Die Versicherung für das eigene Auto kann eine gehörige Stange Geld im Jahr kosten. Ein zwingender Bestandteil der Autoversicherung ist erstens die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jeden Autobesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz des Fahrzeugs. Sie sollte daher vor allem bei neueren Autos abgeschlossen werden. Es gibt eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung zur Auswahl.
Eine Insassenunfallversicherung hingegen ist meist überflüssig. Die Prämien für diese Versicherungen sind nicht billig, ein Vergleich der eigenen Prämien mit den leistungsgleichen Konkurrenzangeboten ist daher unbedingt anzuraten, denn da lassen sich leicht mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Weiteres Sparpotenzial bringen neue Tarife oder sogenannte weiche Rabattmerkmale wie die Garagennutzung oder Kilometerzahl.
Kfz-Versicherung: Womit fahren Sie am besten?
Zunächst gilt: Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen bewegen will, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Zusätze wie Kasko- oder Insassenunfallversicherung sind freiwillig.
Solange ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet ist, gibt Ihnen der Gesetzgeber allerdings die Möglichkeit, sich den Versicherer selber auszusuchen und die für Sie jeweils günstigsten Tarife zu wählen – natürlich innerhalb der Typklasse, in die Ihr Auto fällt, denn die ist vorgegeben. Damit gibt Vater Staat Ihnen als Autobesitzer aber nicht nur einen gewissen
Spielraum, sondern auch die Qual der Wahl. Denn in den vergangenen Jahren haben die Versicherungsunternehmen wegen der hohen Schadenssummen nicht nur die Prämien stark erhöht, sie haben auch eine immer größere Vielfalt von Tarifen und Risikogruppen geschaffen. Dabei sind die Unternehmen höchst unterschiedlich vorgegangen. Das Ergebnis ist, dass es nicht nur eine Vielzahl von Rabatten gibt, sondern auch höchst unterschiedliche Prämien für ein und denselben Autotyp.
Das bedeutet, dass Sie oft sehr viel Geld sparen können,, wenn Sie sich nach dem für Sie jeweils günstigsten Versicherer erkundigen. Das gilt nicht nur beim Abschluss der Versicherung für einen neu gekauften Wagen, sondern auch während der Laufzeit eines schon abgeschlossenen Vertrages. Falls Sie nicht gleich beim ersten Mal ins Schwarze getroffen haben oder die Konditionen sich ändern, können Sie durch einen Wechsel des Versicherers die Kosten oft spürbar senken.
Achtung!
Beim Wechsel müssen Sie auf den richtigen Zeitpunkt achten: Bei der Kfz-Versicherung ist der 30. November eines jeden Jahres die letzte Möglichkeit, den Vertrag ordentlich zu kündigen (siehe dazu auch weiter unten im Artikel Abschluss und Kündigung einer Autoversicherung).
Viele Versicherungsunternehmen bombardieren die Autobesitzer rund um diesen Termin mit Werbung zum Wechsel. Doch auch bei einer Prämienerhöhung oder einem Schadenfall ist die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages möglich.
Die Versicherungsbedingungen sind für den Verbraucher mittlerweile unübersichtlich. Es gibt Rabatte, Typklassen und Berufstarife in schier unendlicher Zahl: Vielfahrer, Wenigfahrer, Single, Familienvater, Ladytarif, Besitzer einer Bahncard, Laternenparker, Führerscheindauer, Sicherheitstraining, Partnerrabatt, Wegfahrsperre und vieles mehr bieten Ihnen Möglichkeiten, aber auch Gefahren.
Die vielen Rabatte und Typen bringen sogar für baugleiche Fahrzeuge Riesenunterschiede, wie zum Beispiel beim gemeinsamen Van der vier Hersteller Fiat, Peugeot, Lancia und Citroen. Für das baugleiche Fahrzeug gibt es unterschiedliche Typklassen und entsprechende Prämienunter-schiede. Doch der billigste Anbieter ist nicht zugleich auch der beste. So wird mit dem Super-Billigangebot bei der Haftpflicht gelockt – zusammen mit Teil- oder Vollkasko wird es aber wesentlich teurer als bei der Konkurrenz.
