Lebenslanger Schutz bei schwerwiegenden Gesundheitsschäden
Die Versicherung von Kindern gegen bleibende Gesundheitsschäden hat eine hohe Priorität. Denn sie ist die einzige Möglichkeit, um für einen angemessenen Unterhalt im Fall einer schweren Behinderung und einer eventuell lebenslangen Erwerbsunfähigkeit vorzusorgen.
Begrenzte staatliche Hilfen
Über 150.000 Kinder unter 18 Jahren sind schwerbehindert. Meist sind Krankheiten, nicht Unfälle die Ursache. Bei rund einem Drittel der Kinder ist die Behinderung angeboren. Damit sind zwar insgesamt nur sehr wenige Kinder betroffen. Aber wenn der Fall eintritt, hat dies für alle Beteiligten schwerwiegende Konsequenzen. Denn möglicherweise ist das Kind für den Rest seines Lebens auf fremde Hilfe und finanzielle Unterstützung angewiesen. Gegen diese Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sind Kinder unzureichend geschützt. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur für Unfälle in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin und auf dem Weg zurück. Diese Rente reicht jedoch nicht aus, um auf Dauer den Unterhalt bei Invalidität zu sichern. Bei einem Unfall in der Freizeit oder bei Invalidität aufgrund einer Erkrankung leistet sie nicht. Behinderte Kinder und ihre Eltern haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen wie Kindergeld ohne zeitliche Begrenzung, Pflegegeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe. Trotz staatlicher Hilfen sollte zusätzlich durch private Vorsorge ein ausreichendes, notfalls lebenslanges Grundeinkommen gesichert werden.
Kinderunfallversicherung/Versicherungsschutz bei Unfällen
Die Kinderunfallversicherung zahlt, wenn ein Kind durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität erleidet. Die Versicherung sollte mit einer Versicherungssumme für den Invaliditätsfall abgeschlossen werden, die so hoch ist, dass daraus im Falle einer dauernden Invalidität zumindest zu einem gewissen Teil der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Um auf Dauer eine monatliche Rente mit einer Kaufkraft von 1.000 Euro abzusichern, wird ein Kapitalbetrag von etwa 400.000 Euro benötigt. Die Versicherungssumme für ein Kind sollte deshalb mindestens 200.000 Euro mit einer Progression in Höhe von 225% sein. Für Kinder mit einem Alter ab 18 Jahren muss im Allgemeinen der Erwachsenenbeitrag gezahlt werden
→ Überprüfen Sie bestehende Kinderunfallversicherungen. Wenn Sie feststellen, dass die Invaliditätssumme einer bestehenden Versicherung nicht ausreicht und ein (vermutlich zu teurer) Vertrag noch nicht kündbar ist, können Sie anderweitig eine weitere Unfallversicherung abschließen.
→ Schüler ab dem 15. Lebensjahr, Studenten und Auszubildende können auch schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die im Falle einer Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent eine monatliche Rente zahlen würde – und das nicht nur bei einer unfallbedingten, sondern auch bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit. Lesen Sie dazu Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beitragshöhe
Pro 200.000 Euro Grundversicherungssumme zahlen Sie bei günstigen Anbietern zwischen 75 Euro und 129 Euro jährlich für einen Vertrag ohne Progression und zwischen 114 Euro und 167 Euro, wenn Sie eine Progression von 225 Prozent vereinbaren. Bei der BdV Gruppenversicherung erhalten Sie diese Leistungen schon für jährlich 56 Euro ohne und 76 Euro mit Progression. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,00 Euro. Bei der BdV-Gruppenversicherung kann die Kinderunfallversicherung beitragsfrei bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes fortgeführt werden, wenn die versorgende Person stirbt. Eingeschlossen sind bestimmte Vergiftungsfälle bei Kindern unter zehn Jahren sowie sog. Rooming-In-Leistungen nach einem Unfall eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr. Rooming-In bedeutet, dass ein zusätzliches Krankenhausbett zur Verfügung steht, damit ein Elternteil immer in der Nähe des Kindes bleiben kann. Außerdem gilt auch das fehlerhafte Verschlucken und Erbrechen von Nahrungsmitteln als Unfall.
• Angebote einholen sollten Sie insbesondere bei den folgenden Versicherungsgesellschaften, die nach einer Erhebung des BdV günstige Kinder-Unfallversicherungen anbieten: Basler Securitas Versicherung AG (Tarif: Unfall Ambiente Top), Volkswohl Bund (Tarif: Unfall Easy Komfort Plus).
Kinderinvaliditätsversicherung
Die Kinderinvaliditätsversicherung schützt zusätzlich bei einer krankheitsbedingten Behinderung. Meist zahlen die Versicherungsunternehmen aber erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent, ab der eine Person als schwerbehindert gilt. Die Bedingungen der Verträge weisen häufig sehr große Einschränkungen auf. So sind bei den meisten Anbietern Geburtsschäden, Psychosen, Neurosen oder Entwicklungsstörungen ausgeschlossen. Außerdem ist das erste Lebensjahr bei vielen Gesellschaften nicht versicherbar, Somit bleiben viele Eltern, die mit der Kinderversicherung zumindest finanzielle Sicherheit haben wollten, auf einem Großteil des Invaliditätsrisikos sitzen. Grundsätzlich besteht die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung, einer monatlichen Rente oder einer Kombination aus beiden. Der Mindestbedarf sollte für die Rente bei 1.000 Euro monatlich, eine Einmalzahlung im günstigsten Fall bei 200.000 Euro liegen. Meist ist die Vereinbarung einer Einmalzahlung jedoch nur bis zu einer Summe von 100.000 Euro möglich. Ein Vertrag mit Einmalzahlung ist grundsätzlich vorzuziehen. Diese Angebote sind günstiger und bieten im Versicherungsfall mehr Freiheiten, da das Geld nach den jeweiligen Bedürfnissen verwendet werden kann. Aus den Zinseinnahmen kann man eine lebenslange Rente erzielen. Empfehlenswerte Angebote mit wenigen Leistungsausschlüssen:
• Bruderhilfe Sachversicherung AG (Tarif: VRK Kinderversicherung), DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung (Tarif: Junior Plus), HUKCOBURG a.G. (Tarif: Kinderversicherung)