• Werbung bei 123Versicherung Ratgeber
  • Datenschutz
  • Freunde von uns
  • Impressum
  • Kontakt

Dizzy

  • Startseite
  • Krankenversicherung
    • Arten der Krankenversicherung
    • Beitragskalkulation bei Krankenversicherung
    • Grundlagen der Krankenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Risikoprüfung und Vertragsabschluss
    • Versicherungsfall bei Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherung
    • KFZ-Versicherung Vergleich
    • Kfz-Versicherungsarten
    • Kfz-Versicherungsvertrag
    • Umfang des Kfz-Versicherungsschutzes
  • Hausratversicherung
    • Entschädigung und Versicherungsfall
    • Obliegenheitsverletzungen
    • Risikodeckung für privaten Haushalt
    • Versicherungswert und Beitragskalkulation
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Wohngebäudeversicherung
  • Lebensversicherung
    • Kapital-Lebensversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Unfallversicherung
  • Haftpflicht
    • Arten der Haftpflichtversicherung
    • Grundlagen der Haftpflichtversicherung
    • Risikodeckung durch Haftpflichtversicherung
    • Schadenersatz bei Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
  • Rentenversicherung
    • Arten der Altersvorsorge
    • Altersvorsorge Vergleich
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Tipps
    • Geldanlageberatung
    • Versicherungsvertrag
    • Versicherung Tests
    • Versicherungsunternehmen
    • Reiseversicherung
    • Risiko und Versicherung
    • Schaden und Leistungsmanagement
    • Versicherungsagentur gründen
    • Versicherungswirtschaft

Kündigung des Versicherungsvertrages bei Fahrzeugversicherung

Ordentliche Kündigung
Der Versicherungsvertrag kann spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer, die in der Regel ein Jahr beträgt, schriftlich gekündigt werden (Kündigung zum Ablauf). Versicherungen, auf die die Rumpfjahresregelung zutrifft, können ebenfalls zum Ablauf gekündigt werden. Verträge, die von vornherein auf eine kürzere Dauer als ein Jahr abgeschlossen werden (z.B. kurzfristige Kaskoversicherung während der Urlaubsreise), enden durch bloßen Zeitablauf.

Außerordentliche Kündigung
Nachstehend sind die denkbaren Fälle einer außerordentlichen Kündigung nach den AKB dargestellt:
– Kündigung im Schadensfall
VN und VR sind berechtigt, nach einem Schadensfall innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Verweigerung der Entschädigung zu kündigen.
Der VR hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Der VN kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt als dem Schluss des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Die Kündigung kann sich sowohl auf den gesamten Vertrag als auch auf einzelne Versicherungsarten beziehen.

Beispiel:
Der VN hat eine KH-Versicherung und eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen. Nach einem Schadensfall, der aus der Fahrzeugversicherung zu decken ist, kündigt der VR diesen Vertragsteil. Die KH-Versicherung wird von der Kündigung der Fahrzeugversicherung zunächst nicht berührt. Ist der VN mit der Teilkündigung des Vertrages jedoch nicht einverstanden, so muss er dies innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Teilkündigung dem VR mitteilen. Für diesen Fall gilt dann der gesamte Vertrag, also auch die KH- Versicherung, als gekündigt.

– Kündigung bei Tarifänderung
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer zulässigen Tarifänderung nach § 9 a AKB in der KH- und Fahrzeugversicherung, ist der VR verpflichtet, dem VN die Beitragsänderung und den Beitragsunterschied schriftlich spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mitzuteilen. Der VN kann daraufhin innerhalb eines Monats zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung kündigen. Anstelle der Kündigung kann er ggf. auch von dem in § 9 b AKB vorgesehenen Umwandlungsrecht Gebrauch machen.

– Kündigung bei Bedingungsanpassung
Der VR ist berechtigt, die Versicherungsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Änderung von Gesetzen oder höchstrichterliche Rechtsprechung) anzupassen. Die Änderungen sind dem VN schriftlich mitzuteilen und zu erläutern. Der VN kann die Anpassungen stillschweigend akzeptieren oder den Vertrag innerhalb eines Monats schriftlich kündigen.

– Kündigung bei Änderungen des Leistungsumfanges in der KH-Versicherung
Ändert der VR aufgrund von Gesetz oder Verordnung den Leistungsumfang oder die Deckungssummen und erhöht sich dadurch der Beitrag, so kann der VN den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Änderungsmitteilung mit sofortiger Wirkung möglich, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung. Alle Kündigungen müssen schriftlich ausgesprochen werden. Für die Fristwahrung bei den Kündigungsmöglichkeiten nach §§ 9 a-d AKB genügt die rechtzeitige Absendung. Ansonsten ist für die Fristwahrung der rechtzeitige Zugang der Kündigung erforderlich.

