Die folgenden Hinweise gelten für (kurzfristige) Urlaubsreisen ins Ausland, nicht aber für einen längeren (z. B. beruflichen) Aufenthalt im Ausland. Bei Auslandsreisen brauchen Sie mit ganz wenigen Ausnahmen immer eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese zahlt auch medizinisch notwendige Rücktransporte. Zwar gibt es für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen, sodass dieser Personenkreis einen gewissen Schutz genießt (Eu-Staaten, Rest-Jugoslawien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Schweiz, Türkei und Tunesien). Trotzdem sind viele Arzte im Ausland nicht bereit, Touristen aufgrund des Auslandsberechtigungsscheins zu behandeln. Selbst wenn dies alles nicht so wäre, bliebe die Auslandsreise-Krankenversicherung auf jeden Fall notwendig. Rücktransport aus dem Ausland bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich auf keinen Fall und auch die Privatversicherung in der Regel nicht.
In vielen Ländern muss der Auslandsberechtigungsschein erst gegen einen Krankenschein der dortigen gesetzlichen Krankenkasse eingetauscht werden, was meist nicht an den Urlaubsorten, sondern in einer größeren Stadt zu erfolgen hat. Dies kann erhebliche Umstände und zusätzliche Kosten verursachen. Auch geht dadurch oft ein erheblicher Teil der Urlaubszeit verloren. Fordern Sie rechtzeitig vor der Urlaubsreise von Ihrer Krankenkasse eine Broschüre über Ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland an. Als Versicherter einer privaten Krankenversicherung kommen Sie ebenfalls um eine Auslandsreise-Krankenversicherung nicht herum, wenn Sie nichts riskieren wollen. Zwar zahlen alle privaten Krankenversicherungen für Behandlungen in ganz Europa und für eine bestimmte Zeit auch im außereuropäischen Ausland, aber Rücktransporte sind nur bei den wenigsten Gesellschaften mitversichert.
Prüfen Sie daher diesen Punkt. Gehören Sie zu der Minderheit, bei denen die private Krankenversicherung den Rücktransport vorsieht, können Sie auf die Auslandsreise-Krankenversicherung verzichten. Wenn Sie länger als einen Monat in ein außereuropäisches Land reisen, sprechen Sie vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Es ist dann für diese Zeit jeweils nach Dauer der Reise eine Vereinbarung über die Ausdehnung des Versicherungsschutzes erforderlich. Diese erfolgt je nach Unternehmen und Reiseland gegen einen zusätzlichen Beitrag oder kostenlos. Ein Vergleich von Auslandsreise-Krankenversicherungen führt nicht zu so gravierenden finanziellen Unterschieden, wie es bei der eigentlichen Krankenversicherung der Fall ist. Verglichen mit den Reisekosten, fällt ein Prämienunterschied jedenfalls nicht so sehr ins Gewicht.
Deshalb hier nur der Hinweis, dass es inzwischen auch so genannte Jahrespolicen gibt, die das ganze Jahr über für beliebig viele Reisen gelten und die sich automatisch immer wieder um ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden. Achten Sie darauf, ob die Anzahl und die Dauer der im Rahmen dieser Police möglichen Reisen Ihrem Bedarf entspricht. Es gibt nämlich auch dabei unterschiedliche Begrenzungen. Der Krankenversicherungsschutz bei Kreuzfahrten sollte auf jeden Fall vor der Buchung geklärt werden. Vom Arzt an Bord wird in der Regel kein Honorar berechnet, wenn es sich um Krankheiten oder Unfälle handelt, die ursächlich auf die Schiffsreise zurückzuführen sind. Für andere Krankheiten ist möglicherweise ein Privathonorar zu zahlen.
Aber auch dann, wenn der Veranstalter kostenlose medizinische Versorgung an Bord zugesagt hat, kann ein finanzielles Risiko nicht ausgeschlossen werden, wenn z. B. der Patient in einem ausländischen Hafen in ein Krankenhaus eingeliefert werden muss. Vor allem gesetzlich Krankenversicherten ist deshalb der Abschluss einer privaten Auslands(reise)-Krankenversicherung zu empfehlen.
Vorerkrankungen, Alter und sonstige Einschränkungen
Früher war es nach den Bedingungen so, dass Leistungen z. B. ausgeschlossen waren bei Vorerkrankungen, bei einem Alter ab 70 Jahre und wenn die Behandlung im Ausland mehr als vier Wochen dauerte. Derartige Ausschlüsse bescherten den Betroffenen immer wiederböse Überraschungen, die ihre Reiseversicherungen nebenbei im Reisebüro (ohne die Bedingungen zu sehen oder zu lesen) abgeschlossen hatten. Nach neueren Bedingungen ist die Behandlung von Vorerkrankungen unter gewissen Umständen mitversichert, wenn mit einer solchen Behandlung nicht zu rechnen war. Das bedeutet, dass sich niemand als Tourist im Ausland einer gezielten Behandlung unterziehen kann und dass z. B. auch Dialyse-Patienten keine Leistungen über eine Reiseversicherung erhalten. Auslandsreise-Krankenversicherungen können jetzt auch – im Gegensatz zu früher – in Deutschland lebende Ausländer für Reisen in ihre Heimat abschließen.
Günstige Anbieter
Auslandsreise-Krankenversicherungen können z.B. günstig bei der DEVK, Europa, HUK-Coburg, LVM, Süddeutsche abgeschlossen werden (Jahresverträge etwa sieben Euro pro Person oder für Familien 20 Euro, einschließlich Rücktransport und Überführungs- oder Bestattungskosten).