Sie bilden als Übrige Vorsorge die dritte Schicht der Altersvorsorge nach dem Dreischichtenmodell.
In Frage kommen hierfür insbesondere:
• Lebensversicherungsprodukte,
z. B. Kapital-Lebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
• Finanzprodukte,
z. B. Bundesschatzbriefe, Investmentfonds-Anteile, Aktien, Raten-Sparvertrag, Fonds-Ratensparvertrag
• Immobilien
Mietfreies Wohnen im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung oder Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz entlasten den finanziellen Bedarf und wirken positiv auf eine eventuelle Versorgungslücke im Alter.
Typisch für den Aufbau der Vorsorge gemäß dieser dritten Schicht ist, dass er während des Erwerbslebens aus bereits versteuertem Einkommen finanziert wird. Daher unterliegt diese Vorsorge weniger Einschränkungen als die Anlageformen der ersten und zweiten Schicht. Diese Flexibilität bietet die Chance, evtl, hohe Renditen bei entsprechender Risikobereitschaft zu erzielen.
Steuerlich werden die Aufwendungen für die dritte Schicht nicht als Altersvorsorge sondern als Kapitalanlage angesehen. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung ist in den anderen Artikel unseres Versicherungsportals dargestellt.