Die Krankheitskosten Versicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse.
Als Versicherungsfall gelten:
• medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen
Krankheit oder Unfallfolgen,
Der BGH entschied in einem Urteil, dass die medizinisch notwendige Heilbehandlung keine Beschränkung der Leistungspflicht des VR auf die kostengünstigste Behandlung bedeutet. Private Krankenversicherer müssen ihren Kunden auch teure Spezialbehandlungen in Privatkliniken bezahlen (BGH-Urteil vom 12.03.2003 AZ: IV ZR 278/01).
• Untersuchung und notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung,
• ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich
eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen),
• Tod, soweit hierfür Leistungen vereinbart sind.
Die Krankheitskostenversicherung kann als Krankheitskosten-Vollversicherung und Krankheitskosten-Teilversicherung vereinbart sein.
Im VVG sind die vertragstypischen Leistungen bei der Krankheitskostenversicherung gesetzlich festgeschrieben.
a) Krankheitskosten-Vollversicherung
Eine Krankheitskosten-Vollversicherung hegt vor, wenn mindestens versichert sind. In der Regel sind auch die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Die Krankheitskosten-Vollversicherung wendet sich damit an alle Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterhegen oder von dieser befreit sind.
• die ambulante und
• die stationäre Heilbehandlung
b) Krankheitskosten-Teilversicherung
Eine Krankheitskosten-Teilversicherung umfasst Leistungen entweder für ambulante oder stationäre Behandlung, für Zahnbehandlung oder Kurkosten. Man unterscheidet die selbstständige und unselbstständige Teilversicherung.
– Selbstständige Teilversicherung
Die selbstständige Teilversicherung kann allein abgeschlossen werden und kommt in der Praxis vor allem als ambulante Ergänzungsversicherung und Krankenhaus-Zusatzversicherung vor. Sie wird von gesetzlich versicherten Personen gewählt, um den Versicherungsschutz der GKV zu ergänzen bzw. zu erweitern.
– Unselbstständige Teilversicherung
Die unselbstständige Teilversicherung kann nur zusätzlich zu einer Versicherung nach einem selbstständigen Tarif bei demselben Unternehmen abgeschlossen werden.
Beispiele:
Herr Maier ist bereits privat krankenversichert. Da bei seinem bisher vereinbarten Tarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz ein in der Höhe beschränkter Leistungsanspruch besteht, schließt er einen Zusatztarif für Zahnbehandlung und Zahnersatz ab. Dieser unselbstständige Zusatztarif kann nur zusammen mit dem bereits vereinbarten Tarif bestehen.
Herr Müller möchte bei einem PKV-Unternehmen eine Kurtagegeldversicherung abschließen. Der Außendienstmitarbeiter erklärt ihm, dass eine Kurtagegeldversicherung nur von Kunden abgeschlossen werden kann, für die gleichzeitig bei demselben Unternehmen eine Krankheitskosten-Vollversicherung besteht.