– Sonstige außerordentliche Kündigungsrechte
Folgende außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten seien wegen ihrer Bedeutung für die Kraftfahrtversicherung noch genannt:
• Kündigung bei Veräußerung des Fahrzeuges
• Kündigung bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit,die
vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen ist
• Kündigung wegen Nichtzahlung des Folgebeitrages

Dez 8, 2015gesundhe-admin
Deckungsanspruch aus der KH-Versicherung, Abgrenzung und versicherte PersonenTest und Lernkotrolle zu Tarifierung und Versicherungsvertrag bei Fahrzeugversicherung
  Weitere Artikel  
 
Test und Lernkotrolle zu Rechtsgrundlagen für den Schadenersatz – Kraftfahrtversicherung
 
Unterjährige Versicherungen – Beitragsberechnung bei Fahrzeugversicherung
 
Abwicklung eines Versicherungsfalles bei einer Kraftfahrtversicherung
Eheringe gehämmert matt Eheringe gehämmert matt
Klappbarer Gartentisch mit Holzbank
 empfohlen 
  • Zielkonflikte zwischen den wirtschaftspolitischen Zielen – Magisches Viereck

    ► Magisches Viereck Die Bemühungen des Staates, alle Ziele in einen wirtschaftspolitischen Zustand harmonischer Verträglichkeit zu bringen, verlangen von der deutschen Regierung ein gleichsam zauberisches (magisches) Geschick. Besonders die im […]

    Mai 8, 2016gesundhe-admin
  • Verteilungsrechnen und einfache Verteilung – Kaufmännisches Rechnen

    Verteilungsrechnen Im Rechnungswesen gelangt das Verteilungsrechnen vor allem bei der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zur Anwendung. Aber auch in anderen kaufmännischen Zusammenhängen wird es häufig benötigt, z. B. bei der Gewinnverteilung, […]

    Mai 1, 2016gesundhe-admin
  • Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung – obligatorische Unfallversicherung

    Nicht einverstanden mit dem Entscheid der Versicherung Sind Sie mit dem Entscheid der Versicherungsgesellschaft nicht einverstanden, können Sie ihn innerhalb der angegebenen Frist mit einer Einsprache anfechten. Dieses Einsprache verfahren […]

    Jan 4, 2016gesundhe-admin
  • VVG Verjährung von Versicherungsansprüche – Wesen der Verjährung

    VVG Verjährung Im VVG sind die speziellen Verjährungsfristen des § 12 VVG a. F. (2 bzw. 5 Jahre) und auch die Ausschluss- bzw. Klagefrist von 6 Monaten nicht mehr enthalten. […]

    Jun 2, 2015gesundhe-admin
  • Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne

    Versicherungsbeginn und Arten der Versicherungsbeginne In den Antragsformularen ist ein Leerfeld vorgesehen, in das der Versicherungsbeginn eingetragen werden muss. Gemeint ist damit – nach der bisherigen herrschenden Ansicht – der […]

    Mai 28, 2015gesundhe-admin
  • Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung – empfehlenswerte Information

    Mitglieder. Das gegliederte Krankenversicherungssystem der Bundesrepublik besteht aus verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV). Knapp 90 Prozent der Deutschen sind GKV-versichert, etwas mehr als 10 Prozent privat. Doch […]

    Okt 5, 2016gesundhe-admin
  • Risikoversicherung mit konstanter und variabler Todesfallsumme – erfahren Sie mehr

    Risikoversicherung mit konstanter Todesfallsumme Die Todesfallsumme wird fällig, wenn der Versicherte vor dem Ablaufdatum stirbt. Bei Ablauf der Versicherungsdauer wird keine Leistung fällig. Der Beitrag kann einmalig zu Versicherungsbeginn oder […]

    Dez 10, 2016gesundhe-admin
  • Die Leistungen während der Heilungszeit – obligatorische Unfallversicherung

    Der Leistungskatalog der Unfallversicherung ist recht umfangreich. Verkürzt gesagt: Sie kommt für alle Kosten auf, die mit dem Unfall Zusammenhängen. Das beginnt beim Transport von der Unfallstelle ins Spital und […]

    Dez 29, 2015gesundhe-admin
  • Stoffwechselerkrankung und die Entscheidung – Pflegeversicherung Urteile

    Sachverhalt: Die Kläger sind Geschwister (1986 und 1989 geboren). Sie leiden an der angeborenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie (PKU), die vor allem die Einhaltung einer strengen eiweißarmen Diät erfordert. Die beklagte Pflegekasse […]

    Dez 18, 2017gesundhe-admin
  • Entschädigungsgrenzen und Aufbewahrungsvorschriften – günstige Hausratversicherung in Deutschland

    Für einige Gegenstände (Bargeld, Urkunden, Schmuck, Briefmarken, Münzen, Gold, Platin, Pelze, Teppiche, Kunstwerke und Antiquitäten) gibt es so genannte Entschädigungsgrenzen. Das sind Höchstgrenzen, bis zu denen ein Schaden bezahlt wird. […]

    Jun 16, 2016gesundhe-admin

Helfen Sie 123versicherung

 Neueste Beiträge 
  • Unfall im Straßenverkehr: Darauf müssen Autofahrer achten
  • Versicherungsbranche 2025 – Wandel, Herausforderungen und Chancen für die Zukunft
  • Versicherungstrends 2025 – Digitalisierung, KI & Marktveränderungen im Fokus
2017 © 123 Versicherung
Diese Website benutzen Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.AkzeptierenErfahren Sie mehr