Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung geht es primär um die Feststellung der tragbaren Belastung der Kunden. Nach Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens und der Schulden wird festgestellt, ob der Kunde den Zins- und Tilgungsdienst für die Kreditfinanzierung seiner neuen Immobilie leisten kann.
Die Prüfungskriterien sind:
• Bonität (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit):
– Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
– Vermögen
– Schulden
• Krediterfahrung:
– Aktenlage
– bisherige Kontoführung
– SCHUFA-Informationen
• Person:
– Familienstand
– Güterstand
– Beruf/Beschäftigungsverhältnis
Staatliche Förderung wohnungswirtschaftlicher Sparformen
Vorrangiges Ziel der staatlichen Wohnbauförderung ist es, die Wohneigentumsquote in der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen. Davon profitiert vor allem das Sparen auf Bausparverträgen, das vom Staat in zweifacher Hinsicht gefördert wird, und zwar durch das fünfte Vermögensbildungsgesetz und das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die ehemals für selbst genutztes Wohneigentum gewährte Eigenheimzulage wurde mit Wirkung vom 1. Jan. 2006 gestrichen.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für den Immobilienerwerb an. Ferner werden bestimmte energiesparende Baumaßnahmen durch zinsgünstige Kredite gefördert. Die Antragstellung erfolgt über die eigene Hausbank. Informationen über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten der KfW finden sich im Internet unter kfw-foerderbank*de.