123Versicherung Ratgeber Tipp
Vergleichen Sie bei den unterschiedlichen Angeboten der Kfz-Versicherungen immer den Gesamtzahlungsbetrag. Nur der ist vergleichbar. Fahranfänger sollten unbedingt auf den Einstiegssatz schauen. Wer mit 240 oder mehr Prozent einsteigt, sollte das überdenken, denn es werden günstigere Prämien angeboten. Wer als frischer Autobesitzer sein Fahrzeug über Eltern oder Ehepartner versichert, bekommt einen Einstiegssatz von 120 Prozent. Sicher ist auf jeden Fall, dass der Rabatt des alten Vertrages später in den neuen übernommen wird: Ein unfallfreies Fahren wird auf jeden Fall honoriert.
Fahrzeugversicherung
Für den Bereich der Fahrzeugversicherung sollten Sie prüfen, ob die Vollkaskoversicherung notwendig ist oder ob nicht wegen des fortgeschrittenen Alters des Autos eine Teilkaskoversicherung ausreicht. Bei ganz alten Fahrzeugen lohnt sich auch die Teilkasko oft nicht mehr. Erfragen Sie dazu die Restwerterstattung für Ihr Auto bei einem Totalschaden.
Außerdem sollten Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die 150, 325, 500 oder auch 1000 Euro betragen kann. Anhand des eingeräumten Beitragsnachlasses prüfen Sie dann, welche Selbstbeteiligung am günstigsten ist, und entscheiden, wie viel Sie sich leisten können und wollen.
Seit über 20 Jahren waren die Tarifmerkmale in der Fahrzeugversicherung nahezu unverändert. Im Jahr 2003 jedoch wurde der Kaskoschutz runderneuert. Die wichtigste Änderung: Die Typklassenstruktur wird seither mit statistischen Verfahren neu ermittelt und berücksichtigt wie die Kfz- Haftpflichtversicherung nun auch die Merkmale Fahrleistung und Garage. Dadurch sank nicht nur die Anzahl der Typklassen in Vollkasko von 31 auf 25 und in Teilkasko von 31 auf 24, die Typklassen haben auch eine vollständig neue Einteilung.
Achtung!
Diese gilt allerdings nur für Neuverträge der neuen Tarifgeneration. Aus der Zeit vor 2003 bestehende Verträge haben weiterhin die alte Typklassenstruktur. Natürlich ist ein Wechsel vom bestehenden Vertrag in die neue Struktur möglich.
Im Rahmen der Teilkasko sind bei vielen Gesellschaften auch Marderbissschäden versichert. Je nach Versicherer werden Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen, der Verkabelung oder den Gummimanschetten übernommen. Im besten Fall deckt der Versicherungstarif Schäden an allen Materialien des Autos. Bei manchen Gesellschaften sind auch die Folgeschäden nach einem Marderbiss mitversichert.
Insassenunfallversicherung
Eine Insassenunfallversicherung wird von vielen Versicherungsunternehmen und Vertretern angeboten. Sie ist aber in zweifacher Hinsicht überflüssig: Einerseits sind die Summen viel zu niedrig, um einen großen Dauerschaden ausreichend absichern zu können. Andererseits können die im Fahrzeug befindlichen Beifahrer entweder den Unfallgegner oder den jeweiligen Fahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden haftbar machen. Wenn der Fahrer eine eigene Unfallversicherung hat, dann besteht kein Bedarf für eine Insassenunfallversicherung.
Autoschutzbriefversicherung
Einige Versicherungsunternehmen haben die Kfz-Versicherung außerdem noch um eine Autoschutzbriefversicherung erweitert. Im Schadensfall werden dadurch je nach Versicherung beispielsweise Kosten für Bergungs- und Abschleppdienste, Mietwagen, Übernachtung, Krankenrücktransport oder Fahrzeugrückholung übernommen. Fragen Sie ausdrücklich danach, ob diese Leistung im Vertrag enthalten ist. Wenn das der Fall ist, sollten Sie prüfen, ob Sie den Autoschutzbrief überhaupt benötigen. Wenn das nicht der Fall ist oder Sie bereits anderweitig (zum Beispiel über den ADAC) versichert sind, so verlangen Sie den Ausschluss des Schutzbriefs und dafür einen Beitragsnachlass.
Mallorcapolice
Dies ist eine Urlaubszusatzversicherung oder Mietwagenversicherung, also eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland. Die brauchen Sie aber nur dann abzuschließen, soweit nicht bereits aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht, und zwar zu den bei der jeweiligen Gesellschaft geltenden Deckungssummen.