäben in der Bilanz. Weitere Unterschiede zwischen Konzernabschlüssen nach IAS/IFRS und HGB/RechVersV betreffen beispielsweise die Gliederung der Kapitalanlagen, die Aktivierung von Abschlusskosten oder die Ermittlung von Schadenrückstellungen.

Konzernabschlüsse sind deshalb nur bedingt aussagekräftig und müssen im Licht der jeweils zugrunde gelegten Rechnungslegungsvorschriften gesehen werden. Hinzu kommen Probleme infolge der Zusammenführung unterschiedlicher Versicherungssparten sowie – speziell bei allgemeineren Finanzdienstleistungskonzernen nach diesem Versicherung-Artikel – das Problem einer Vermischung versicherungsspezifischer Daten mit versicherungsfremden Daten. Vergrößert werden diese Probleme, wenn der Versicherungskonzern grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten unterhält, da eine einheitliche geographische Segmentberichterstattung zum Beispiel nicht existiert.
Die Konzernrechnungslegung kann daher die wirtschaftliche Realität eines Versicherungskonzerns nur bedingt abbilden. Mit dem Fortschreiten der Arbeiten an IAS/IFRS sind weitere Änderungen in der Konzernrechnungslegung von Versicherungskonzernen zu erwarten.

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